Landkreis Harburg

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Naturschutzgebiet: Festsetzung

Allgemeine Informationen

Naturschutzgebiete sind Bereiche, in denen die Natur aus landschaftsökologischen, wissenschaftlichen, zum Teil auch aus geschichtlichen, heimat- oder volkskundlichen Gründen geschützt ist.

Naturschutzgebiete stellen (nach den Nationalparks) die strengste Schutzkategorie dar und bieten den intensivsten Schutz von Natur und Landschaft, den das Gesetz ermöglicht.

In diesen Bereichen sind sämtliche Nutzungen und Eingriffe verboten, ausgenommen behördlich zugelassene Maßnahmen.

Naturschutzgebiete bilden den Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.

Was sollte ich noch wissen?

In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

Bemerkungen

Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Harburg finden Sie auf unserer Themenseite.

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