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Die Jugendhilfe unterstützt junge Menschen darin, in Arbeit und Ausbildung zu kommen oder mit der Situation der Arbeitslosigkeit umzugehen.
Aufgabe der Jugendhilfe ist dabei, junge Menschen in der Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und die individuellen Ressourcen zu stärken.
Neben eigenen Angeboten wie der Jugendberufshilfe verweist die Jugendhilfe im Übergang Schule / Beruf auf Angebote anderer Institutionen, für den Bereich Arbeit / Arbeitslosigkeit insbesondere auf das Jobcenter Landkreis Harburg (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und die Agentur für Arbeit.
Nicht immer deckt eine Einkommensart den Bedarf. Viele erzielen Erwerbseinkommen aus 400-Euro-Jobs (Minijobs). Die Regelungen dazu sind im Internet-Angebot der Minijob-Zentrale zu ersehen.
Finanzielle Leistungen an Familien (und junge Menschen) finden Sie auf einer Extra-Seite in diesem Angebot.
Für Personen, die aufgrund von Krankheit nicht mehr oder nur eingeschränkt am Arbeitsleben teilhaben können, gewähren die Rentenversicherungsträger Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in Arbeit oder zur Existenzsicherung eine Erwerbsminderungsrente. Bei voller Erwerbsminderung kommen zudem Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII in Betracht.
Die hier zusammengestellten Informationen sind ein Service für Familien und junge Menschen im Landkreis Harburg: www.familie.landkreis-harburg.de
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