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Infos zum Opferentschädigungsgesetz

Kreisseniorenbeirat tagt in Buchholz – Gäste sind willkommen

Wenn es der staatlichen Gemeinschaft trotz ihrer Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhindern, so muss sie wenigstens für die Opfer dieser Straftaten einstehen.“ Unter diesem Leitgedanken entstand vor mehr als 45 Jahren das Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten.

Meldung vom 20.11.2019
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