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Der Landkreis Harburg fördert über die Kreisjugendpflege nach Richtlinien einige Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe.
Die notwendigen Richtlinien und Dokumente sind als Begriffe verlinkt.
Kreisweit tätige Jugendverbände können über eine ab 2022 überarbeitete Richtlinie für Freizeiten, Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und Grundlehrgänge für Jugendgruppenleitung Anträge auf anteilige Förderung stellen. Bei der Abrechnung sind Teilnehmendenlisten und ggf. Fahrtkostennachweise bei Pkw-Nutzung einzureichen. Die Kreisjugendpflege gibt hier und hier erste Hinweise zu Fördermöglichkeiten und Förderbeträgen.
Antragsberechtigt sind Jugendverbände, die kreisweit tätig sind, deren regelmäßige Tätigkeiten sich also an junge Menschen aus mindestens drei der zwölf kreisangehörigen Gemeinden richten.
Alle freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe können eine anteilige Förderung der Teilnehmendenbeiträge für Ferienfreizeiten beantragen. Die Antragstellung orientiert sich an Höchstbeträgen und erfolgt ausschließlich über die Träger der Maßnahme, die jungen Menschen und deren Eltern können diesen Antrag bei der Kreisjugendpflege nicht stellen.
Nach der Richtlinie für außerschulische sozialpädagogisch begleitete Betreuungsangebote können Jugendhilfeträger einen Antrag stellen, sofern die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfeplanung förderungswürdig sind.
Die Bildungsarbeit der politischen Jugendorganisationen fördert der Landkreis Harburg im Rahmen einer Richtlinie. Antragsberechtigt sind alle parteipolitisch angelegten Jugendorganisationen gleichermaßen.
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