Landkreis Harburg

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Schuleingangsuntersuchung

Allgemeine Informationen

Erfahrene Schulärztinnen untersuchen mit Unterstützung ihrer Assistentinnen alle Kinder des aktuellen Einschulungsjahrgangs. Die Kinder werden  ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen untersucht, die die Schulfähigkeit beeinflussen. Ab November bis Juni werden die Untersuchungen wohnortnah in den Grundschulen und im Gesundheitsamt in Winsen durchgeführt. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

Alle Kinder, die bis zum 1.10. des folgenden Einschulungsjahrgangs 6 Jahre alt werden sind zur Teilnahme an der Schuluntersuchung verpflichtet, auch wenn die sog. Flexiregelung des Schulgesetzes in Anspruch genommen wird. Dabei können die Eltern von Kindern, die ab den 2.7. bis zum 1.10.des Einschulungsjahrgang 6 Jahre alt werden darüber entscheiden, ob sie ihr Kind einschulen wollen oder nicht. Die Schulärztin gibt den Schulleitungen der Grundschulen eine Empfehlung zur Einschulung des Kindes aus ärztlicher Sicht. Sofern gesundheitliche Beeinträchtigungen auffallen, die die Schulfähigkeit beeinflussen, erhalten die Eltern ärztliche Empfehlungen für weiterführende Untersuchungen. Dann können rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen eingeleitet werden.

Die Schulärztinnen beraten zu evtl. fehlenden Impfungen. Die Schule wird über den Masernimpfstatus des Kindes informiert.

Damit die Ergebnisse regional und auch überregional vergleichbar sind, werden die Untersuchungen nach dem standardisierten SOPHIA - Einschulungsprogramm durchgeführt. Eine Überarbeitung der Arbeitsrichtlinien für die Einschulungsuntersuchungen erfolgt durch die niedersachsenweit beteiligten Schulärzte und Schulärztinnen jährlich. Das aktuelle Programm kann auf der Homepage der SOPHIA Arbeitsgruppe eingesehen werden. www.sophia-online.org 

Im nichtärztlichen Untersuchungsteil dokumentierten die Assistentinnen die persönlichen Angaben der Kinder aus dem Vorsorgeheft und dem Impfpass sowie die Ergebnisse des Seh- und Hörtestes sowie das aktuelle Körpergewicht und Körperlänge. Im ärztlichen Teil werden Screeninguntersuchungen zu allen Entwicklungsbereichen durchgeführt. Dazu gehören die körperliche Entwicklung, die Beweglichkeit im Groben wie im Feinen, die Auffassungsgabe, die Hörwahrnehmung und das Allgemeinwissen, die Sprache sowie das Verhalten. Für beide Untersuchungsteile wird zusammen eine Stunde Zeit eingeplant.

Zur Dokumentation dieser Arbeit dient die Gesundheitsberichterstattung. Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen (SEU) werden jährlich anonymisiert ausgewertet und in Abständen von 2-3 Jahre für alle Kreise und Städte durch das Landesgesundheitsamt in Hannover veröffentlicht.

 

Weitere Informationen

 

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Harburg
Abteilung Gesundheit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefüllter Vorbereitungsbogen (Elternfragebogen)
  • (gelbes) Vorsorgeheft des Kindes
  • Impfpass des Kindes

Zur Einschulungsuntersuchung muss der ausgefüllte Vorbereitungsbogen vorliegen.

Rechtsgrundlage

Das Land Niedersachsen hat 2005 mit dem Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) die gesetzliche Grundlage geschaffen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Einschulungsuntersuchungen wurde 2007 im Niedersächsischen Schulgesetz aufgenommen (§56 NSchG)

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