Bei jedem Jugendstrafverfahren gegen einen jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren bindet das Jugendgericht die Jugendgerichtshilfe ein.
Die sozialpädagogischen Miarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe beraten den jungen Menschen (bei Minderjährigen auch die Eltern), erklären den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und geben zur Gerichtsverhandlung Anregungen zur Situation des jungen Menschen für Staatsanwaltschaft und Gericht.
Auch nach dem Jugendstrafverfahren kann die Jugendgerichtshilfe beraten und Unterstützung geben. Zudem kann eine Konfliktschlichtung in Strafsachen (Täter-Opfer-Ausgleich, TOA) angeboten werden.
Die Angebote der Jugendgerichtshilfe sind freiwillig und kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen sind weder Ankläger noch Verteidiger.