Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

Vollstreckung für die Kreisverwaltung (Forderungsmanagement)

Allgemeine Informationen

Produkt Forderungsmanagement

In diesem Bereich erfolgt die Zusammenfassung von Forderungen nach Schuldnern und die Vollsteckung von Forderungen.

Dieser Bereich ist für die gesamte Vollstreckung für die Kreisverwaltung einschließlich der Müll- und Abwassergebühren und der Kanalbaubeiträge zuständig. 

Was ist eine Vollstreckung?

Die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen durch Zwangsmaßnahmen.

Wann wird vollstreckt?

Vollstreckt wird eine Geldforderung, wenn der / die Bürger/in (hier der / die Schuldner/in) zur Zahlung durch einen Bescheid aufgefordert wurde, diese fällig ist und der / die Schuldner/in diese trotz Mahnung nicht bezahlt hat.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) in der Fassung vom 14. November 2019.

zurück
Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sicherheitsabfrage

 *

* Pflichtfelder, bitte ausfüllen