Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Hier ein Überblick über unsere Online-Dienstleistungen:
Möchten Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges nicht irgendein Kennzeichen, sondern Ihr persönliches Wunschkennzeichen verwenden?
Wir stellen Ihnen die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens als Online-Dienst zur Verfügung. So können Sie ganz bequem von zu Hause aus Ihr Wunschkennzeichen heraussuchen und reservieren.
Ihre Reservierung bleibt für vier Wochen gespeichert. Die Gebühr für die Reservierung und Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt 12,80 € (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebOSt.)
Aus der Reservierung entsteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Wir empfehlen daher, das Kennzeichen erst nach der Zulassung und Freigabe durch den Sachbearbeiter prägen zu lassen.
Sollten Sie ein Saison- oder ein Oldtimerkennzeichen wünschen, geben Sie bitte maximal zwei Buchstaben und drei Ziffern (Beispiel: WL-AB 123) oder einen Buchstaben und vier Ziffern (Beispiel: WL-A 1234) ein.
Wenn Sie ein Kraftrad haben, passt auf das kürzeste Schild von 18 cm Breite und 20 cm Höhe nur eine Kombination von maximal zwei Buchstaben und zwei Zahlen (z. B. WL-AB12) oder einem Buchstaben und drei Ziffern (z. B. WL-A123)
Die Buchstaben bzw. Buchstabengruppen HJ, KZ, NS, SA und SS stehen nicht zur Verfügung.
Klicken Sie bitte hier, um zur Reservierung Ihres Kennzeichens zu gelangen.
(Hinweise: Für die Nutzung ist die Aktivierung von Java-Script im Browser und die Freigabe des Ports 6162 erforderlich. Die Trefferanzeige ist auf maximal 250 Kennzeichen begrenzt.)
Seit 01.01.2015 können Sie Ihr im Landkreis Harburg zugelassenes Fahrzeug (WL-Kennzeichen oder auswärtiges Kennzeichen, das beim Umzug "mitgenommen" wurde) online außer Betrieb setzen lassen (abmelden).
Seit 01.10.2019 können Sie Ihr Fahrzeug auch online zulassen, wenn Sie Einwohner des Landkreises Harburg sind (also einen Hauptwohnsitz hier haben).
Um zum Portal zu gelangen, klicken Sie bitte auf den Button:
Haben Sie ein Fahrzeug finanziert oder geleast und der Autohändler oder die Bank hat die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die weiteren Zulassungsdokumente zum Zweck der Zulassung an den BürgerService versandt?
Auf unserem Online-Portal können Sie ganz bequem nachschauen, ob die Dokumente bereits im BürgerService eingegangen sind und an welchem Standort sie hinterlegt sind.
Bitte klicken Sie auf den Button, um zum Portal zu gelangen.
Weitere Online-Dienstleistungen finden Sie auf dem Serviceportal des Landkreises Harburg.
Wir werden unser Angebot laufend erweitern und verbessern. Für Ihre Vorschläge und Anregungen sind wir dankbar. Sie erreichen uns telefonisch unter 04171 693-800 und per email unter buergerservice@lkharburg.de.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Öffnungszeiten:
Besuch nur nach Terminvereinbarung:
Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de
Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
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Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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