Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 01.01.2023 ist die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft getreten. Im unteren Abschnitt finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, die für Sie interessant sein können.
Weitere Fragen und Antworten zur Wohngeld-Plus-Reform finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
unter folgendem Link:
Der Wohngeldrechner des Bundes gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte.
Der Wohngeldrechner für Niedersachsen, den NRW zur Verfügung stellt, ist viel detaillierter. Sie müssen mehr Angaben machen, das Ergebnis ist aber auch sehr viel präziser. Sie können also relativ genau einschätzen, ob Sie einen Anspruch haben werden.
(https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NS)
Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2023 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2022, wird automatisch eine Neuberechnung durchgeführt und Sie erhalten einen neuen Bescheid. Dies erfolgt im Laufe des Januars.
Bemessungsgrundlage des Wohngelds ist die Bruttokaltmiete. Das bedeutet, dass sogenannte kalte Betriebskosten (z.B. Wasser, Müll- und Abwassergebühren, Hausverwaltung), nicht aber Kosten für Warmwasser und Heizung berücksichtigt werden. Stromkosten sind nicht zwingend Teil der Wohnkosten und gehen daher nicht in die Wohngeldberechnung ein.
Im Wohngeld werden steigende Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung seit 2021 durch eine CO2-Komponente im Wohngeld berücksichtigt. Ab 2023 wird eine weitere dauerhafte Heizkostenkomponente ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld werden. Eine ebenfalls ab 2023 zusätzliche Klimakomponente soll höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfedern. In Ihrem Wohngeld ist also ein pauschaler Wert für die steigenden Heizkosten enthalten. Die Höhe des Betrages bestimmt sich nach der Haushaltsgröße.
Gemeinde | Mietenstufe |
Buchholz i. d. N., Stadt | 6 |
Neu Wulmstorf | 5 |
Rosengarten | 4 |
Seevetal | 5 |
Stelle | 5 |
Tostedt | 3 |
Winsen (Luhe), Stadt | 4 |
Übriger Landkreis | 3 |
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens müssen Sie aktuell mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 12 Wochen rechnen. Das Wohngeld wird im Falle einer Zusage rückwirkend zum Antragseingang gewährt. Detaillierte Auskünfte über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages können wir zurzeit leider nicht tätigen.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl sowie dem Gesamteinkommen der berücksichtigten Haushaltsmitglieder und der zu berücksichtigten Miete. Eine pauschale Einkommensgrenze greift hier nicht, jeder Fall ist individuell zu bewerten.
Auf der Homepage (z. B. rechts unter Datei Download), bei Bedarf schicken wir Ihnen diesen auch gerne per Mail oder Post zu.
Der Antrag kann auch als Scan-Datei (PDF) mit Unterschrift per Mail an den Landkreis Harburg geschickt werden. (wohngeld@lkharburg.de)
Alle weiteren benötigten Unterlagen finden Sie am Ende des Antrages. Bitte reichen Sie keine Originalen Unterlagen ein, da diese im Zuge der Digitalisierung vernichtet werden und Ihnen nicht zurückgeschickt werden können.
Nein, für zurückliegende Zeiträume kann kein Wohngeld bezogen werden.
Der Landkreis, in dem sich das Heim sich befindet.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Öffnungszeiten:
Unsere Wohngeld-Hotline 04171 693-6602 erreichen Sie
Montags bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Freitags 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr