Grundlage für die Arbeit im Gesundheitsschutz ist das Infektionsschutzgesetz, welches sich mit übertragbaren Krankheiten befasst, sowie mit den daraus resultierenden Verordnungen über Trinkwasser und Badegewässer.
Außerdem werden Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz, dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung erfüllt.
Die Mitarbeitenden im "Gesundheitsschutz" sind u.a. Ansprechpartner für folgende Fragen:
- Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ("Lebensmittelzeugnis)
- Information, Verhütung und Quellenermittlung übertragbarer Krankheiten, wie z. B. Salmonellen, Tbc., Masern, etc.
- Trink- und Badewasserqualität
- Umwelthygiene
Im Infektionsschutzgesetz sind 47 Krankheiten bzw. Krankheitserreger aufgeführt, die dem Gesundheitsamt von Ärzten oder Laboren gemeldet werden müssen. Dieses sind z. B. Salmonellenerkrankungen, Influenza, Masern, Tuberkulose usw.
- Was ist das Wesen der Erkrankung?
- Wodurch wird sie hervorgerufen?
- Wie zog ich sie mir möglicherweise zu?
- Wie schütze ich mich und andere?
Das sind nur einige Fragen, für die unsere Mitarbeitenden nicht nur im Ermittlungsgespräch zur Verfügung stehen. Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Kindergärten oder auch Lebensmittelbetriebe sind hiervon oftmals besonders betroffen. Schließlich will man wissen, wann eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.
Der Schwerpunkt unserer Bemühungen liegt also im vorbeugenden Gesundheitsschutz sowie der Verbesserung der gesundheitlichen Rahmenbedingungen.