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Blauzungenkrankheit (BTV- 3) (Stand 17.06.2024)
Seuchenlage
Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten. Während bei Rindern eher milde klinische Symptome auftraten, teilweise jedoch deutliche Leistungsrückgänge verzeichnet wurden, verendeten in den Niederlanden über 50.000 Schafe und Ziegen.
Ab dem Frühjahr 2024 erwartet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine ebenso schnelle Ausbreitung des Virus, wie im Rahmen des Seuchengeschehens der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) zwischen 2006 bis 2009 zu beobachten war.
Seit dem 25.10.2023 wurden insgesamt 54 BTV-Ausbrüche (Serotyp 3) in Niedersachsen festgestellt. Im aktuellen Seuchengeschehen sind die Schafe/ Ziegen stärker klinisch auffällig, als die Rinder.
Bei 15 dieser Ausbrüche wird ein kausaler Zusammenhang mit einer autogenen BTV-3-Impfung vermutet. Die Nachweise stammen überwiegend aus Rinder- bzw. Schaf-/Ziegenhaltungen, es gibt allerdings auch einen einzelnen Nachweis aus einer Alpakahaltung. Mittlerweile werden diese autogenen BTV-3-Impfung jedoch nicht mehr durchgeführt.
Impfung:
Derzeit ist in der Union jedoch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar. In Anbetracht der dynamischen Verbreitung des Virus im Jahr 2023 in den Niederlanden sollte jedoch eine rasche Impfmöglichkeit für empfängliche Tiere geschaffen werden. Das EU-Recht sieht in diesem Fall eine Gestattung zur Anwendung von nicht in der Union zugelassenen Impfstoffen durch eine zuständige Behörde vor. Von dieser Möglichkeit haben die Niederlande und Belgien und nun auch Deutschland Gebrauch gemacht.
Folgende drei noch in der Zulassung befindliche Impfstoffe gegen BTV3 dürfen verimpft werden, solange es keinen in der EU zugelassenen Impfstoff gibt:
1. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
2. Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. und
3. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.
Zur Grundimmunisierung von Schafen und Ziegen ist eine einmalige Impfung nötig.
Härtebeihilfe:
Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat beschlossen, das eine Härtebeihilfe für den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Schafen und Ziegen in Höhe der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3,00 € je Tier gezahlt werden.
Voraussetzung:
1. Die Impfung in HI-Tier ist eingetragen und der Antrag, sobald technisch möglich, wird in digitaler Form erstellt.
2. Die Angabe über die Anzahl der geimpften Schafe bzw. Ziegen muss der TSK mitgeteilt werden
3. Eine Rechnung über die Impfung ist dem Antrag beizufügen.
4. Es muss eine Abtretungserklärung des Tierhalters zur Erstattung an die Tierärztin oder den Tierarzt erfolgen
Im Vordergrund der Impfung steht vor allem der Schutz der Schafe und Ziegen, da die Infektion mit BTV-3 bei kleinen Wiederkäuern häufig auch zum Tod führt. Für Rinder wird zunächst keine Härtebeihilfe gewährt, da derzeit die Symptome bei Rindern deutlich milder verlaufen.
Verbringen:
In Folge des Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen in und aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen.
Eine Übersicht über die Bedingungen zur Verbringung finden Sie auf der Seite: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Seit dem 08.05.2024 ist nun auch in Rheinland-Pfalz im Eifelkreis Bitburg-Prüm bei einer Kuh die Blauzungenkrankheit (BTV-3) festgestellt. Damit ist nun neben NRW und Niedersachsen ein drittes Bundesland von der Erkrankung betroffen.
Übertragung und Symptome
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um anzeigenpflichtige Tierseuche. Sie stellt eine Viruserkrankung dar, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich.
Die Blauzungenkrankheit ist nach EU-Recht eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.
Die Krankheit wird von Mücken (Gnitzen) übertragen. Deshalb tritt sie in vielen Gebieten der Welt saisonal auf. Die typischen klinischen Symptome sind nur beim Schaf anzutreffen, wogegen andere befallene Wiederkäuer meist ohne erkennbare Symptome infiziert sind. Klinische Symptome sind massive Ödeme und Blutungen mit Fieber und Entzündungen bis hin zur Ulzera der Schleimhäute.
Typisch und namengebend für die Krankheit ist die übermäßige Durchblutung (intensive Hyperämie) und Schwellung der Zunge (dicke blaue Zunge). Weiterhin kommt es häufig zu Trächtigkeitsstörungen mit Aborten und Missbildungen, auch durch schwach virulente Serotypen und abgeschwächte Lebendimpfstoffe. Aus diesem Grunde sind nur inaktivierte BT-Impfstoffe zur Impfung zugelassen worden.
Ordnung und Verbraucherschutz: Tiergesundheit | |
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