Das große Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Informationen ist absolut nachvollziehbar. Viele der Fragen werden wiederholt gestellt, weshalb wir an dieser Stelle noch einmal auf die wesentlichen Punkte eingehen.
1. Warum beschlagnahmt der Landkreis Harburg die in der LPT befindlichen Tiere nicht?
Weil die Ermittlungen derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen sind, fehlt dem Veterinäramt derzeit eine Rechtsgrundlage für eine Beschlagnahme der Tiere, die sich im Eigentum der LPT befinden. Das Veterinäramt kontrolliert die Haltungsbedingungen und den Zustand der Tiere engmaschig. Derzeit befinden sich im Eigentum der LPT am Standort Mienenbüttel noch 139 Affen, 201 Hunde und 49 Katzen. Die LPT muss dem Veterinäramt mitteilen, wenn Tiere getötet werden oder das Tierversuchslabor verlassen.
2. Warum erlaubt der Landkreis den Abtransport von Tieren?
Der Abtransport von Tieren, wie in der vergangenen Woche geschehen, ist legal. Findet ein Transport statt, ist das Veterinäramt vor Ort und kontrolliert die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben. Dazu gehört der Zustand der Tiere, die Verladung, der tierschutzgerechte Transport und die Berechtigung des neuen Halters, diese Tiere zu halten. Sofern alle tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, hat das Veterinäramt keine Handhabe, den Transport zu untersagen und auch keinen Einfluss darauf, an wen die Tiere abgegeben werden. In der vergangenen Woche sind 76 Affen, die sich noch in keinem Tierversuch befunden haben, an den Lieferanten der Tiere zurückgegangen. Bei den Tieren handelt es sich nicht um relevante Beweismittel in einem Strafverfahren.
3. Warum wird die LPT nicht sofort geschlossen?
Die Schließung der LPT seitens des Landkreises Harburg setzt den Nachweis der Unzuverlässigkeit des Betreibers voraus. Das uns vorliegende Videomaterial wie auch die inzwischen abgestellten Mängel bei der Haltung der Affen stellen juristisch gesehen aber noch keinen hinreichenden Grund für die Schließung der LPT dar. Der Landkreis Harburg arbeitet mit Hochdruck gemeinsam mit allen beteiligten Behörden daran, die umfangreichen Ermittlungen schnell abzuschließen. Um das laufende Verfahren nicht zu gefährden, können keine weiteren Details zum Inhalt und zu Erkenntnissen aus den Kontrollen und Prüfungen genannt werden.