Landkreis Harburg

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Überlassung eines Fahrzeuges: Bescheinigung

Allgemeine Informationen

Alte Kraftfahrzeuge müssen am Ende ihres Produktlebens ordnungsgemäß entsorgt werden, da von vielen Betriebsstoffen, die in Autos enthalten sind, erhebliche Umweltgefahren ausgehen.

Altautos dürfen zur Entsorgung nur anerkannten Zerlegebetrieben oder anerkannten Annahmestellen überlassen werden. Eine Liste von im Landkreis Harburg ansässigen anerkannten Zerlegebetriebe finden Sie hier.

Die Stillegung eines Altfahrzeugs muss der zuständigen Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt über die Abmeldung oder Stilllegung von Altautos .

Das Abstellen von Autowracks auf öffentlichen Verkehrsflächen, in der freien Landschaft und auf Privatgrundstücken stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dar und wird als Ordnungswidrigkeit oder sogar - wenn von dem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt ausgeht - als  Straftat geahndet. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb. Weiterhin können Sie Ihr Altauto kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.

Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei den zuständigen Stellen, sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) .

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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