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Problempflanzen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

 

Pflanzen, die giftig für Mensch und Tier sind und durch Ihr schnelles Wachstum einheimische Arten verdrängen, werden oft als „Problempflanzen“ bezeichnet.

Diese Pflanzenarten müssen teilweise gesondert entsorgt werden, um das ausgehende Risiko zu minimieren und die weitere Verbreitung einzudämmen.

 

 

Entsorgung von bestimmten Problempflanzen:

 

Buchsbaumzünsler

Entsorgung als Grünabfall (über den Grünabfallsack oder Anlieferung auf unseren Anlagen).

Mit dem Buchsbaumzünsler befallene Buchbäume können bedenkenlos auf den Kompostplätzen kompostiert werden, da Eier und Larven bei uns in der Hygienisierungsphase durch die nachgewiesenen Temperaturen abgetötet werden.

Eine Kompostierung im eigenen Garten sollte nicht erfolgen.

 

Jakobskreuzkraut – giftig

Entsorgung als Grünabfall (über den Grünabfallsack oder Anlieferung auf unseren Anlagen).

Jakobskreuzkraut kann bedenkenlos auf den Kompostplätzen kompostiert werden, da keimfähige Samen bei uns in der Hygienisierungsphase durch die nachgewiesenen Temperaturen abgetötet werden. Da die Blüten nach dem Entfernen noch nachreifen und so eine Verbreitung vor der Kompostierung nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich die Pflanzenreste in Papiersäcken verpackt anzuliefern. Alternativ kann die Entsorgung über den Restmüll erfolgen.

Jakobskreuzkraut sollte nicht in den Gartenkompost gegeben werden, da die Verrottungshitze für die komplette Zersetzung der Pflanze nicht ausreicht und das

Kraut aus den Restwurzeln wieder neu austreiben könnte.

 

Ambrosia – Allergieauslösende Pollen

Entsorgung durch einen Fachmann (Gärtner).

Ambrosia ist einerseits aufgrund des Allergenen Potentials und andererseits

aufgrund der Invasivität gefährlich. Um die Pflanze komplett zu vernichten, darf Ambrosia nur in die Verbrennung gegeben werden.

 

Tipp: Kaufen Sie nur Vogelfutter mit dem Vermerk „Ambrosia frei“.

 

Herkulesstaude – führt in Verbindung mit Sonnenlicht zu starken Verbrennungen der Haut

Entsorgung durch einen Fachmann (Gärtner) oder als Restmüll.

Entfernen der Pflanzen nur durch einen Fachmann oder mit erforderlicher Schutzausrüstung. Die Blütenstände in einen Müllsack legen und über den Restmüll entsorgen.

Werden die Blüten liegen gelassen oder der Blütenstand lediglich

abgeschlagen, reifen die Samen nach bzw. bilden Notblüten – eine Kontrolle ist

nach zwei Wochen erforderlich.

 

Drüsiges Springkraut – verdrängt einheimische Pflanzen

Entsorgung als Restmüll.

In verschlossenen Säcken verpackt der Restmüllentsorgung zuführen. Eine Kompostierung kann nicht empfohlen werden, da die reifen Samenkapseln bis zu 7 Meter weggeschleudert werden können und so die Randbereiche in der Kompostierung kontaminieren können.

 

 

Japanischer StaudenknöterichWurzeln können Gebäude schädigen, verdrängt einheimische Arten

 

Entsorgung als Restmüll.

 

Ausgraben – dabei ist darauf zu achten, dass kleinste im Boden verbleibende

Pflanzenteile ausreichen, um eine neue Kolonie zu bilden.

Unbedingt mehrere Nachkontrollen hinsichtlich eines Neuaustriebes von Pflanzen durchführen.

In verschlossenen Säcken verpackt der Restmüllentsorgung zuführen.

 

 

Befall durch Eichenprozessionsspinner – allergieauslösend

 

Entsorgung durch einen Fachmann (Schädlingsbekämpfer).

 

Alte Gespinstnester des Eichenprozessionsspinners, ob am Baum haftend oder am Boden liegend, stellen eine anhaltende Gefahrenquelle dar. Da die Raupenhaare eine lange Haltbarkeit besitzen, reichern sie sich über mehrere Jahre in der Umgebung, besonders im Unterholz und im Bodenbewuchs, an.

Dadurch müssen Abfälle mit erhöhtem Gefahrenpotential gesondert entsorgt werden, um Allergien und Verletzungen zu verhindern.

 

 

Von Kartoffelfäule befallene Pflanzen – Phytophtora

 

Information bei der Zuständigen Stelle

 

Phytophtora ramorum ist eine Quarantänekrankheit, die überwiegend Rhododendron befällt. Bei Verdacht auf Phytophtora ramorum ist die zuständige Pflanzenschutzdienststelle zu informieren:

 

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Pflanzenschutzamt

Postfach 91 08 10, 30428 Hannover

Wunstorfer Landstraße 11, 30453 Hannover

Tel.: 0511 4005-0; Fax: 0511 4005-2120

E-Mail: pflanzenschutzamt@lwk-niedersachsen.de

www.lwk-niedersachsen.de

 

 

Wenn Sie bei nicht aufgelisteten Pflanzen Bedenken haben, kontaktieren Sie gerne vorab die Abfallwirtschaft unter den rechts aufgeführten Kontaktdaten.

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