Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
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Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Kompostplatz Drage, Winsener Straße 2 d, 21423 Drage (aus Richtung Winsen kommend ca. 1,3 km vor dem Ortseingang Drage auf der rechten Seite)
- Kompostplatz Tostedt-Todtglüsingen, Harburger Straße 26, direkt an der B 75 / Abzweigung Todtglüsingen, Harburger Straße 26, 21255 Tostedt
- Müllumschlaganlage Nenndorf, Am Hatzberg 2, 21224 Nenndorf
- Wertstoffannahmestelle Ardestorf, Ardestorf 15 b, 21629 Ardestorf (Anfahrt über Soltauer Chaussee (B3) zwischen Ovelgönne und Ketzendorf, Zufahrt St. Gobain-Weber)