Annahme von Sonderabfallkleinmengen aus dem Gewerbe
Gewerbliche Erzeuger von Sonderabfall-Kleinmengen haben die Möglichkeit, diese gegen Gebühr auf der Müllumschlaganlage in Nenndorf abzugeben. Das Angebot gilt für Betriebe, in denen jährlich weniger als 2.000 kg Sonderabfälle anfallen. Bei der Anlieferung wird ein Beleg erstellt, der von der zuständigen Überwachungsbehörde (je nach Art des Betrieb Landkreis Harburg oder Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg) als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung anerkannt wird.
Die Abgabe ist montags bis freitags in der Zeit von 7:30 bis 12:00 möglich.