Landkreis Harburg

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Wahlen

Allgemeine Informationen

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wahlbenachrichtigungskarte
  • Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig vor der Wahl angefordert werden.
Diese sollten ca. 1 Woche vor der Wahl an den Landkreis Harburg oder die Wohnsitzgemeinde zurückgeschickt werden, damit sie rechtzeitig zur Wahl vorliegen.

Wenden Sie sich für die Briefwahlunterlagen an ihre Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde. 

Was sollte ich noch wissen?

Wer kann Wahlhelfer werden?

Das Wahlhelferehrenamt dürfen alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit übernehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten im Land Niedersachsen wohnen und nicht von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen sind.

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?

Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sog. Schnellmeldung, die an die 
    Gemeindebehörde weitergeleitet wird.

Weitere Informationen zum Wahlhelfer stehen unter Links.

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