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Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dieses ist in § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben. Wenn Kinder eine gewaltfreie Erziehung erleben, sind sie am besten davor geschützt, als Jugendliche oder Erwachsene Opfer oder Täter von Gewalt zu werden.
Das Jugendamt hat in seinem staatlichen Schutzauftrag die Aufgabe, Eltern darin zu unterstützen, ihre Kinder vor schädigenden Einflüssen zu schützen oder an deren Stelle zu treten, wenn die Eltern diesen Schutz nicht gewährleisten können. Wer Beratung wünscht, kann sich neben dem Jugendamt auch an den Kinderschutzbund wenden.
Erwachsene, die von Gewalt betroffen sind, können sich über das Gewaltschutzgesetz vor gewalttätigen Übergriffen in ihrer Wohnung schützen. Dazu berät die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS) des Diakonischen Werks, Telefon 04181 /219 79 21. Anlaufstationen bei akutem Handlungsbedarf sind die Polizeidienststellen (hier oder über 110). Das AWO-Frauenhaus bietet einen Schutzraum für Frauen und deren Kinder im Landkreis Harburg. Es ist entweder über die Telefonnummer 0180-5-2 96 96 2 (Anruf kostet 12 Eurocent aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) oder über die Büro-Nummer 04181-217151 zu erreichen.
Die Beratungsstelle für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen (BMF) bietet Mädchen und Frauen bei körperlicher, seelischer und sexueller Gewalterfahrung oder Bedrohung kostenlose und vertrauliche Beratung und Unterstützung an: 04171- 600 88 50.
Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz erhalten Sie über die unten angegebenen Links.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz haben. Weitere Auskünfte gibt es beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Die hier zusammengestellten Informationen sind ein Service für Familien und junge Menschen im Landkreis Harburg: www.familie.landkreis-harburg.de
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