Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Der Krieg gegen die Ukraine hat der Leben der Menschen verändert. Die zahlreichen Kriegsschauplätze mit den vielen Getöteten, Verletzten und massiven Zerstörungen sind ein grausamer Beleg der Veränderungen. Die kriegerischen Auseinandersetzungen führen zu einer massiven Flucht von Menschen aus ihrer Heimat und gewohnten Umgebung. Viele der Geflüchteten kommen nach Deutschland und damit auch in den Landkreis Harburg. Für die Geflüchteten und auch für die unterstützenden Helfenden finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigen Informationen.
Eine erste Zusammenstellung an Informationen und Kontaktdaten hat die Kreisverwaltung über eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Informationen für ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen visumfrei in allen Schengen-Staaten aufhalten. Diese Personen unterliegen keinerlei aufenthaltsrechtlichen Melde- oder Anzeigepflichten.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat Regelungen erlassen, die am 09.03.2022 rückwirkend zum 24.02.2022 in Kraft treten, um eine legale Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt unbürokratisch zu ermöglichen. Demnach sollen die aus der Ukraine vertriebenen Personen nicht über ein förmliches Asylverfahren aufgenommen werden, sondern aufgrund eines Beschlusses des EU-Rates vom 04.03.2022 ein sich unmittelbar daraus ergebendes Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten.
Die Bundesregierung hat über eine offizielle Internetseite alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert wird (www.germany4ukraine.de).
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat Hinweise zum Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG zusammengestellt. Die Hinweise können Sie in Deutsch, Ukrainisch und Englisch öffnen und sich herunterladen.
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Verständigungsschwierigkeiten? Sie können helfen oder Sie benötigen Hilfe?
Der Landkreis Harburg hat zusammen mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Harburg Land e.V. (AWO) einen Sprachmittler-Pool für die ukrainische Sprache aufgebaut. Dort werden Ihnen Sprachmittelnde vermittelt, wenn Sie einen Termin bei einer Behörde, beim Arzt, in der Schule oder dergleichen wahrnehmen müssen und Sie sich nicht selbst (ausreichend) verständigen können.
Wenn Sie die deutsche und die ukrainische Sprache sehr gut beherrschen, können Sie sich auch bei der AWO melden, um in den Pool der Sprachmittelnden aufgenommen zu werden.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Harburg-Land e.V.
Sprachmittler-Projekt - Frau Birgit Stabe
Niedersachsenstraße 31
21423 Winsen (Luhe)
Tel. 0 41 71 / 7 69 49 65
E-Mail: sprachmittler@awo-kv-wl.de
Das StartUp QuatroLingo der Firma Flyacts hat eine kostenfreie Web-App entwickelt, um passende Dolmetscher/-innen, Übersetzer/-innen und Sprachlehrer/-innen zu finden. Diese App ist nicht nur für Flüchtlinge gedacht, sondern auch für Bürgerämter, Behörden, Unterkünfte, Hilfseinrichtungen und Ähnliche. Dazu sind zwei unterschiedliche Seiten konzipiert worden, und zwar einmal für Personen die Hilfe bei der sprachlichen Kommunikation anbieten möchten und einmal für Hilfesuchende, die eine Person zur sprachlichen Unterstützung benötigen. Über die Web-App kommen beide Seite direkt ohne eine Übersetzungsagentur zueinander und die Verständigungsschwierigkeiten werden lösbar!
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Neben sprachlichen Barrieren haben geflüchtete Menschen vor allem mit der Bürokratie in Deutschland zu kämpfen. Dazu gibt es einen Transition Guide für Flüchtlinge, der Informationen zu
in mehreren Sprachen aufbereitet hat.
Mit der Einreise bestehen mehrere Möglichkeiten für den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland:
a) Der visafreie Aufenthalt in Deutschland für 90 Tage seit der Einreise mit der Möglichkeit für eine Verlängerung für weitere 90 Tage als Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Eine Weiterreise im Schengenraum ist möglich.
b) Nach der Einreise stellen Sie in Deutschland einen Asylantrag und begeben sich zu einer niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtung. Welche Einrichtung freie Kapazitäten hat, müsste vorher abgeklärt werden.
Hotline der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen:
Tel. 05 11 / 72 82-282 (Mo - Do: 09:00 - 15:30 Uhr, Fr 09:00 - 12:00 Uhr)
Mail: service-ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über den Asylantrag. Für die Verfahrensdauer wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt.
c) Nach der Einreise beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem gegenwärtigen Aufenthaltsort. Es erfolgt eine Registrierung mit Aufnahme der biometrischen Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke).
Die Ausländerbehörde des Landkreises Harburg (54.1 - Allgemeines Ausländerrecht) ist für alle Fragen rund um das Aufenthaltsrecht von ukrainischen Kriegsflüchtlingen unter der E-Mailadresse abh-ukr@lkharburg.de erreichbar!
Es gibt inzwischen zahlreiche Informationen und Zusammenstellungen von Fragen und Antworten im Internet. Im aufklappbaren Menü auf der rechten Seite sind einige dieser Internetseiten verlinkt.
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Die Regelungen zum Aufenthaltsrecht nach § 24 (AufenthG) gelten für folgende Personengruppen:
1. Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
2. Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und
3. Familienangehörige der unter (1.) und (2.) genannten Personengruppen.
4. Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24.02.2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels*) rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion
zurückzukehren.
(5. Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer können einbezogen werden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können. Dies wird derzeit geprüft.)
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird nur auf Antrag als elektronischer Aufenthaltstitel ("Plastikkarte") erteilt. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminbuchung unbedingt erforderlich: www.termin.landkreis-harburg.de
Mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die als Nachweis für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gilt. Sowohl die Fiktionsbescheinigung als auch der spätere Aufenthaltstitel erhalten zum einen eine Wohnsitzbeschränkung auf das Land Niedersachsen und zum anderen die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Damit kann ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen oder eine Selbständigkeit begonnen werden. Eine Verlegung des Wohnsitzes ist dann nicht mehr zulässig.
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Arbeit und Ausbildung
Mit der Fiktionsbescheinigung bzw. der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde haben Sie gleichzeitig die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erhalten. Damit können Sie ein sozialversicherungspflichtiges und abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingehen oder sich mit einer Geschäftsidee selbständig machen. Die Agentur Arbeit bietet Beratung und Unterstützung zu den Themen Arbeits- und Ausbildungsvermittlung an, und zwar mit folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Online: www.arbeitsagentur.de/eServices
Telefon: 0 41 31 / 7 45 - 3 92 oder 08 00 / 4 55 55-00
Anschriften und Öffnungszeiten der Arbeitsagenturen im Landkreis Harburg:
Agentur für Arbeit in Winsen (Luhe)
Ernststr. 4
21423 Winsen
Mo - Di 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do - Fr 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Agentur für Arbeit in Buchholz i.d.N.
Breite Str. 4
21244 Buchholz
Mo - Fr 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Neben der Beratung und Unterstützung bietet die Bundesagentur für Arbeit auch Förderungen für ukrainische Flüchtlinge an. Dazu hat die Bundesagentur für Arbeit eine Übersicht zusammengestellt. Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Kontakt bzw. Gespräch mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Das Land Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden ein Merkblatt zum Thema "Arbeiten in Deutschland" in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache mit allen wichtigen Informationen und Hinweisen herausgebracht.
*) Unter einem nach ukrainischem Recht „gültigen unbefristetem Aufenthaltstitel“ ist ein Aufenthaltstitel zu verstehen, der einer deutschen Niederlassungserlaubnis oder einer Daueraufenthaltserlaubnis EU (§§ 9, 9a AufenthG) vergleichbar ist.
Die Bundesregierung hat eine Änderung im Leistungsbezug für ukrainische Kriegsflüchtlinge zum 01.06.2022 umgesetzt, und zwar vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum Sozialgesetzbuch II bzw. XII (SGB II/XII). Damit sind ab dem 01.06.2022 die Jobcenter für die Bearbeitung der Leistungsanträge zuständig. Das Jobcenter des Landkreises Harburg hat dazu alle wichtigen Informationen und Anträge auf der Homepage zusammengestellt. Einen Kurzantrag für Leistungen vom Jobcenter in Deutsch/Ukrainisch finden Sie hier. Die Bundesagentur für Arbeit hat ebenfalls Informationen in Deutsch und Ukrainisch für den Wechsel im Leistungsbezug der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zum Jobcenter zusammengestellt.
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Aktuelles:
Leistungsanträge werden seit dem 01.06.2022 ausschließlich beim Jobcenter in Winsen (Luhe) oder Buchholz i.d.N. gestellt.
Hinweis: Mit dem Leistungsantrag beim Jobcenter erfolgt eine Krankenversicherung nach Ihrer Wahl. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden vom Jobcenter übernommen. Von Ihrer ausgewählten Krankenversicherung erhalten Sie eine Versichertenkarte, die beim Arztbesuch vorzulegen ist.
In akuten medizinischen Notfällen ist jeder Arzt zur Behandlung verpflichtet. Gleiches gilt für die Notfallpraxen bei den Krankenhäusern. Daher können sich die geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen in diesen Fällen direkt in ärztliche Behandlung begeben. Die Kostenübernahme wird im Anschluss zwischen dem Arzt/Krankenhaus und der Krankenversicherung geklärt, sofern noch keine Versichertenkarte erstellt worden ist.
Die Versichertenkarte kann nicht für den Erhalt von rezeptfreien Medikamenten genutzt werden!
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Die Geflüchteten aus der Ukraine können bei der Leistungsbehörde des Landkreises Harburg als Schutzbegehren einen Antrag auf Hilfe für
stellen. Dies wird als Asylgesuch gewertet, und die Hilfsleistungen richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Personen erhalten eine Anlaufbescheinigung. Gleichzeitig werden die ukrainischen Dokumente (Reisepass, Identitätskarte, Aufenthaltstitel etc.) fotokopiert. Die Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG, die dann als ein Asylgesuch angesehen werden, können auch online gestellt werden: asylblg@lkharburg.de. Damit wird ein offizielles Asylverfahren eröffnet.
Sollte die Person keinen Antrag nach § 24 AufenthG stellen wollen und dennoch wegen Hilfsbedürftigkeit vorsprechen, ist dies als Asylgesuch zu werten. In diesem Fall ist das Asylverfahren dann auch tatsächlich zu betreiben. Antragstellende begeben sich zur Erstaufnahmeeinrichtung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. In welcher Aufnahmebehörde freie Kapazitäten vorhanden sind, müsste zunächst vorab geklärt werden.
Hotline der Landesaufnahmebehörde
05 11 / 72 82-282
Montag - Donnerstag 9:00 Uhr - 15:30 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder per E-Mail: service-ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de
Es erfolgt in der Landesaufnahmebehörde die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung. Die Person wird danach von der Landesaufnahmebehörde nach freien Kapazitäten auf eine niedersächsische Kommune verteilt. Eine Verteilung in den Landkreis Harburg ist dabei nicht sichergestellt!
Sofern die Person bereits im Landkreis Harburg aufhältig ist oder eine private Unterkunft hat, verbleibt sie auch im Landkreis Harburg mit entsprechender Wohnsitzbeschränkung. Nach der Aufnahme des Asylgesuchs erfolgt die Rückkehr an die private Wohnanschrift bzw. zu den Verwandten / Freunden im Landkreis Harburg. Eine Weiterreise ist nach der Registrierung mit der daraus resultierenden Wohnsitzauflage nicht mehr erlaubt!
Sollten Personen im Landkreis Harburg ankommen, die aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen in eine andere Kommune weitereisen wollen, sollte diese Weiterreise unverzüglich erfolgen, damit die Betroffenen am Zielort registriert und leistungsrechtlich versorgt werden können. Ebenso sollte dieser Wunsch beim ersten Kontakt mit der Abteilung Migration geäußert werden, um eine Registrierung zu vermeiden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat Informationen in ukrainischer Sprache zum Thema COVID-19-Schutzimpfung herausgebracht, die für unterschiedliche Altersstufen bedarfsgerecht aufbereitet sind.
Die Corona-Schutzimpfung - sicher und wirksam!
Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahre
Schutzimpfung für Kinder ab 12 Jahre
Impfablauf - Grafische Darstellung
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Die niedersächsische Landesregierung hat alle wichtige Informationen und Kontakte zu den Themen Corona-Schutzmaßnahmen sowie Test- und Impfangebote in den Kommunen auf einer zentralen mehrsprachigen Internetseite zusammengestellt. Zahlreiche Flyer, Poster, Karten und Malblätter für Kinder stehen zum Herunterladen in einem umfassenden Downloadbereich auf der Internetseite zur Verfügung.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Übersicht mit den ersten wichtigen Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland zusammengestellt. Auf der Webseite germany4ukraine können Sie die Informationen auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch abrufen. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend und auf dieser Seite des Landkreises Harburg.
Aktuell: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einen mehrsprachigen Flyer über die Webseite germany4ukraine veröffentlicht, um Zeugen von Kriegsverbrechen in der Ukraine zu suchen. Wenn Sie als ukrainischer Kriegsflüchtling solche Kriegsverbrechen selbst erlebt und gesehen haben, können Sie sich an die örtlichen Polizeidienststellen wenden. Danke!
1) Integrations- und Deutschsprachkurse sowie Schulbesuch
Die aus der Ukraine Geflüchteten können beim BAMF eine Zulassung zu einem Integrationskurs beantragen (§ 44 Absatz 4 AufenthG). Es erfolgt keine Verpflichtung oder Berechtigung zum Integrationskurs durch die Ausländerbehörde.
Geflüchtete und Jugendliche unterliegen einer Schulpflicht, die 12 Schuljahre umfasst. In dieser Zeit erfolgt das Erlernen der deutschen Sprache während des Unterrichts und ggf. als gesonderter Förderunterricht. Dies ist eine schulische Pflichtaufgabe. Für die notwendige Anmeldung wenden Sie sich an die jeweilige Schule oder an Ihre Wohnsitzgemeinde.
Gleiches gilt für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Krippe und Kindergarten). Auch hier ist die Sprachförderung und das Erlernen der deutschen Sprache Bestandteil der täglichen Betreuung.
Weitere Informationen zu den Themen Kinderbetreuung und Schulbesuch erhalten Sie beim Niedersächsischen Kultusministerium. Ebenso kümmert sich das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Lüneburg um diese Themen.
Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
Tel.: 0 41 31 / 15-2222
Fax: 0 41 31 / 15-452220
Das MigrantenElternNetzwerk Niedersachsen (www.men-nds.de), gefördert vom Niedersächsischen Kultusministerium sowie vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, hat eine Broschüre in deutscher und ukrainischer Sprache zum Schulsystem in Niedersachsen herausgegeben.
Eltern können während der Kinderbetreuungszeiten selbst einen Integrationskurs besuchen, um die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 zu erlernen. Dazu ist aktuell ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim BAMF in Braunschweig zu stellen:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 41E
Boeselagerstraße 4
38108 Braunschweig
Wenn Sie die schriftliche Zulassung zum Integrationskurs vom Bundesamt für Migration und Teilhabe erhalten haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an sfk-ukraine@lkharburg.de. Der E-Mail ist ein Scan von der Zulassung, der Fiktionsbescheinigung bzw. der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde als PDF-Datei beizufügen. Auf diese E-Mail erhalten Sie eine automatische Antwortmail mit den gleichen Informationen. Die Sprachförderkoordination des Landkreises hilft Ihnen und begleitet Sie beim weiteren Weg zum passenden Integrationskurs:
2) Kostenloses Lernportal der Kreisvolkshochschule in ukrainischer Sprache
Die Kreisvolkshochschule (KVHS) des Landkreises Harburg stellt ab sofort das kostenfreie vhs-Lernportal auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Über dieses digitale Lernangebot können unter www.vhs-lernportal.de Kurse für Deutsch als Zweitsprache, für Alphabetisierung und Grundbildung abgerufen werden. Es sind alle Deutschkurse bis einschließlich Niveau B1 verfügbar. Die Anmeldemaske, die Bedienoberfläche und alle Aufgabenstellungen wurden ins Ukrainische übersetzt. Für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Kriegsflüchtlinge beim Einstieg in das Lernportal unterstützen wollen, bietet die KVHS kostenfreie Schulungen an. Sie finden
statt. Der Beginn ist jeweils um 18 Uhr. Dann erhalten die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren einen Überblick über das VHS-Lernportal und erfahren, wie sie andere bei ihrem Weg in das VHS-Lernportal unterstützen können. Anmeldungen zu den Schulungen sind möglich über die Homepage www.kvhs-harburg.de . Über das Suchwort „Lernportal“ gelangt man direkt zu den angebotenen Terminen.
3) Kinder und Jugendliche
Unter den geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen befinden sich auch viele Kinder und Jugendliche, die ebenfalls Unterstützung brauchen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hat dazu aktuell "Erste Hinweise zu Rechtsfragen ..." zusammengestellt. In diesem Bericht finden Sie zahlreiche Hinweise und Informationen.
Das Jugendamt des Landkreises Harburg hat für den Bereich "Frühe Hilfen" einen Flyer sowie einen mehrsprachigen Einleger herausgebracht. Darin finden Sie Ansprechpartnerinnen im Jugendamt für weitere Informationen und Hilfsangebote.
4) Hilfsangebote für Frauen und Kinder in Notfällen (u.a. häusliche Gewalt)
Es gibt für Notsituationen, in denen Sie und/oder Ihre Kinder bedroht werden oder in denen Sie körperliche / seelische Gewalt erleiden müssen, kostenfreie und anonyme Hilfs- und Kontaktstellen, die Ihnen weiterhelfen und im Bedarfsfall Schutz gewähren.
Angesichts des Krieges in der Ukraine dürfen alle ukrainischen Staatsbürger als Flüchtlinge in die EU visumfrei einreisen. Dies gilt auch für die schätzungsweise 25.000 bis 30.000 Personen, die der deutschen Minderheit angehören und aufgrund der besonderen Situation in der Ukraine nun direkt in der Landesaufnahmebehörde in Friedland ihr Aufnahmeverfahren als Spätaussiedler beantragen können. Es ist zu erwarten, dass aus diesem Personenkreis ca. 2.000 bis 3.000 Menschen kriegsbedingt in der nächsten Zeit nach Deutschland kommen werden. Allerdings ist im Augenblick nicht verlässlich abzusehen, wie viele Personen aus dieser Gruppe tatsächlich ein Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz anstreben werden.
Momentan wird mit 1.000 bis 1.500 Personen gerechnet, von denen ein zurzeit nicht abschätzbarer Teil lediglich über geringe Deutschkenntnisse verfügen dürfte. Ferner ist davon auszugehen, dass viele Spätaussiedler aus der Ukraine nicht direkt nach Friedland fahren, sondern in anderen Aufnahmeeinrichtungen ankommen. Außerdem werden einige Spätaussiedler persönliche Kontakte zu Familienangehörigen und Bekannten in Niedersachsen nutzen, um dort unterzukommen. Daher ist damit zu rechnen, dass der erste Kontakt zwischen Behörden und Spätaussiedlern in zahlreichen Fällen nicht in Friedland stattfinden wird.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Vor Anreise in die Aufnahmestelle Friedland ist unbedingt eine Anmeldung vorzunehmen.
Tel. 02 28 / 9 93 58-2 02 55
E-Mail: ukraine-friedland@bva.bund.de.
Bitte beachten: Bei Antragstellung in Friedland müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein:
Liegen diese Voraussetzungen noch nicht vor, ist eine Vorsprache in Friedland nicht zweckmäßig. WICHTIG: In diesen Fällen kann aber der vorläufige Schutzstatus als Kriegsflüchtling aus der Ukraine in Anspruch genommen werden (Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz - AufenthG).
Ein solcher vorübergehender Aufenthalt ist für einen späteren Antrag zur Aufnahme als Spätaussiedler nicht schädlich, wenn innerhalb von sechs Monaten (!) nach der Einreise ein inzwischen begründeter Antrag in Friedland gestellt wird (etwa nach Verbesserung unzureichender Deutschkenntnisse oder Beschaffung fehlender Unterlagen). Der Aufenthalt als Kriegsflüchtling davor wird dann als „nur vorübergehend“ gewertet. In der Zwischenzeit können alle Leistungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Anspruch genommen werden:
Die Meldung in diesem Fall erfolgt bei den üblichen Flüchtlingsaufnahmestellen in den Bundesländern.
Weitere Informationen und Auskünfte
Bundesverwaltungsamt
Tel. 02 28 / 9 93 58-2 02 55
(Mo - Do 8:00-16:30 Uhr, Fr 8:00-15:00 Uhr, Sa u. So 8:00 - 13:00 Uhr)
E-Mail: ukraine-friedland@bva.bund.de
Website: https://www.bva.bund.de/Spätaussiedler
Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Website: www.aussiedlerbeauftragter.de
Niedersächsische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler
Tel. 05 11 / 1 20-75 80
E-Mail: buero.landesbeauftragte@mwk.niedersachsen.de
Website: https://lbhs.niedersachsen.de/startseite/
Informationen für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine
Wie bereits im vorherigen Kapitel dargelegt, fallen auch Drittstaatsangehörige aus der Ukraine unter den Schutzstatus der getroffenen Regelungen, sofern sie in der Ukraine vor dem 24.02.2022 internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz erhalten haben. Alternativ sind die Drittstaatsangehörigen im Besitz eines rechtmäßigen gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels*), haben sich rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten und sind nicht in der Lage, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Diese Personengruppen reisen ebenfalls rechtmäßig in die Bundesrepublik Deutschland ein und können einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) stellen. Insoweit kann das vorherige Kapitel für weitere Informationen herangezogen werden.
Für alle anderen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine ist aktuell noch keine weitere Entscheidung durch die EU oder des Bundesministeriums des Innern und für Heimat getroffen worden.
*) Unter einem nach ukrainischem Recht „gültigen unbefristetem Aufenthaltstitel“ ist ein Aufenthaltstitel zu verstehen, der einer deutschen Niederlassungserlaubnis oder einer Daueraufenthaltserlaubnis EU (§§ 9, 9a AufenthG) vergleichbar ist.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Pressemitteilung über die Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft über die Möglichkeiten zum Umtausch von Hryvnia-Banknoten in Euro veröffentlicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung mit weiteren Verlinkungen.
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Die Kreisvolkshochschule bietet im Projekt LernRäume für Kinder und Jugendliche Ferienangebote an. Für die Angebote während der Ferien sind noch Plätze frei. Die Teilnahme an diesen Ferienangeboten ist kostenfrei. Hier erhalten Sie weitere Informationen und können sich direkt auf der Homepage der Kreisvolkshochschule anmelden.
Die Kreisvolkshochschule hat noch ein weiteres Projekt im Angebot, und zwar talentCAMPus. Für die Beantragung einer Teilnahme ist die Bedarfslage zu erklären. Die Kreisvolkshochschule hat dazu ein Informationsschreiben mit weiteren Hinweisen verfasst.
Der White IT e.V. hat unter der Schirmherrschaft der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe des Landes Niedersachsen, Frau Doris Schröder-Köpf, ein kleines Büchlein herausgegeben, um den ukrainischen Kindern ein Ankommen in Deutschland etwas zu erleichtern. Dieses Büchlein steht Ihnen hier digital zum Herunterladen zur Verfügung.
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Die SBB Kompetenz gGmbH in Winsen (Luhe) führt donnerstags und freitags in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr eine offene Sprechstunde für ukrainische Flüchtlinge ein. Dort wird über Möglichkeiten einer Teilnahme an einem Integrations- oder Deutschkurs informiert, und es wird versucht, Ihnen mit Rat und Tat beim Ankommen in Deutschland bzw. im Landkreis Harburg behilflich zu sein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Angebot steht kostenfrei zur Verfügung. Eine Sprachmittlung (Ukrainisch/Russisch/Deutsch) ist ebenfalls in dieser Zeit vor Ort.
SBB Kompetenz gGmbH
Von-Somnitz-Ring 13
21423 Winsen (Luhe)
Tel. 0 41 71 / 7 88 17 47
www.sbb-niedersachsen.de
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Die aidminutes GmbH hat zusammen mit zahlreichen Partnern eine App als digitale Unterstützung rund um die Schwangerschaft entwickelt. Die App heißt Hedi. Die App bietet Informationen für Schwangere, Hebammen, Ärztinnen und Ärzte sowie für Beratende. Zum Projektstart gab es eine umfangreiche Pressemitteilung. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage. Regionale Ergänzungen sind im Aufbau. Auf der Startseite der Internetseite kann oben rechts über die Weltkugel die Sprache geändert werden. Der Inhalt steht auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung.
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Das Angebot der Bundesstiftung "Mutter und Kind" kann auch von Schwangeren aus der Ukraine genutzt werden. In einem Informationsschreiben auf Ukrainisch und auf Deutsch ist das Angebot beschrieben. Anträge und Beratungen erhalten Sie bei folgenden Anschriften:
Das Kinderschutzportal des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung enthält auch eine Rubrik "Ukraine - Hilfen für Geflüchtete und Helfende".
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Für eine Beschäftigung geflüchteter ukrainischer pädagogischer Fachkräfte im niedersächsischen Schuldienst besteht die Möglichkeit, sich zu registrieren. Hierzu wurde ganz aktuell ein viersprachiges Meldeportal eingerichtet, das kurzfristig online geschaltet wird (Stand: 30.03.2022).
Das Niedersächsische Kultusministerium hat auf seiner Homepage eine Zusammenstellung mit Fragen und Antworten zu Angeboten und Unterstützung in Kindertageseinrichtungen und Schulen zusammengestellt.
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Der Landespräventionsrat Niedersachsen hat für Opfer von Straftaten und Gewalt in Niedersachsen Informationen und Kontaktdaten in einem Flyer zusammengestellt. Bei diesen Kontaktdaten finden Opfer weitere Hilfen; dies gilt auch bei persönlich empfundenen Bedrohungslagen bevor jemand Opfer geworden ist. Der Flyer steht selbstverständlich auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung.
Bei Problemen mit häuslicher Gewalt und bei Gewalt gegen Frauen bietet das Hilfstelefon seit dem 01.05.2022 auch eine Beratung auf ukrainisch bzw. mit einer ukrainischen Dolmetscherin an.
Телефон довіри „Насильство щодо жінок“ – Beratung auf Ukrainisch!
(Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen")
Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der Telefon-Nummer 08000 116 016 ist damit in 18 Sprachen möglich.
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Sie möchten ein Studium beginnen oder ein begonnenes Studium fortsetzen? Die Beratungsstellen haben zusammen mit den Universitäten und Hochschulen in Hannover die wichtigsten Informationen und Kontakte zusammengestellt. Die Informationen stehen Ihnen in Deutsch, Ukrainisch und Englisch zur Verfügung.
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Mitgebrachte Haustiere aus der Ukraine
Aufgrund des häufig mangelnden Impfschutzes, insbesondere der Hunde aus der Ukraine gegen Tollwut, ist nach der Einreise eine Tier-Quarantäne von 21 Tagen einzuhalten. Es wird eine Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt des Landkreises Harburg zur Beratung und Überprüfung des Impfstatus vom Tier empfohlen. Nach Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll aufgrund der besonderen Situation auf eine sofortige tierärztliche Untersuchung und Impfung zugunsten einer häuslichen Quarantäne des Tieres verzichtet werden. Die Tiere sind während der Quarantäne in entsprechenden Tierboxen zu halten und dürften dann das zur Notunterkunft oder zu der privaten Unterkunft zählende Gelände nicht verlassen. Ein Kontakt zu anderen Tieren und nicht zur Familie gehörenden Personen ist zu verhindern.
Wo dies nicht möglich ist, besteht eine mögliche Quarantäne-Unterbringung der Tiere in dem
Tierzentrum Neu Wulmstorf
Oldendorfer Straße 41
21629 Neu Wulmstorf
E-Mail: info@tierzentrum-neu-wulmstorf.de
Tel.: 0 41 68 / 9 18 95 63.
Die Abgabe von Tieren soll jederzeit möglich sein. Die Kosten für die erforderliche tierärztliche Untersuchung und für eine evtl. notwendige Unterbringung der Tiere werden nicht von der Leistungsbehörde getragen oder erstattet. Alternativ können Sie auch bei den örtlichen Tierheimen nach einer Unterbringungsmöglichkeit bzw. Quarantäne nachfragen. Diese Kosten sind vom Tierhaltenden selbst zu bezahlen! Rechnungen für tierärztliche Erstbehandlungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise ins Bundesgebiet können beim Veterinäramt des Landkreises Harburg zur Überprüfung und ggf. Erstattung der Behandlungskosten eingereicht werden. Für Rückfragen können Sie sich direkt an das Veterinäramt wenden:
Der Landkreis Harburg und das Land Niedersachsen haben dazu Merkblätter, eine Checkliste und eine Meldeformular - teilweise auch auf Ukrainisch - zur Verfügung gestellt, die unter Dokumente zum Herunterladen auf dieser Seite sind.
Informationen für Unterstützende und Helfende
Wer privaten Wohnraum für Kriegsflüchtlinge zur Verfügung stellen möchte, wendet sich an das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Harburg, das diese Wohnraumangebote erfasst und vermittelt. Das DRK hat hierfür eine zentrale Telefonnummer eingerichtet: 04171 - 769 4444.
Ukrainische Staatsangehörige sind auch bereits bei Bekannten oder Verwandten untergekommen. Mitteilungen darüber sind ab sofort bitte an das DRK unter der obigen Telefon-Nummer oder per Mail (krisenbezwinger@drk-lkharburg.de) weiterzuleiten. Vielen Dank!
Sofern Sie gewerblich freien Wohnraum zur Vermietung anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an die Gebäudewirtschaft des Landkreises Harburg: Gebaeudewirtschaft@lkharburg.de
Die Gebäudewirtschaft prüft Ihr Mietangebot und wird sich für die weitere Klärung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Angebote von kleinteiliger Vermietung (maximal für 6 Personen bzw. max. Einfamilienhaus) können dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder direkt der Gemeinde übermittelt werden. In diesem Bereich erfolgt ein Austausch zwischen dem DRK und der zuständigen Gemeinde. Dabei werden u.a. Bewohnbarkeit und Angemessenheit der Unterkunft überprüft. Die Vermittlung erfolgt mit dem Ziel eines Mietvertrages direkt zwischen dem Vermieter und dem ukrainischen Flüchtling.
Kontaktdaten des DRK
Tel. 0 41 71 / 7 69 44 44
Mail: krisenbezwinger@drk-lkharburg.de
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Harburg-Land, und die Johanniter-Unfall-Hilfe unterstützen im Landkreis Harburg bei der Betreuung und Unterbringung von ukrainischen Staatsangehörigen. Wer diese Hilfe mit Spenden unterstützen möchte, kann dazu folgende Bankverbindungen nutzen:
DRK Kreisverband Harburg-Land
IBAN: DE94 2075 0000 0060 0122 00
BIC: NOLADE21HAM.
Stichwort: Ukraine-Hilfe
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
IBAN: DE49 2075 0000 0005 0170 17
BIC:NOLADE21HAM
Stichwort: Ukraine-Hilfe
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Neben dem bereits genannten Wohnraummanagement durch das DRK bereiten sich auch die Fundus Kaufhäuser und Kleiderkammern des DRK darauf vor, Geflüchtete mit Kleidung und Sachgütern zu versorgen. Wenn Sie intakte und funktionsfähige Sachspenden geben möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit den Annahmestellen in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie unter www.drk-lkharburg.de, Stichworte Spenden und Kleiderspende.
Die Flucht führte oft zu Trennungen von Familien. Geflüchtete können auch den DRK-Suchtdienst um Mithilfe bitten. Dazu wenden Sie bitte per Mail an die DRK-Ehrenamtskoordinatorin Julia von der Lieth: ehrenamt@drk-lkharburg.de.
Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren und den Geflüchteten aus der Ukraine helfen? Dann melden Sie sich bei der Johanniter-Unfall-Hilfe! Die Johanniter haben eine Hotline zur Koordinierung von Unterstützungsangeboten durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingerichtet: 04172 – 966113. Die Hotline ist von Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr, besetzt. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.johanniter.de/harburg-ukraine.
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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Harburg Land e.V., bietet über seine Fundus-Kaufhäuser eine Ausgabe von Bekleidung als Erstausstattung sowie Gegenstände des täglichen Lebens an. Voraussetzung ist ein ukrainischer Lichtbildausweis (Reisepass oder Identity-Card) und die deutsche Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthaltstitel - eAT) bzw. die Fiktionsbescheinigung der Abteilung Migration als vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Sie erhalten dann eine Kunden-Karte (immer gültig bis Jahresende), um 30% Rabatt auf die Dinge des täglichen Lebens zu bekommen. Andere Artikel müssen nach Preisauszeichnung voll bezahlt werden.
Das DRK unterhält die Fundus-Kaufhäuser in folgenden Gemeinden:
Auf der Internetseite des DRK finden Sie die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der jeweiligen Fundus-Kaufhäuser.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!