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Grenzen auszutesten und zu überschreiten ist kennzeichnend für das Jugendalter. Manche Taten schränken dabei die Freiheit, die Sicherheit oder weitere Rechtsgüter Anderer ein und sind strafbar. Einige Jugendliche haben deswegen einmalig Kontakt zur Polizei oder zum Jugendgericht, wenige mehrfach.
Wenn junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ist für das Strafverfahren das Jugendgericht zuständig. Die gesetzliche Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz. Aufgabe der Jugendhilfe ist die sozialpädagogische Begleitung und Beratung durch die Jugendgerichtshilfe vor, im und nach dem Jugendstrafverfahren.
Fallen Kinder unter 14 Jahren einmal oder mehrfach wegen Straftaten oder anderer Gefährdungslagen auf, wie zum Beispiel durch Ladendiebstahl, schickt die Polizei dem Jugendamt einen Bericht. Da Kinder noch nicht strafmündig sind, nimmt in diesem Fall der Allgemeine Soziale Dienst der Abteilung Jugend und Familie Kontakt zu den Eltern und dem Kind auf. In gleicher Weise wird vorgegangen, wenn Kinder bei Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt in der Wohnung anwesend sind.
Allgemeine Informationen zu Regeln, Grenzen und Konsequenzen gibt die Polizei bundesweit unter Polizei für Dich. Informationen über die Polizeiinspektion Harburg bekommen Sie hier.
Die hier zusammengestellten Informationen sind ein Service für Familien und junge Menschen im Landkreis Harburg: www.familie.landkreis-harburg.de
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