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In Deutschland ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul Konvention) am 01. Februar 2018 in Kraft getreten.
Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Dies beinhaltet auch Schaffung von Maßnahmen und Sanktionen für Täter.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für die Rechte von Frauen. Die Gleichstellung von Frauen und Männer sowie das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben wird mit der Istanbul-Konvention gestärkt.
Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt des Europarats
Urheber der Istanbul-Konvention ist der Europarat, dem aktuell 47 Staaten angehören. Das erklärte Ziel der Istanbul-Konvention ist, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen sowie einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern (Art. 1 Nr. 1 IK).
Dieser völkerrechtliche Vertrag verpflichtet die Vertragsstaaten, für ein Schutzsystem zu sorgen, das allen von Gewalt betroffenen Frauen zugänglich ist und das Hilfe sofort, effektiv und in ausreichendem Maße bereithält.
Die Istanbul-Konvention wurde anlässlich der Sitzung des Ministerkomitees der Vertragsstaaten am 11. Mai 2011 bei einer Pressekonferenz in Istanbul (Türkei) zur Unterzeichnung vorgelegt. Deutschland hat die Konvention bereits 2011 unterzeichnet, allerdings erst 2017 das zur Ratifizierung erforderliche Gesetz verabschiedet.
Mit der Unterzeichnung eines durch den Europarat vereinbarten Vertrages erklärt ein Vertragsstaat, dass er das Vertragswerk und die Ziele anerkennt. Mit der Ratifizierung erklärt ein Vertragsstaat, dass die Ziele des Vertrages umgesetzt sind.
- gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland. Alle Vorgaben und Regelungen richten sich in einem föderalen Staat wie Deutschland an alle staatlichen Ebenen, also an Bund, Länder und Kommunen.
- können Bürgerinnen etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Istanbul-Konvention stützen.
Ob die Verpflichtungen eingehalten werden, überprüft eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, GREVIO (group of experts on action against violence against women and domestic violence).
Erstmals musste Deutschland im September 2020 dem Europarat in einem ausführlichen Staatenbericht Rechenschaft ablegen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention auswerten.
Viele Bündnisse haben bereits angekündigt, dass sie Alternativberichte veröffentlichen werden um die Evaluierung aus fachlicher Sicht zu ergänzen und kritisch zu beleuchten. Auch wir tun dies mit dieser Broschüre. In dieser Broschüre wird CEDAW und die Istanbul-Konvention vorgestellt. Danach werden verschiedene Formen von Gewalt gegen Frauen dargestellt und im Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention kritisch betrachtet. Auch werden politische Forderungen abgeleitet.
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