Spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland muss Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, weil es dann nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Harburg haben, ist der BürgerService Ihr Ansprechpartner. Die Zulassung können Sie hier vornehmen lassen.
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