Dieser Dienst bietet Verfahrensbeteiligten im Rahmen der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten die Möglichkeit, Beweisbilder einzusehen und sich zu Verfahren zu äußern. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Verwarnung geahndet werden, kann das Verwarngeld zudem per Online-Payment gezahlt werden.
Hauptinhalt
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - Anhörung durch den Landkreis im Verwaltungsverfahren
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Der Nutzung liegt immer eine schriftliche Anhörung oder Zeugenbefragung mit Zugangsdaten zugrunde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benutzername und Passwort vom Bußgeldbescheid
Was sollte ich noch wissen?
Im Serviceportal können Sie diese Leistung auch online in Anspruch nehmen