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Wilder Müll in der Landschaft

Allgemeine Informationen

Wilder Müll

 

Als wilden Müll bezeichnet man Abfälle, die in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert werden. Ein solches Handeln ist verboten und stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. § 28 Abs. 1 KrWG schreibt vor, dass Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.

 

Wer ist für die Entsorgung zuständig?

 

Ist der Verursacher nicht bekannt, so geht die Verpflichtung zur Entsorgung auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – die Abfallwirtschaft – über. Für die Abholung und Entsorgung der Abfälle wurde die Landschaftspflegegruppe eingerichtet, die beim Betrieb Abfallwirtschaft angesiedelt ist.

 

Ich habe eine wilde Müllablagerung entdeckt. An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner und geben Sie den Standort, die Art sowie die ungefähre Menge der Abfälle an.

 

Wann wird der wilde Müll von meinem Grundstück abgeholt?

Die Koordinierung der Terminplanung für die Landschaftspflegegruppe erfolgt über den Betrieb Abfallwirtschaft. Wenn Sie wissen möchten, wann die Abfälle abgeholt werden, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter der Rufnummer 04171/693-694.

 

Ich habe jemanden dabei beobachtet, wie er Müll in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat. Was kann ich tun?

 

Das Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Verursacher verstößt damit gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Geldbuße kann bis zu 100.000,00 Euro betragen.

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn es einen Zeugen gibt, der die Tat beobachtet hat und sich dieser bereit erklärt, Angaben zu seiner eigenen Person, zum Verursacher (zum Beispiel Kennzeichen) sowie zum Sachverhalt zu machen.

Haben Sie jemanden dabei beobachtet, wie dieser widerrechtlich Abfälle in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat, und wollen eine Aussage machen, finden Sie rechts beim Navigationspunkte Formulare den Zeugenfragebogen.

Ansprechpartnerin für entsprechende Ordnungswidrigkeiten ist:

Frau Lahmann, Abteilung Umwelt

Telefon:               04171/693-400

Telefax:               04171/693-175

E-Mail:                 N.Lahmann@LKHarburg.de

 



Anträge / Formulare

Beschreibung des Fundortes

gegebenenfalls Fotos des Fundortes

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