Allgemeine Informationen
Pflanzen, die giftig für Mensch und Tier sind und durch Ihr schnelles Wachstum einheimische Arten verdrängen, werden oft als „Problempflanzen“ bezeichnet.
Diese Pflanzenarten müssen teilweise gesondert entsorgt werden, um das ausgehende Risiko zu minimieren und die weitere Verbreitung einzudämmen.
Entsorgung von bestimmten Problempflanzen:
Buchsbaumzünsler
Entsorgung als Grünabfall (über den Grünabfallsack oder Anlieferung auf unseren Anlagen).
Mit dem Buchsbaumzünsler befallene Buchbäume können bedenkenlos auf den Kompostplätzen kompostiert werden, da Eier und Larven bei uns in der Hygienisierungsphase durch die nachgewiesenen Temperaturen abgetötet werden.
Eine Kompostierung im eigenen Garten sollte nicht erfolgen.
Jakobskreuzkraut – giftig
Entsorgung als Grünabfall (über den Grünabfallsack oder Anlieferung auf unseren Anlagen).
Jakobskreuzkraut kann bedenkenlos auf den Kompostplätzen kompostiert werden, da keimfähige Samen bei uns in der Hygienisierungsphase durch die nachgewiesenen Temperaturen abgetötet werden. Da die Blüten nach dem Entfernen noch nachreifen und so eine Verbreitung vor der Kompostierung nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich die Pflanzenreste in Papiersäcken verpackt anzuliefern. Alternativ kann die Entsorgung über den Restmüll erfolgen.
Jakobskreuzkraut sollte nicht in den Gartenkompost gegeben werden, da die Verrottungshitze für die komplette Zersetzung der Pflanze nicht ausreicht und das
Kraut aus den Restwurzeln wieder neu austreiben könnte.
Ambrosia – Allergieauslösende Pollen
Entsorgung durch einen Fachmann (Gärtner).
Ambrosia ist einerseits aufgrund des Allergenen Potentials und andererseits
aufgrund der Invasivität gefährlich. Um die Pflanze komplett zu vernichten, darf Ambrosia nur in die Verbrennung gegeben werden.
Tipp: Kaufen Sie nur Vogelfutter mit dem Vermerk „Ambrosia frei“.
Herkulesstaude – führt in Verbindung mit Sonnenlicht zu starken Verbrennungen der Haut
Entsorgung durch einen Fachmann (Gärtner) oder als Restmüll.
Entfernen der Pflanzen nur durch einen Fachmann oder mit erforderlicher Schutzausrüstung. Die Blütenstände in einen Müllsack legen und über den Restmüll entsorgen.
Werden die Blüten liegen gelassen oder der Blütenstand lediglich
abgeschlagen, reifen die Samen nach bzw. bilden Notblüten – eine Kontrolle ist
nach zwei Wochen erforderlich.
Drüsiges Springkraut – verdrängt einheimische Pflanzen
Entsorgung als Restmüll.
In verschlossenen Säcken verpackt der Restmüllentsorgung zuführen. Eine Kompostierung kann nicht empfohlen werden, da die reifen Samenkapseln bis zu 7 Meter weggeschleudert werden können und so die Randbereiche in der Kompostierung kontaminieren können.
Japanischer Staudenknöterich – Wurzeln können Gebäude schädigen, verdrängt einheimische Arten
Entsorgung als Restmüll.
Ausgraben – dabei ist darauf zu achten, dass kleinste im Boden verbleibende
Pflanzenteile ausreichen, um eine neue Kolonie zu bilden.
Unbedingt mehrere Nachkontrollen hinsichtlich eines Neuaustriebes von Pflanzen durchführen.
In verschlossenen Säcken verpackt der Restmüllentsorgung zuführen.
Befall durch Eichenprozessionsspinner – allergieauslösend
Entsorgung durch einen Fachmann (Schädlingsbekämpfer).
Alte Gespinstnester des Eichenprozessionsspinners, ob am Baum haftend oder am Boden liegend, stellen eine anhaltende Gefahrenquelle dar. Da die Raupenhaare eine lange Haltbarkeit besitzen, reichern sie sich über mehrere Jahre in der Umgebung, besonders im Unterholz und im Bodenbewuchs, an.
Dadurch müssen Abfälle mit erhöhtem Gefahrenpotential gesondert entsorgt werden, um Allergien und Verletzungen zu verhindern.
Von Kartoffelfäule befallene Pflanzen – Phytophtora
Information bei der Zuständigen Stelle
Phytophtora ramorum ist eine Quarantänekrankheit, die überwiegend Rhododendron befällt. Bei Verdacht auf Phytophtora ramorum ist die zuständige Pflanzenschutzdienststelle zu informieren:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Pflanzenschutzamt
Postfach 91 08 10, 30428 Hannover
Wunstorfer Landstraße 11, 30453 Hannover
Tel.: 0511 4005-0; Fax: 0511 4005-2120
E-Mail: pflanzenschutzamt@lwk-niedersachsen.de
Wenn Sie bei nicht aufgelisteten Pflanzen Bedenken haben, kontaktieren Sie gerne vorab die Abfallwirtschaft unter den rechts aufgeführten Kontaktdaten.