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Die Bezeichnung Frauenrechtskonvention ist eine Abkürzung für das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women).
Dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Frauen.
Hier werden Standards zur Bekämpfung der Frauendiskriminierung in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung festgesetzt. Die UN-Frauenrechtskonvention verbietet die Diskriminierung von Frauen und Mädchen und fordert die Umsetzung von Gleichbehandlung und rechtlicher Gleichstellung. Aber nicht nur das. Es geht auch darum, veraltete Rollenbilder abzubauen, die Frauen daran hindern selbstbestimmt, gewaltfrei und gleichberechtigt zu leben. Im Hinblick auf die Anerkennung der Frauenrechte als Menschenrechte ist mit der Frauenrechtskonvention ein großer Schritt vorwärts gemacht worden. So gehört die Frauenrechtskonvention zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen.
CEDAW wurde 1979 verabschiedet. Dieser frauenspezifische Menschenrechtskatalog trat 1981 in Kraft und ist bis heute von 189 Staaten ratifiziert worden.
Deutschland hat diese wichtige Frauenrechtskonvention bereits 1985 unterzeichnet und ratifiziert.
Mit dem folgenden Film wollen wir Ihnen CEDAW, das UN-Frauenrechtsübereinkommen näher vorstellen:
Gleichstellungsarbeit betrifft uns alle: Frauen und Männer. Gemeinsam schaffen wir Strukturen für eine gerechtere und bessere Zukunft!
Die Nutzung und Verbreitung des Erklärfilms ist ausdrücklich erwünscht.
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