Landkreis Harburg

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Radverkehr

Allgemeine Informationen

Im Landkreis Harburg mobil mit dem Rad

 

Radfahren liegt im Trend. Es ist kostengünstig, wirtschaftsstärkend und nachweislich gut für Klima, Umwelt und die eigene Gesundheit. Auch im Landkreis Harburg setzen immer mehr Menschen auf das Rad, ob zur Freizeitgestaltung, auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen. Um diesen positiven Trend zur Fahrradnutzung weiter zu stärken, hat der Landkreis Harburg ein Regionales Radverkehrskonzept erstellen lassen, mit dem Ziel, Defizite in der Radverkehrsinfrastruktur aufzuspüren und daraus Handlungsstrategien zu entwickeln. Ansinnen der Radverkehrsförderung ist, die bestehende Radverkehrsinfrastruktur weiter zu entwickeln, die Nutzung des Fahrrades als Alltagstransportmittel attraktiver zu gestalten und damit auf die künftigen Verkehrsanforderungen zu reagieren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständigkeiten im Radverkehr

Die Zuständigkeiten im Radverkehr sind in der Kreisverwaltung auf mehrere Abteilungen verteilt. 

 

Radverkehrsanlagen an Kreisstraßen, Radverkehrskoordination und Radschnellwege - Betrieb Kreisstraßen& Radverkehr

Aufgaben:

Betrieb Kreisstraßen & Radverkehr:

  • Planung Neu- und Ausbau der Radwegeinfrastruktur an Kreisstraßen
  • Planung Neu- und Ausbau der dazugehörigen Brücken Entwässerungs- und Lichtsignalanlagen
  • Radverkehrskonzept und Masterplan Radverkehr
  • Machbarkeitsstudien für Radschnellwege in der Metropolregion Hamburg

Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS) (Außenstelle in Hittfeld):

  • Unterhaltung der Radwege an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Kreisgebiet
  • Winterdienst - mit Ausnahme der Geh- und Radwege in den Ortsdurchfahrten

 

Ansprechpartner/-in:

Betrieb Kreisstraßen

Kreisverwaltung Gebäude B

Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)

Telefon: 04171 693-323

E-Mail: kreisstraßen@LKHarburg.de

 

Herr T. Schmauder (Radverkehrskoordination, Radverkehrskonzept, Radschnellwege)

Telefon: 04171 693-538

Telefax: 04171 693-99595

E-Mail: t.schmauder@lkharburg.de oder radverkehr@lkharburg.de


Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS)

Rieselwiesen 8, 21218 Seevetal Hittfeld

Telefon: 04105 5998-10

Telefax: 04105 5998-19

E-Mail: bgshar@lkharburg.de 

 


Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Abteilung BürgerService / Verkehr

Aufgaben:

  • Aufstellung, Änderung und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Untere Straßenverkehrsbehörden im Landkreis Harburg sind:

  • Die Stadt Buchholz i. d. N. für das Stadtgebiet und die angehörigen Ortsteile
  • Die Stadt Winsen (Luhe) für das Stadtgebiet und die angehörigen Ortsteile
  • Die Gemeinde Seevetal für das Gemein-degebiet und die angehörigen Gemeinden
  • Die Samtgemeinde Tostedt für ihre Gemeindestraßen
  • Die Gemeinde Neu Wulmstorf für ihre Gemeindestraßen
  • Die Kreisverwaltung für alle übrigen Gemeinden

 

Ansprechpartner/-in:
Abteilung Bürgerservice/ Verkehr

Kreisverwaltung Gebäude A

Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)

Frau B. Bergmann-Noeres (Verkehrsbehördliche Aufgaben)

Telefon: 04171 693-747

E-Mail: b.bergmann-noeres@lkharburg.de oder verkehrsgenehmigungen@lkharburg.de

 

Frau S. Werner (Radwegebenutzungspflicht)

Telefon: 04171 693-1375

Telefax: 04171 693-99728

E-Mail: s.werner@lkharburg.de

 

Links zu den übrigen Verkehrsbehörden:

Verkehrsbehörde Stadt Buchholz i. d. Nordheide

Verkehrsbehörde Stadt Winsen (Luhe)

Verkehrsbehörde Gemeinde Seevetal

https://www.tostedt.de/portal/seiten/verkehrsangelegenheiten-12000127-20240.html

https://www.neu-wulmstorf.de/buergerservice/dienstleistungen/verkehrszeichen-und-verkehrseinrichtungen-aenderung-900000013-0.html?myMedium=1&auswahl=0

 


Radtourismus: Stabsstelle Kreisentwicklung /Wirtschaftsförderung

Aufgaben:

  • Fördermittelberatung von Kommunen, Regionen und anderen Akteuren zur infrastrukturellen Förderung rund ums Rad
  • Initiierung & Umsetzung von Maßnahmen zur Radverkehrsförderung (z.B. "Bügel Your Bike – Neue Fahrradbügel für die Region")
  • Qualitätsmanagement /Wegweisung touristische Radrouten, Datenbankverwaltung und geographische Datenerstellung (GIS)

 

Ansprechpartner/-in:

Stabsstelle Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung

Kreisverwaltung Gebäude B

Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)

Frau M. Kleemann (Fördermittelberatung, Projekte, touristische Radrouten)

Telefon: 04171 693-413

Telefax: 04171 693 99413

E-Mail: m.kleemann@lkharburg.de

 

Was sollte ich noch wissen?

Radverkehrssicherheit und –regeln

Verkehrssicherheit

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, müssen alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht aufeinander nehmen, so dass kein anderer behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt wird (§ 1 Straßenverkehrsordnung).

Bitte nehmen auch Sie Rücksicht und tragen Sie durch ihr eigenes Verhalten dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen:

  • Fahren Sie vorsichtig.
  • Rechnen Sie damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen.
  • Rechnen Sie damit, dass Sie als Radfahrer nicht gesehen werden.
  • Geben Sie eindeutige Handzeichen.
  • Suchen Sie Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern.
  • Radeln Sie vorausblickend – behalten Sie die Übersicht über die jeweilige Verkehrssituation.
  • Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand.
  • Telefonieren Sie nicht ohne Freisprecheinrichtung auf dem Fahrrad.
  • Schalten Sie bei Dämmerung und Nacht immer das Licht ein damit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Straßenverkehr tragen auch reflektierende Westen oder Kleidung bei.

 

Verkehrsregeln für den Radverkehr

Im § 2 der Straßenverkehrsordnung werden klare Regeln bezeichnet, die zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erforderlich sind und an die sich Radfahrer zu halten haben. Dazu gehören:

  • Radfahrer müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen.
  • Radfahrer müssen hintereinander fahren.
  • Nebeneinander darf nur dann gefahren werden, wenn dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird.
  • Radfahrer dürfen, im Gegensatz zum Kfz-Verkehr, Seitenstreifen benutzen, sofern keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
  • Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen mit Fahrrädern grundsätzlich Gehwege benutzen.
  • Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen mit Fahrrädern die Gehwege benutzen.
  • Ab dem 10. Lebensjahr müssen auch Kinder grundsätzlich die Fahrbahn benutzen.
  • Wird eine Fahrbahn überquert, müssen Kinder immer absteigen.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden auch bei Fahrradfahrern geahndet und können unter Umständen sogar zum Entzug des Kfz-Führerscheins führen. Welche Ordnungswidrigkeiten wie bestraft werden, ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog erfasst. Hier werden jedoch nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten einzeln aufgeführt. Eine Auflistung finden Sie beim Allgemeinen Deutsche Fahrradclub (ADFC): Bußgeldkatalog für Radfahrende

 

Das sichere Fahrrad

Ist Ihr Fahrrad verkehrssicher?

Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gilt ein Fahrrad als verkehrstüchtig, wenn es folgende vorgeschriebene Ausrüstungsteile aufweist:

  • eine hell tönende Klingel
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (Vorder- und Rückbremse)
  • zwei rutschfest, fest verschraubte Pedale, mit nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern
  • ein weißer Frontscheinwerfer und ein weißer Reflektor vorne
  • ein rotes Rücklicht sowie ein roter nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (blinkende Schlussleuchten sind unzulässig)
  • das Vorder- und Hinterrad müssen beidseitig entweder Felgen, jeder Speiche oder Speichenreflektoren pro Rad oder sinnvoll sind weiterhin:
  • mit je zwei um 180 Grad versetzt angebrachten gelben
  • mit reflektierenden weißen Speichen oder Speichenhülsen an
  • mit umlaufenden weißen Reflektorstreifen an Reifen oder
    • hochwertige Schlösser für den Diebstahlschutz
    • eine Standlichtanlage
    • ein Kettenschutz und Schutzbleche für die Laufräder und
    • ein stabiler Gepäckträger und Fahrradständer. Ist ein Fahrrad nicht verkehrssicher – weist also nicht die vorgeschriebenen Merkmale auf – so darf es im Straßenverkehr nicht genutzt werden! Schützen Sie Ihr Fahrrad mit stabilen Schlössern und befolgen Sie die folgenden Regeln beim Abschließen, damit machen Sie es Dieben schwer.

 

Schützen Sie Ihr Rad vor Diebstahl!

Schließen Sie Ihr Fahrrad stets an Rahmen und Rädern an einen fest verankerten Fahrradständer oder Gegenstand an.

  • Stellen Sie Ihr Fahrrad an öffentlichen, viel besuchten Plätzen ab.
  • Versehen Sie Ihr Fahrrad mit individuellen Kennzeichen – so machen Sie Ihr Rad unverwechselbar.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrrad codieren zu lassen.
  • Besorgen Sie sich einen Fahrradpass, darin sind alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fahrrad enthalten. Den Fahrradpass erhalten Sie bei Fahrradhändlern, der Polizei sowie bei Versicherungen.
  • Verwahren Sie Ihr Rad zu Hause in geschlossenen Räumen, wie dem eigenen Keller oder abschließbaren Fahrradboxen.
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