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Die Herstellung einer neuen Grundstückszufahrt und die Änderung bestehender Zufahrten bedürfen der Genehmigung des Landkreises Harburg, Betrieb Kreisstraßen.
Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
- Die Ableitung von Oberflächenwasser vom Baugrundstück auf Kreisstraßengelände oder in die Entwässerungsanlagen der Kreisstraße ist nicht gestattet.
- Die Entwässerung der Kreisstraße darf durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden.
- Die Herstellung der geplanten Zufahrt(en) an der Kreisstraße ist von einer Fachfirma wie folgt vorzunehmen:
Die Befestigung des Rad- / Gehweges ist im Bereich der Hochbordabsenkung aufzunehmen und durch den angegebenen Aufbau zu ersetzen (siehe Skizzen)
- Die Absenkung des Hochbordes ist auf einer Länge von 4,0 m, zuzüglich der links und rechts erforderlichen Absenksteine vorzunehmen.
- Die Bordsteine nach DIN EN 1340 sind fachgerecht in Beton mit Rückenstütze nach DIN 18318 zu setzen.
- Die Lage der Zufahrt / Zufahrten darf ohne erneute Genehmigung nicht verändert werden.
- Die Zufahrt wird auf Gefahr des Antragstellers benutzt, der auch für die laufende Unterhaltung zu sorgen hat. Bei Veränderung des Straßenkörpers ist die Zufahrt auf eigene Kosten an die neue Straßenlage anzuschließen.
- Die Längsneigung darf 6,0% nicht übersteigen, um die Rutschgefahr im Fall von Schnee und Eis zu vermeiden.
- Ist der Abstand von aufeinanderfolgenden Grundstückszufahrten kleiner als 4,00 m, ist der Bord zwischen den Zufahrten durchgängig abzusenken.
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Ergänzende bauvorhabenbezogene Auflagen sind vorbehalten.