In letzter Zeit gab es vermehrt Probleme mit den ausgestellten TRACES-Bescheinigungen bei der Rückreise aus dem Ausland bzw. in das Heimatland, da nach den neuen Vorgaben der EU, die ausgestellten Gesundheitsbescheinigungen nur für den Transport bis zum Bestimmungsort, welcher in der Bescheinigung eingetragen ist, gültig ist. Inzwischen gab es mehrere Beanstandungen durch andere Mitgliedstaaten der EU.
Die TRACES Bescheinigungen sind zwar ab Ausstellung 10 Tage gültig. Jedoch gilt die entsprechend ausgestellte TRACES- Bescheinigung nur für den Transport bis zum im Attest angegebenen Bestimmungsort, nicht mehr jedoch für die Rückreise zum Herkunftsort.
Das neue Animal Health Law (AHL) der Europäischen Union sieht für den Bereich der Traces bei Pferden Neuerungen vor. Hier wird eine Lizenz für Turnierreiter mit Gültigkeit von 30 Tagen vorgesehen, die das Verbringen der Pferde vom Ursprungsbetrieb zu den Turnierorten und auch die Rückfahrt genehmigt.
Für die Hobby- und Urlaubsreiter ist ebenfalls eine Lösung über die Eintragung eines Validierungsabzeichens im Pferdepass ebenfalls mit Gültigkeit von 30 Tagen vorgesehen.
Auf Bundesebene wird gegenwärtig erarbeitet, wie diese neuen EU-Regularien in bundesweit geltende Regeln umgesetzt werden, so dass Veterinärverwaltungen berechtigt und in der Lage sind, entweder ein Validierungsabzeichen oder eine Lizenz auszustellen.
Die Umsetzung ist jedoch noch nicht vollzogen, so dass zusammenfassend uns die Ausstellung eines Dokuments, dass Sie berechtigt, mit dem Tier auch wieder nach Deutschland zu-rückzukehren, leider nicht möglich ist.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weiß um diese unbefriedigende Situation; wir gehen davon aus, dass insofern an einer raschen Lösung gearbeitet wird.
Solange diese Umsetzung nicht erfolgt ist, muss für die Rückreise nach Deutschland grundsätzlich eine neue TRACES-Bescheinigung von der jeweils zuständigen Behörde des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Diese sollte rechtzeitig bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Attestbeantragung mit bereits bestehendem Traces-Account:
Bitte erstellen Sie Ihre Traces in gewohnter Form auch für die Rückreise. Denken Sie bitte daran, die notwendigen Unterlagen als Datei (z.B. pdf, jpeg) in die Traces hochzuladen und das zuständige Veterinäramt noch einmal direkt zu kontaktieren, damit ein Termin vereinbart werden kann.
Attestbeantragung für Tierhalter ohne Traces-Account:
Die zu erstellenden Atteste bereiten Sie bitte auf der Internetseite von TRACES NT vor. Die Seite, für die Sie sich registrieren müssen, erreichen Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login. Eine Anleitung zur Nutzung dieser Plattform finden Sie auf https://traces.fli.de/Pages/Binnenmarkt.html als EU-INTRA (Unternehmen) sowie auf der Homepage des LAVES (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/traces/schulungen/traces-nt-198773.html) im rechten Block unter 07_Anleitung Erstellung einer INTRA-Bescheinigung. Unabhängig davon müssen Sie die Untersuchung bei uns mit beiliegendem Formular mindestens 1 Woche vor der Verladung beantragen.
Hinweis für Turniere bzw. Veranstaltungen im Landkreis Harburg:
Im Falle internationaler Teilnehmer bzw. Ausschreibungen weisen Sie bitte auf die Notwendigkeit neuer Zertifikate für den Rücktransport hin. Attestierungen sollten hier rechtzeitig vorher – spätestens in der Vorwoche - beantragt werden. Bedenken Sie bitte, es gibt keinen Bereitschaftsdienst beim Veterinäramt des Landkreises Harburg. Somit können spontan keine Abfertigungen am Wochenende oder Feiertagen vorgenommen werden.
Ich empfehle die zentrale Antragstellung und Abrechnung über den Veranstalter.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt bzw. das Veterinäramt des Veranstaltungsortes.