Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

Örtliches Fahrerlaubnisregister beim Landkreis Harburg

Allgemeine Informationen

 

Jede Fahrerlaubnisbehörde in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, über die erteilten Fahrerlaubnisse entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Zu den jeweiligen Personendaten werden auch die dazugehörigen Fahrerlaubnisdaten registriert. Die Daten werden im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeichert, um jederzeit den Nachweis zu haben, für welche Person wann welche Fahrerlaubnisklasse ggf. unter welchen Auflagen/Beschränkungen erteilt worden ist. Diese Fahrerlaubnisdaten werden für immer gespeichert. Es ist jedoch vorgesehen, ein neues Zentrales Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt aufzubauen. Nach einer gewissen Übergangsfrist werden dann die örtlichen Fahrerlaubnisregister mit Meldung des gesamten Datenbestandes an das Zentrale Fahrerlaubnisregister aufgelöst. Danach sind die einzelnen Fahrerlaubnisdaten nur aus dem Zentralen Register abrufbar.

 

Vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) wurden diese Daten auf Karteikarten von Hand eingetragen. Danach sind die Daten elektronisch erfasst worden.

 

Inhalt des örtlichen Fahrerlaubnisregister

 

Als Personendaten werden folgende Daten gespeichert:

 

  • Familienname, Geburtsname, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt.

 

Als sachbezogene Fahrerlaubnisdaten werden gespeichert:

 

  • Bestand, Art, Umfang, Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Änderung der Fahrerlaubnis; Datum des Beginns und des Ablaufs der Probezeit; Nebenbestimmungen zur Fahrerlaubnis; Daten der ausgestellten Führerscheine; Ausschreibung zur Sachfahndung; sonstige Berechtigungen, ein Kraftfahrzeug zu führen sowie Hinweise auf Eintragungen im Verkehrszentralregister.

 

Zusätzlich zum Zentralen Fahrerlaubnisregister dürfen im örtlichen Fahrerlaubnisregister die Anschrift des Fahrerlaubnisinhabers bzw. -bewerbers gespeichert werden. Außerdem Daten über Versagung, Entziehung, Widerruf und Rücknahme der Fahrerlaubnis, Verzicht auf die Fahrerlaubnis, isolierte Fahrerlaubnissperren, Fahrverbote sowie die Beschlagnahme, Sicherstellung und Verwahrung von Führerscheinen sowie Maßnahmen bei Fahrerlaubnis auf Probe und nach dem Punktesystem.

 

Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift)

 

Wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen Hauptwohnsitz aus dem Zuständigkeitsbereich der Fahrerlaubnisbehörde verlegt, die die Fahrerlaubnis erteilt und den Führerschein ausgestellt hat, dann kann sich der Fahrerlaubnisinhaber dort für die neuerdings zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift anfordern. Die Anforderung kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Karteikartenabschrift wird sodann in der Regel an die jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Die Karteikartenabschrift dient zwischen den einzelnen Fahrerlaubnisbehörden als einziger Nachweis über Fahrerlaubnisdaten. Dies ist gerade für die Umstellung in den EU-Kartenführerschein besonders wichtig, weil die Fahrerlaubnisdaten in der Fahrerlaubnisbehörde nacherfasst werden müssen und anschließend werden die Daten des EU-Kartenführerschein an das Zentrale Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet.

 

Die Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ist für den Fahrerlaubnisinhaber gebührenfrei.

zurück
Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sicherheitsabfrage

 *

* Pflichtfelder, bitte ausfüllen