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01.09.2017
Kompensationsflächenpool
Auf unserer kürzlich durch Grundstückstausch erworbenen neuen Fläche wurden diesen Herbst zwei flache Senken und ein etwa 2000 m² großes Stillgewässer ausgehoben. weiterlesen
01.08.2017
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Nach dem Besuch von Frau Kottwitz folgte der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel. Im August 2017 präsentierten Kinder der Naturparkschule Sprötze und Vertreter des Naturparks Lüneburger Heide dem Minister ihre Aufgabenvielfalt. weiterlesen
01.04.2017
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Auf unseren kürzlich erworbenen Waldflächen am Brunsberg wird wie oben erläutert weiterer Naturwald entwickelt. weiterlesen
01.03.2017
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Gemeinsam mit dem Verein Aktion Fischotterschutz e.V. haben wir im vergangenen Jahr in unserem Landkreis ein bisher einmaliges Großprojekt umgesetzt: Mit dem Ziel, die Luhe nach den höchsten europäischen Naturschutzanforderungen zu entwickeln, wurden insgesamt rund 5,6 ha Luheaue renaturiert und ein etwa 600 m langer, naturnaher Nebenarm der Luhe geschaffen. weiterlesen
21.11.2016
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Zwischen dem Naturschutzgebiet „Brunsberg“ und der Sprötzer Heide haben wir in den vergangenen Jahren bereits auf einer Fläche von rund 35 ha die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Naturwaldes, den „Sprötzer Fuhren“ geschaffen. weiterlesen
01.10.2016
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Im Oktober 2016 besuchte Umwelt-Staatssekretärin Almut Kottwitz den Naturpark Lüneburger Heide. weiterlesen
01.06.2016
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Durch einen Flächentausch in der Elbmarsch konnten wir die landkreiseigene Poolfläche um 2,5 ha erweitern. Wir verfügen hier nun über insgesamt knapp 10 ha Grünlandflächen. Diese sind alle mit dem Entwicklungsziel verpachtet, artenreiche Feuchtwiesen als Wiesenvogellebensraum zu schaffen. weiterlesen
Der Landkreis Harburg ist verpflichtet, Ausschreibungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens vorzunehmen. Als Grundlage hierfür dienen die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene. Alle Vergabeverfahren werden nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:
Sofern bei den Beschaffungen bestimmte Beträge überschritten werden, werden die Vergabeverfahren von der Zentralen Vergabestelle durchgeführt.
Elektronische Auftragsvergabe
Die Vergabeverfahren, die von der Zentralen Vergabestelle durchgeführt werden, werden durchgehend elektronisch abgewickelt. Der Landkreis Harburg nutzt dafür die Systeme der cosinex GmbH, insbesondere den Vergabemarktplatz „www.vergabe.Niedersachsen.de“.
Hierüber werden die Vergabeunterlagen durch die Zentrale Vergabestelle zur Verfügung gestellt, ein Versand der Ausschreibungsunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ermöglicht Unternehmen eine effiziente und schnellere Abwicklung der Vergabeverfahren. Auch die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal.
Da der Vergabemarktplatz des Landes Niedersachsen an die überregionale Plattform „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) angebunden ist, registrieren Sie sich bitte dort. Sollten Sie dabei weitere Hilfestellung wünschen, wenden Sie sich gerne an das Vertriebs-Team des DTVP per E-Mail (bieter@dtvp.de) oder telefonisch 0221/97668-240.
Weiterhin stehen Ihnen, rechts im Bereich Dokumente, ein Leitfaden sowie, weiter unten, Videotutorials zur Verfügung.
Submission / Angebotsöffnung
Durch die ausschließlich elektronische Angebotsabgabe ist die Notwendigkeit entfallen, Angebote in Papierform zu öffnen. Dennoch erfolgt eine digitale Submission jeweils unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. Bei beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen von Bauleistungen (VOB) wird den beteiligten Bietern unmittelbar im Anschluss über das Vergabeportal das Submissionsergebnis zur Verfügung gestellt. Eine Präsenzteilnahme von Bietern bei Angebotsöffnungen ist nicht möglich.
Videotutorials der Firma Cosinex
Dieses Video erklärt Bietern, die für die elektronische Abgabe eines Angebotes oder von Teilnahmeanträgen erforderliche Registrierung und Anmeldung an einer Vergabeplattform auf Basis des cosinex Vergabemarktplatz.© Cosinex
Dieses Video erklärt Bietern, wie sie auf den Vergabeplattformen auf Basis der cosinex-Lösungen Unternehmensdaten, die Nutzer ihres Unternehmens-Accounts und automatische Benachrichtigungen verwalten können.© Cosinex
Dieses Video erklärt Bietern, wie sie auf den Vergabeplattformen auf Basis der cosinex-Lösungen zu Ausschreibungen eingeladen werden, sich für diese freischalten und diese archivieren können.© Cosinex
Dieses Video erklärt Bietern, wie sie auf den Vergabeplattformen auf Basis der cosinex-Lösungen nach Ausschreibungen suchen, Suchprofile anlegen und für diese den Benachrichtigungsdienst aktivieren können.© Cosinex
Dieses Video erklärt Bietern, wie sie auf den Vergabeplattformen auf Basis der cosinex-Lösungen die Funktionen in den virtuellen Projekträumen rund um Verfahrensangaben, Kommunikation mit der Vergabestelle, Vergabeunterlagen und Abgabe elektronische Angebote und Teilnahmeanträge.© Cosinex
Dieses Video erklärt Bietern, wie sie, auf den Vergabeplattformen auf Basis der cosinex-Lösungen, die Funktionen des Bietertools zur Abgabe und Zurückziehen von Angeboten oder Teilnahmeanträgen nutzen können.© Cosinex
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen des Landkreises Harburg,
a) die entweder zusätzlich zu der vorgeschriebenen Form der Veröffentlichung auch im Internet bereitgestellt oder
b) ersetzend im Internet bereitgestellt werden.
Amtsblatt für den Landkreis Harburg
Öffentliche Sitzungen (Kreistag, Fachauschüsse)
Satzungen und Verordnungen des Landkreises Harburg
Bekanntmachungen, in denen auf zur Einsicht ausliegende Unterlagen verwiesen wird (z.B. Planfeststellungsverfahren), sind im Anschluss gesondert aufgeführt.
Hinweise:
a) Bitte beachten Sie, dass im Zweifelsfall die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Harburg verbindlich ist. Bezieht sich eine Bekanntmachung auf zur Einsicht ausliegende Unterlagen, ist grundsätzlich der Inhalt der ausgelegten und nicht der der im Internet veröffentlichten Unterlagen maßgeblich.
b) Plansicherstellungsgesetz: Der Bundesgesetzgeber will mit dem PlanSiG sicherstellen, dass Planungsverfahren auch in Corona-Zeiten ungehindert fortgeführt werden können. Da insbesondere Präsenztermine wie Antragskonferenzen und Erörterungstermine aber auch Einsichtnahmen in Unterlagen aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich sind, regelt das PlanSiG Alternativen. Bei Verfahren, bei denen Antragsunterlagen oder Entscheidungen öffentlich ausgelegt werden müssen, kann die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt
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