Das Video steht ab sofort unter www.landkreis-harburg.de/ikfz-video sowie auf den Facebook- und Youtube-Kanälen des Landkreises Harburg unter https://www.facebook.com/LandkreisWL/ und https://shorturl.at/bopqP zur Verfügung. Dabei bietet das Video aber nur einen kleinen Einblick in die Möglichkeiten von i-KfZ, ein zweites Video zur Online-Anmeldung ist bereits in Vorbereitung.
Fahrzeug online anmelden, abmelden und wiederzulassen
Grundsätzlich können die Bürgerinnen und Bürger und auch juristische Personen sowie Einzelunternehmen ihre Fahrzeuge über portal.landkreis-harburg.de oder www.landkreis-harburg.de/buergerservice-online online anmelden, abmelden und wiederzulassen. Ebenfalls möglich sind Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel und die Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach dem Oktober 2017 zugelassen wurde und damit über die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und den Stempelplaketten des Kennzeichenschilds verfügt. Für die Abmeldung oder Wiederzulassung desselben Fahrzeuges und Adressänderungen nach Umzug innerhalb des Landkreises ist, kann das Auto bereits früher zugelassen worden sein: Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab Januar 2015 zugelassen wurde und so die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten angebracht sind.
Sofort losfahren bei Online-Anmeldung
Besonders erfreulich ist die Möglichkeit zur „sofortigen Inbetriebnahme“ des Fahrzeugs nach den meisten Online-Zulassungsvorgängen. Sie müssen nicht mehr auf ihre Fahrzeugpapiere und die Stempelplaketten fürs Nummernschild warten, sondern können mit den zugeteilten, noch ungestempelten Kennzeichen und dem ausgedruckten Zulassungsbescheid direkt ab auf die Piste und ihr Fahrzeug befristet direkt im Straßenverkehr nutzen, bis die Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten nach spätestens 10 Tagen per Einschreiben zugestellt wurden.
Zeit und Geld sparen durch Online-Zulassung
Die Gebühren für die Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle hat die Bundesregierung vergangenen September erhöht. Im Gegenzug wurden die Gebühren für die Onlinezulassung gesenkt.
Einfache Authentifizierung
Die Identifizierung bei Online-Zulassungen über das Serviceportal muss mit i-KfZ Stufe 4 nicht mehr für jeden einzelnen Vorgang über einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion vorgenommen werden. Natürliche Personen können alternativ auch die BundID mit einem Elster-Zertifikat nutzen. Juristische Personen wie Firmen können auch einen Antrag über ihr Unternehmenskonto Bund mit einem ELSTER-Zertifikat stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf portal.landkreis-harburg.de. Wenn Sie ein Fahrzeug online außer Betrieb setzen (abmelden) möchten, entfällt der Identitätsnachweis auf dem Portal sogar ganz.
Das Serviceportal für den Landkreis Harburg
Alle Nutzerinnen und Nutzer von i-Kfz 4 haben selbstverständlich auch Zugriff auf sämtliche Online-Dienstleistungen des Serviceportals für den Landkreis Harburg portal.landkreis-harburg.de. Es bietet in seiner aktuellen fünften Stufe 210 Online-Services des Landkreises Harburg, der Städte Winsen und Buchholz, der Samtgemeinden Salzhausen, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, der Gemeinde Rosengarten und der Gemeinde Stelle: KiTa-Platzanmeldung, Bauanträge stellen, Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskünfte, Schülerfahrkartenantrag, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer anmelden, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Dienstleistungen und vieles mehr. Weitere Ausbaustufen mit zusätzlichen Onlinedienstleistungen sind in Vorbereitung.
Antragstellung und Bezahlung direkt, einfach und digital
Ganz egal, ob der Landkreis, die Kommune oder das Land Niedersachsen für den Service zuständig ist, ist nur ein Bürgerkonto erforderlich. Kostenpflichtige Dienstleistungen können bequem per integriertem Online-Payment bezahlt werden. Je nach Dienstleitung gelten drei unterschiedliche Registrierungsniveaus: Einige können per Gastzugang genutzt werden, für weitere ist lediglich eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich und für einige muss das Bürgerkonto durch einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder den teilnehmenden Städten und Gemeinden authentifiziert werden. Das Serviceportal für den Landkreis Harburg war in seiner ersten Stufe 2019 das erste in Niedersachsen, das die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde auf nur einem Onlineportal zusammenführt. Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern und der ITK Harburg in Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH auf Basis des Systems „OpenR@thaus“.
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