© stock.adobe.com, MilanUm zu verhindern, dass Reinigungsmittel, Öl und Schmierstoffe Oberflächengewässer oder das Grundwasser verschmutzen, ist das Autowaschen auf privatem und öffentlichem Grund, auch auf Pflaster oder Asphalt, grundsätzlich nicht erlaubt. Die Kreisverwaltung bittet darum, Fahrzeuge nur in offiziellen Waschanlagen oder -plätzen sauber zu machen. Dort wird das Abwasser aufbereitet und wiederverwendet.
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