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Die Kreisjugendpflege veranstaltet jedes Jahr in den Sommerferien Freizeiten für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre.
Wir halten es für wichtig, dass Kinder und Jugendlichen neue Dinge erleben und erfahren können. Hierbei spielen Kreativität und Spontaneität eine wichtigere Rolle als die ständige Kontrolle. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, ihrem Alter entsprechend Verantwortung zu tragen, sich andererseits aber auch bei Gleichaltrigen und Betreuern sicher und geborgen zu fühlen. Die Tagesgestaltung während der Freizeit wird gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen abgestimmt.
Das Programm für die Ferienfreizeiten für 2024 wurde am Donnerstag, den 11. Januar, 07:00 Uhr veröffentlicht. Sie finden es hier.
Kinder und Jugendliche, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende / Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder deren Familien ein geringes Einkommen haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Ferienfreizeit erhalten. Weitere Hinweise können bei der Kreisjugendpflege erfragt werden.
Ausflüge und Fahrten von Kindergärten und Klassenfahrten werden von der Kreisjugendpflege grundsätzlich nicht bezuschusst. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagempfänger wenden sich an das Team "Bildung und Teilhabe" im Jobcenter Landkreis Harburg.
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