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Pflegekinder

Allgemeine Informationen

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.

Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:

  1. Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert, sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein. 
  2. Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise. 
  3. Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen.

 

Verfahrensablauf

Zunächst prüft der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Diese so genannten familienunterstützenden Maßnahmen (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden.

 

Verbessert sich die Situation für die Kinder bzw. das Kind durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignet sein. Insbesondere bei jüngeren Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, ist die Pflegefamilie in den meisten Fällen die geeignete Hilfe.

 

Muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie herausgenommen und „in Obhut“ genommen werden, so findet es zunächst Unterkunft in einer Kurzzeitpflegefamilie oder in einer Wohngruppe. Sind die Eltern mit der notwendigen Hilfe nicht einverstanden, muss der zuständige Allgemeine Soziale Dienst zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Dieses kann dann die Unterbringung des Kindes beispielsweise in einer Pflegefamilie veranlassen.

 

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr leben kann, geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist.

 

Dabei geht es um Fragen wie:

  • Kann das Kind in seiner Entwicklung von familiären Strukturen profitieren?
  • Kann es sich auf Menschen bzw. feste Bezugspersonen einlassen, kann es Nähe zulassen, möchte es in einer Familie leben?
  • Welche Bedürfnisse hat das Kind?
  • Gibt es Pflegefamilien, die zu diesem Kind passen?
  • Kann die Pflegefamilie dem erzieherischen Bedarf des Kindes gerecht werden?
  • Können die Pflegeeltern ihr erzieherisches Verhalten auf die Bedürfnisse des Kindes einstellen und von ihren bisherigen Erziehungsvorstellungen abweichen?
An wen muss ich mich wenden?

Die Betreuung der Pflegeeltern ist im Landkreis Harburg nach dem Wohnort der Pflegeeltern aufgeteilt. Für die Pflegekinder sind in der Regel die Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter des Sozialen Dienstes zuständig (Ansprechpartner siehe Verknüpfung unten).


Für Pflegeeltern aus Winsen, Elbmarsch, Salzhausen, Seevetal und Stelle

 

Frau Höffgen
Tel: 04171 693-786
Fax: 04171 693-342
E-mail: L.Hoeffgen@LKHarburg.de

 

Frau Mölle 
Tel: 04171 693-484
Fax: 04171 693-342
E-mail: H.Moelle@LKHarburg.de

Für Pflegeeltern aus Buchholz, Hanstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf und Rosengarten

Herr Lorenz 
Tel: 04181 9693-46  
Fax: 04181 9693-57
E-mail: A.Lorenz@LKHarburg.de

 

Für Pflegeeltern aus Tostedt und Hollenstedt

Frau Gallei
Tel: 04171 693-775  
Fax: 04171 693-342  
E-mail: S.Gallei@LKHarburg.de

Was sollte ich noch wissen?

Die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist eine Form der Hilfen zur Erziehung (§ 33 SGB VIII) für Eltern und Kinder. Oftmals handelt es sich um eine Unterstützung auf Zeit, bis sich die Situation in der Ursprungsfamilie verändert hat bzw. eine Krise überwunden ist. Manche Pflege­kinder leben auch bis zum Erwachsen­werden bei den Pflegeeltern.

 

Angehende Pflegeeltern werden vom Pflegekinderdienst in einem Seminar für ihre Aufgaben geschult. Erwartet werden Zeit, Belastbarkeit, Geduld, Einfühlungsvermögen, Verständnis für die Situation der Eltern, ausreichend Wohnraum, finanzielle Unabhängigkeit und eine gute Gesundheit.

 

Der Pflegekinderdienst unterstützt die Pflegefamilien vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes. Der Lebensunterhalt für die Kinder und eine Auf­wandsentschädigung für die Erziehungsleistung (Pflegegeld) wird an die Pflegeeltern gezahlt.

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