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Zentrales Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt

Allgemeine Informationen

 

Bisher hat jede Fahrerlaubnisbehörde in der Bundesrepublik Deutschland ein eigenes örtliches Fahrerlaubnisregister geführt. Mit der Einführung des neuen EU-Fahrerlaubnisrechts und des neuen EU-Kartenführerscheins wird auch gleichzeitig ein Zentrales Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg aufgebaut.

 

Alle Fahrerlaubnisinhaber, die den alten Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umgestellt haben (Umtausch in den EU-Kartenführerschein), werden von den jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden mit allen dazugehörigen Personen- und Sachdaten an das Zentrale Register gemeldet. Fahrerlaubnisinhaber, die noch keinen EU-Kartenführerschein haben, bleiben noch im örtlichen Fahrerlaubnisregister der jeweils ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde gespeichert. Da diese Lösung zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen würde, nämlich mit vielen verschiedenen Registern arbeiten zu müssen, ist es erforderlich, dass alle Fahrerlaubnisinhaber ihren Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Dazu muss der Gesetzgeber zukünftig einen sogenannten Zwangsumtausch festlegen, damit im Rahmen der Umstellung alle Fahrerlaubnisinhaber zukünftig im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind. Ein genauer Termin steht jedoch gegenwärtig noch nicht fest.

 

Inhalt des Zentralen Fahrerlaubnisregister

 

Als Personendaten werden folgende Daten gespeichert:

  • Familienname, Geburtsname, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt.

 

Als sachbezogene Fahrerlaubnisdaten werden gespeichert:

  • Bestand, Art, Umfang, Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Änderung der Fahrerlaubnis; Datum des Beginns und des Ablaufs der Probezeit; Nebenbestimmungen zur Fahrerlaubnis; Daten der ausgestellten Führerscheine; Ausschreibung zur Sachfahndung; sonstige Berechtigungen ein Kraftfahrzeug zu führen sowie Hinweise auf Eintragungen im Verkehrszentralregister.

 

Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister

 

Gegenwärtig ist das Zentrale Fahrerlaubnisregister erst im Aufbau. Zukünftig ist es aber möglich, dass sich jeder Fahrerlaubnisinhaber sowie auch die gesamten Fahrerlaubnisbehörden Auskünfte aus diesem Register besorgen können bzw. sogar müssen.

 

Die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister ist für den Fahrerlaubnisinhaber gebührenfrei.

 

Zentrales Fahrerlaubnisregister auf EU- und EWR-Ebene - EUCARIS

 

Das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS (EUropean Car and Driving Licence Information System) ermöglicht einen direkten Online-Abruf von Daten aus den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten Staaten.

 

Was ist EUCARIS?

 

Bei EUCARIS handelt es sich um ein System für den sicheren, EU-weiten Austausch von Fahrzeug- und Fahrerlaubnisregisterdaten zwischen berechtigten öffentlichen Stellen. Ziel von EUCARIS ist es, die Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität, hierbei unter anderem die Aufdeckung von Fahrzeugdiebstählen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Terrorismusbekämpfung und die Eindämmung des Führerscheintourismus zu unterstützen.

 

Das System umfasste zunächst nur Verfahren zum Austausch von Fahrzeugdaten im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen ausländischer Herkunft sowie zum Austausch von Führerscheindaten im Rahmen der Erteilung von Fahrerlaubnissen. Mittlerweile wird es jedoch als technische Plattform für diverse Datenaustauschverfahren auf Basis weiterer rechtlicher Grundlagen genutzt. Staaten, die an EUCARIS angeschlossen sind, können entscheiden, für welche Verfahren sie das EUCARIS-System nutzen wollen

 

Fast alle der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) angehörige Staaten sind an EUCARIS angeschlossen, wobei das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt die Schnittstelle für deutsche Behörden darstellt. Es ist möglich, über das Kraftfahrt Bundesamt Führerscheindaten aus (fast)allen EU- und EWR-Staaten erfragen zu können. Diese Daten sind notwendig zur Überwachung der Gültigkeit und Berechtigung der ausländischen Führerscheine sowie im Rahmen gewisser Antragsverfahren zur Umschreibung bzw. Registrierung der Fahrerlaubnisse aus den EU- und EWR-Staaten.

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