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Freiwilligendienste können innerhalb von Deutschland, aber auch im Ausland abgeleistet werden. Hier erfahren Sie einiges zu den verschiedenen Formen.
Die Freiwilligendienste geben einen Blick in die berufliche Praxis und tragen so zur Berufsorientierung bei. Die Tätigkeit wird für verschiedene Studien- und Ausbildungsberufe als Vorpraktikum anerkannt. Zudem wird den Freiwilligen für die Tätigkeit ein Zeugnis ausgestellt und kann dieser Lern-Dienst im Lebenslauf hervorhoben werden.
Die Einsatzgebiete von Freiwilligendiensten sind hauptsächlich:
Für die meisten Freiwilligendienste muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. Die Dauer der Einsätze liegen meist bei 12 Monaten, müssen aber mind. 6 Monate und dürfen max. 18 Monate betragen. Der Dienst wird grundsätzlich in Vollzeit geleistet (Teilzeit nur im BFD möglich). Über den Dienst wird eine Vereinbarung geschlossen, in dem auch die finanziellen Leistungen vereinbart werden.
Es besteht Anspruch auf mind. 24 Tage Urlaub auf ein Kalenderjahr (unter 18 Jahre mehr). Die Dienste werden allesamt durch Seminare begleitet (meist 25 Tage auf 12 Monate bei jungen Menschen). Beginn ist meist August oder September des Jahres.
Die Freiwilligen sind sozial- und krankenversichert. Für Freiwillige bis zum 25. Lebensjahr besteht Anspruch auf Kindergeld. Bezieher von Arbeitslosengeld II werden während der Dienstzeit in der Regel nicht in Arbeit vermittelt. Vom Taschengeld sind ein bestimmter Betrag anrechnungsfrei. Es erfolgt keine „Vermittlung" in ein BFD oder FSJ / FÖJ, da der Entschluss zur Teilnahme freiwillig ist.
Nichtdeutsche können an einem Freiwilligendienst teilnehmen, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Bewerbern aus dem Ausland kann ein solcher Titel auch begrenzt für die Teilnahme am BFD oder einem FSJ / FÖJ ausgestellt werden.
Aufgrund der Ausbreitung des CoV-SARS2-Virus ist im Einzelfall nachzufragen, ob bzw. zu welchen Einschränkungen es kommen kann.
Für das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr gilt eine Altersgrenze von 27 Jahren (zu Dienstende). Weitere Informationen und Einsatzstellen findet man unter pro-fsj.de und foej.de sowie beim Bundesjugendministerium
Ein FSJ kann neben dem umfassenden Bereich Soziales abgeleistet werden:
- im Sport
- in Kultur und Bildung
- in der Denkmalpflege
- in der Politik
Anders als im FSJ / FÖJ gibt es im Bundesfreiwilligendienst (BFD) keine Altersbeschränkung. Zudem ist der BFD auch in Teilzeit möglich (mindestens jedoch 20 Wochenstunden). Da es kein Ersatzdienst ist, besteht eine Kündigungsmöglichkeit von vier Wochen. Weitere Informationen und Einsatzstellen sind hier zu finden; da in einigen Stellen auch ein FSJ / FÖJ möglich ist ggf. auch unter den dort genannten Adressen.
Es gibt verschiedene Formen, freiwilliges Engagement im Ausland zu zeigen. Neben den eher formalisierten „Diensten" bieten viele Träger auch Workcamps und Vermittlung in Au-pair-Stellen an. Rechtzeitig klären: Visa-Pflichten und empfohlene Impfungen.
Ein FSJ / FÖJ kann auch im Ausland abgeleistet werden. Die Bedingungen sind ähnlich wie im Inland. Allerdings sind die Seminare vor allem vor und/oder im Anschluss an den Einsatz (je nach Land auch während des Dienstes). Die Träger der Maßnahme sitzen in Deutschland und arbeiten mit Partnerorganisationen im Ausland zusammen. Weitere Informationen und Einsatzstellen: siehe FSJ / FÖJ oben auf dieser Seite.
Die „internationale" Variante des BFD ist der Internationale Jugendfreiwilligendienst. Der Einsatz erfolgt in der Regel im sozialen oder ökologischen Bereich bzw. in der Friedens- und Versöhnungsarbeit. Der Dienst dauert 6-18 Monate, die Seminare finden vor, während und/oder im Anschluss an den Einsatz statt. Die Vollzeitschulpflicht muss auch hier erfüllt sein, die Altersgrenze beträgt 27 Jahre (bei Dienstende). Kindergeld kann auch im IJFD weiter bezogen werden. Da Sprachkurse nicht Inhalt des Dienstes sind, sollte ein IJFD rechtzeitig geplant werden. Ein Jahr Vorlaufzeit wird empfohlen. Weitere Informationen erhältst du hier
Beim Anderen Dienst im Ausland (ADiA) erfolgt der Einsatz hauptsächlich in Projekten der Völkerverständigung und Völkerversöhnung im Rahmen einer sozialpraktischen Tätigkeit. Bedingung ist auch hier, dass die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. In der Regel umfasst der Dienst einen Zeitraum von 12 Monaten. Im ADiA gibt es keine Altersbeschränkung, allerdings besteht auch kein Anspruch auf Weiterzahlung des Kindergelds. Weitere Informationen gibt es hier
Das Programm kulturweit bietet Einsätze in der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Voraussetzung ist das Abitur oder eine abgeschlossene Ausbildung und ein Alter unter 27 Jahre (bei Dienstende). Ansonsten gelten die Regelungen eines FSJ im Ausland, allerdings beträgt die Dauer entweder 6 oder 12 Monate. kulturweit.de
Bei weltwärts kann man sich in der Entwicklungshilfe oder der Entwicklungspolitik engagieren. Das Programm kann mit dem Programm ADiA kombiniert werden. Die Freiwilligen können zwischen 18 und 28 Jahre alt sein. Die Dauer beträgt 6 bis 24 Monate. Für die Dienstzeit besteht weiterhin ein Kindergeldanspruch. Weitere Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulreife (Abitur oder vergleichbar). Die Bewerbungen sind 12 Monate im Voraus einzureichen. weltwaerts.de
Der Europäischer Freiwilligendienst (EFD) ist Teil des EU-Aktionsprogramms "Erasmus +". Grundsatz des EFD ist, dass der Dienst kostenfrei für die Freiwilligen ist. Dazu zählt auch ein Sprachkurs. Die Freiwilligen können zwischen 17 und 30 Jahre alt sein und können den Dienst 2 - 12 Monate leisten. Freiwillige unter 25 Jahren sind weiter Kindergeld berechtigt. Die Bewerbungen sind mind. 18 Monate vor Dienstbeginn abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie hier
rausvonzuhaus.de bietet eine gute Übersicht über Workcamps, Au-pair-Infos und auch Freiwilligendienste. Beim IJGD gibt es gute Informationen, auch zu Freiwilligendiensten im Inland. Der IJGD ist ein anerkannter Träger für Freiwilligendienste.
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