© Racamani, AdobeStockDas Gesundheitsamt des Landkreises Harburg gibt angesichts der Sommerferien und der bevorstehenden Haupturlaubszeit Tipps, damit man entspannt in den Urlaub starten und gesund wieder zurückkommen kann.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter raten dazu, vor einer Urlaubsreise eine reisemedizinische Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung wird von vielen Haus- und Kinderärzten angeboten und ist kostenpflichtig. Infos zu reisemedizinischen Beratungen oder Reiseimpfungen finden sich auch über die Seite des Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin https://www.tropmed-hamburg.de/reisende-patienten/ – das Gesundheitsamt selbst bietet keine reisemedizinischen Beratungen an.
Unbedingt klären sollte jeder Reisende, ob ein aktueller Impfschutz für die empfohlenen Standardimpfungen besteht. Das Gesundheitsamt bietet Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Möglichkeit, nach Terminabsprache kostenlos den Impfschutz für die von der Stiko empfohlenen Impfungen überprüfen zu lassen und bei Bedarf auch zu vervollständigen.
Eine zusätzliche Schutzimpfung ist nicht nur bei Reisen in die Tropen empfohlen. Wer beispielsweise zum Wandern in den Süden Deutschlands fährt, für den ist eine Impfung gegen die von Zecken übertragene FSME ratsam. Reiseimpfungen können von Haus- und Kinderärzten durchgeführt werden. Die Ausnahme bildet die Gelbfieberimpfung, die nur in sogenannten Gelbfieberimpfstellen vorgenommen werden darf.
Wer auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, muss ebenfalls einiges bedenken. Bei Flugreisen beispielsweise ist zu klären, ob eine Einnahme im Flugzeug notwendig ist. Für Asthmasprays und Heparinspritzen, die im Handgepäck mitgeführt werden, ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Bei Reisen in nicht europäische Länder muss man prüfen, ob die Einfuhr des Medikaments erlaubt ist – und welche Vorausetzungen dafür gelten. Gegebenenfalls ist eine vorherige Anmeldung der Einfuhr erforderlich oder auch eine sogenannte Überbeglaubigung der Verordnung des verschreibenden Arztes.
Bei Reisen in das europäische und nicht europäische Ausland gelten für das Mitführen von Betäubungsmitteln spezielle Regeln. Diese Medikamente dürfen grundsätzlich aufgrund ärztlicher Verschreibung nur für die Dauer der Reise in angemessener Menge als Reisebedarf mitgenommen werden. Dabei ist vom verschreibenden Arzt ein Formular je verordnetes Medikament auszufüllen, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Anschließend müssen die Formulare durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes benötigen dazu das zu beglaubigende Dokument und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sollten Angaben in dem Formular nicht vollständig oder fehlerhaft sein, ist eine Korrektur nur durch den verschreibenden Arzt möglich. Die Formulare sind auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-harburg.de unter dem Suchbegriff „Betäubungsmittel“ bereitgestellt.
Reisemedizinische Beratungen, Reiseimpfungen und das Ausstellen von ärztlichen Attesten sind individuelle Gesundheitsleistungen und somit kostenpflichtig. Das Gesundheitsamt erhebt für Überbeglaubigungen und Beglaubigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln Gebühren.
Termine für die Impfsprechstunde des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, Überbeglaubigungen oder Beglaubigungen der Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln können telefonisch unter 04171 – 6933553 vereinbart oder per E-Mail gesundheitsamt@lkharburg.de angefragt werden.