Es ist also entscheidend, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Die Eigentumsförderung richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren oder Haushalte in denen ein Mensch mit Behinderung lebt. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass das Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreiten darf und dass die finanzielle Belastung unter Berücksichtigung der Förderung für die Bauherren auf Dauer tragbar ist. Auch der Anteil der Eigenleistungen, Geldmittel oder auch Sach- und Arbeitsleistungen, spielt eine Rolle. Im Rahmen der Mietraumförderung können Bauvorhaben mit mindesten drei Wohneinheiten gefördert werden. Hier gibt es unter anderem Vorgaben im Hinblick auf die später zulässige Miethöhe und die Wohnungsgrößen.
Die Fördermittel werden in Form von zunächst zinslosen Darlehen gewährt. Die Darlehen können auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.
Wer sich zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und/oder bei der Antragstellung beraten lassen möchte, wendet sich an Alexandra Gerstmann von der Wohnraumförderstelle des Landkreises Harburg, Tel. 04171 - 693326, oder E-Mail an a.gerstmann@lkharburg.de. Die Städte Buchholz und Winsen sowie die Gemeinde Seevetal verfügen jeweils über eine eigene Wohnraumförderstelle. Kontakt: Winsen, Tel. 04171 - 657-0; Buchholz, Ansprechpartner Olaf Blohm, Tel. 04181 - 214211, E-Mail: olaf.blohm@buchholz.de; Seevetal, Ansprechpartner Jörg-Arno Fiebig, Tel. 04105 – 552228. Weitere Informationen finden Sie online unter www.nbank.de.