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Hier finden Sie vielfältige Informationen zum Ablauf eines Neubau- oder Sanierungsvorhabens und Praxisratgeber (Rubrik: Datei und Links).
Effizienzhausstandards (KfW-Haus) © Deutsche Energie Agentur (DENA)
Je besser der Standard, desto geringer der Energiebedarf.
Das Effizienzhaus 100 entspricht der Beschreibung des Referenzgebäudes des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es definiert den Vergleichswert.
Quelle: www.dena.de
Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag. Bitte stellen Sie für alle geplanten Fördermaßnahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Fördermaßnahmen sind nicht erforderlich.
Tipp
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachen (SPN) im Landkreis Harburg bietet Ihnen eine qualifizierte und kostenfreie Wohnberatung zum Thema seniorengerechtes und barrierearmes Wohnen an.
Mehr erfahren Sie über "Kontakt" oder "Links".
Wenn das Haus ohnehin neu gestrichen oder der Putz erneuert werden muss, bietet sich eine zusätzliche Dämmung der Außenwand an. Auch wenn nur die Fenster erneuert werden sollen, sollte eine Dämmung der Außenwände in Erwägung gezogen werden. Denn mit ungedämmten Flächen gehen bis zu 30 Prozent der Heizenergie verloren. © Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Dämmen Sie so gut wie möglich. Die Dämmstärke kann 16 bis 20 Zentimeter oder auch mehr betragen. Der U-Wert liegt dann bei etwa 0,2 W/m²K und darunter. Zum Vergleich: Eine ungedämmte Außenwand hat einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 1,5 W/m²K. Welche Dämmung die geeignete ist, hängt von der vorhandenen Wandkonstruktion und von der Fassadengestaltung ab.
Quelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt, sanieren-profitieren.de
Gebäudehülle und Hintergrundwissen (co2online)
Wer beim Heizen die Kosten und den Schadstoffausstoß senken will, kommt um eine leistungsfähige Wärmedämmung für sein Haus nicht herum. Ein Altbau kann mit ordentlicher Dämmung und einer modernen Heizanlage bis zu 80 Prozent der Energie für Heizung und Warmwasser einsparen.
Sinnvoll ist die Dämm-Investition dort, wo der größte Wärmeverlust droht:
Das sind in den allermeisten Fällen die großflächigen Außenwände, an denen man mit Dämmstoffen viel erreichen kann. Doch auch das Dämmen von Dach und Keller bietet Einsparpotenzial.
Gängige Varianten einer Außenwanddämmung: © www.co2online.de
Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Wohngebäudes. © Thorben Wengert / pixelio.de
In beiden Varianten sind Modernisierungsempfehlungen enthalten. Allerdings muss der Immobilienbesitzer künftig die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben – einschließlich inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Das war bislang nur beim Bedarfsausweis nötig.
Welcher Ausweis ist der richtige?
Den Ausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis:
Welcher Ausweis für Sie passend ist, können Sie der Grafik entnehmen. © Stadtwerke Radolfzell
Aussteller von Energieausweisen
Betrachtet man die Energiebilanz und den Wärmeschutz eines Hauses, sind alte Fenster oft die größten Schwachstellen. Bis zu 20 % der Raumwärme können hier verloren gehen. © KfW
Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachverglasung sind dagegen echte Energiesparer. Der Wärmedurchgangskoeffizient U ist der entscheidende Kennwert. Je niedriger der U-Wert Ihres Fensters ist, desto geringer ist der Energieverlust. Der Ug-Wert nach DIN (W/m²/K) liegt bei
[Uf = Wärmeverlust durch das Rahmenprofil / Ug = Wärmeverlust durch die Verglasung / Uw = Wärmeverlust des ganzen Fensters]
Bundes-Förderprogramme unterscheiden übrigens zwischen unterschiedlichen Fenstertypen: Ein Dachfenster darf einen höheren U-Wert haben als ein normales Fenster, und bei denkmalgeschützten Häusern und Fenstern liegt der Grenzwert nochmal höher.
Auch wenn Sie nur Ihre Fenster dämmen wollen, müssen Sie nachweisen, dass die Dämmwerte der Fassade und des Daches niedriger sind als die der neuen Fenster. Dies soll dabei helfen, Schäden zu vermeiden. Denn ist die Dämmung der Außenhülle des Hauses schlechter als die der Fenster, droht Kondenswasserbildung an den Wänden, die zu Schimmel führen kann.
Moderne Fenster schützen Ihr Zuhause auch besser vor Lärm und Einbrechern.
U-Werte unterschiedlicher Fenster
Bei dieser Vor-Ort-Beratung analysiert ein unabhängiger Energieberater Ihre Immobilie und erstellt anschließend ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Dabei betrachtet er auch die Wirtschaftlichkeit und informiert über Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung.
Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder © Thorben Wengert / pixelio.de
Die Kosten für einen iSFP im Überblick - von den anfallenden Beratungskosten übernimmt der Bund 80 Prozent:
Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bauantrag bereits 10 Jahre zurückliegt. Die Bundesförderung von Energieberatung kann mit Förderung auf Ebene der Länder oder Kommunen kombiniert werden. Mindestens 10 Prozent muss der Hauseigentümer aber selbst bezahlen.
Umsetzung und Baubegleitung
Werden nach der Energieberatung Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP umgesetzt, müssen Eigentümer einen Energieberater gesondert damit beauftragen. Die Kosten sind abhängig vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen und vom Aufwand, der für den Energieberater dabei entsteht. Für eine erste Kalkulation der Energieberatungsleistung kann überschlägig mit rund fünf Prozent der Kosten der Sanierungsmaßnahme gerechnet werden. Für diese Leistung der Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater erhalten Sanierer einen gesonderten Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, der zusammen mit der Sanierungsmaßnahme beantragt wird. (Quelle: Energie-Fachberater.de)
Tipp: iSFP-Bonus
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent (gilt für Außenhülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Beim Austausch von Heizungen gibt es keinen iSFP-Bonus!
Sie können maximal 60.000 Euro an Kosten pro Jahr geltend machen. Nutzen Sie das Förderprogramm ohne einen individuellen Sanierungsfahrplan, halbiert sich die Höhe der förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro. Der iSFP lohnt sich bei diesem Förderprogramm also doppelt.
Telefon-Beratung:
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