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Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

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Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.

Allgemeine Informationen

Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten.

Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen (maximal 25 Stunden). Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft Ihren formlosen Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

An wen muss ich mich wenden?

An das örtliche Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei erstmaliger Antragstellung werden der vollständige Versicherungsvertrag und aktuelle Zahlungsnachweise benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

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