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Seit 2014 ist Andrea Schrag (Mitte) Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Harburg. Seit 2020 ist das Gleichstellungsbüro personell gut aufgestellt. Jasmin Herzog (links) verstärkt als Assistentin der Gleichstellungsbeauftragten das Team und Birgit Röder (rechts) ist als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte für die Personalauswahlverfahren zuständig. Welche Aufgaben das Gleichstellungsbüro bearbeitet, erfahren Sie auf dieser Seite. Für Fragen und einen Austausch stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Niedersächsische Verfassung Artikel 3 Abs. 2 Satz 3
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise“.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Artikel 9 Abs. 2
Die Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Niedersächsische Gleichbehandlungsgesetzt (NGG)
Ich berate und unterstütze die Verwaltung und den Kreistag darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen abzubauen. Weiterhin verfolge ich das gesetzliche Ziel, Frauen und Männern in der Landkreisverwaltung eine gleichberechtigte Stellung zu verschaffen (Personal- und Organisationsfragen). Auch bin ich Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Harburg.
Gleichberechtigung in der Kommune umzusetzen bedeutet, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern im Blick zu haben. Die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern ist zu berücksichtigen, um gleiche Lebensverhältnisse und gleiche Teilhabe zu ermöglichen. Dies ist eine herausfordernde Aufgabe der Kommune insgesamt und wird durch die Verwaltung und Politik umgesetzt.
Gemeinsam mit dem Arbeitskreis der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten als auch alleine fördere ich die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, indem ich Veranstaltungen organisiere und damit Themen setze. Diese Aktivitäten richten sich an entsprechende Organisationen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie an die breite Öffentlichkeit.
In meiner Funktion als Gleichstellungsbeauftragte wirke ich an allen gleichstellungsrelevanten Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit. (Die sog. Mitwirkungspflicht)
Insbesondere bei:
Weiterhin bin ich Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, wenn es um gleichstellungsrelevante Themen geht.
Zum Beispiel wenn Sie:
In meiner Funktion als Gleichstellungsbeauftragte wirke ich mit bei der Arbeit der Verwaltung in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten. Ich wirke mit bei der Entwicklung von Initiativen zur Umsetzung von Gleichberechtigung im Landkreis. Weiterhin habe ich die Möglichkeit Stellungnahmen zu Vorhaben der Kreisverwaltung in die Kreisgremien einbringen.
Zur Umsetzung dieser vielfältigen Aufgaben habe ich ein offenes Ohr für die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Harburg.
Ich setze mich für Sie ein, wenn Sie:
Gleichstellung sichtbar machen // CEDAW in Niedersachsen
Gemeinsam gegen häusliche Gewalt im Landkreis Harburg (gghglkh.de)
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