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Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Nach § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ist in der freien Landschaft in Niedersachsen jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden.
Hiervon ausgenommen ist der Einsatz zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll oder als ausgebildete Blindenführhunde.
Die Feld- und Forstordnungsbehörden können durch Verordnung bestimmen, dass Hunde in der freien Landschaft auch außerhalb der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine zu führen sind.
Für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete besteht im Allgemeinen eine durch Verordnung festgelegte ganzjährige Anleinpflicht.
Derzeit bekannte Vorkommen
...dieser Neophyten (eingewanderte Pflanzen) findet man im Landkreis hier:
Infoblätter zum Thema
Heft 3: Flora des Landkreises Harburg Teil II
Weitere Informationen zum Thema "Neophyten":
Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover
Tel. 0511-4005-2161
http://www.lwk-niedersachsen.de
Immer wieder taucht die Frage auf, ob Bäume unter (besonderem) Schutz stehen, insbesondere wenn an ihnen gearbeitet werden soll oder man sie fällen will. Folgende Möglichkeiten, dass Bäume besonderen (gesetzlichen) Schutzregelungen unterliegen, kommen in Betracht
Naturschutzgebiet
Für Naturschutzgebiete (NSG) gelten besondere Verordnungen (NSG-VO), in denen u.a. zulässige Handlungen und Verbote genau beschrieben sind. Grundsätzlich ist bei Eingriffen ein entsprechender Ersatz zu leisten;
Landschaftsschutzgebiet
Für Landschaftsschutzgebiete (LSG) gelten besondere Verordnungen (LSG-VO), in denen u.a. zulässige Handlungen und Verbote genau beschrieben sind. Grundsätzlich ist bei Eingriffen ein entsprechender Ersatz zu leisten;
Naturdenkmal
Bäume, die als Naturdenkmale (ND) ausgewiesen und geschützt sind, dürfen grundsätzlich weder bearbeitet noch gefällt werden. Sollte sich dennoch die zwingende Notwendigkeit dazu ergeben, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung;
Wald
Bäume in einem Waldverband unterliegen der ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung.
Bäume in freier Natur und Landschaft
Sofern es sich nicht um ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet oder Waldbäume in freier Natur und Landschaft handelt, unterliegen Bäume dem allgemeinen Biotopschutz. Dies bedeutet, dass vom 1. Februar bis zum 30. September solche Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen nicht bestiegen und solche Bäume nicht gefällt werden dürfen. Darüber hinaus dürfen solche Bäume vom 1. März bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten, gerodet oder erheblich beschädigt oder zerstört werden;
Baumschutzsatzung
Manche Städte/Gemeinden haben Baumschutzsatzungen erlassen, nach denen Bäume zu erhalten und ggf. zu ersetzen sind, falls sie beseitigt werden müssen. In folgenden Gemeinden des Landkreises Harburg sind bislang Baumschutzsatzungen erlassen worden:
Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.
Flurbereinigung
In Flurbereinigungsgebieten, wie beispielsweise im Gebiet "Winsener Marsch West", werden landschaftsgestaltende Anlagen und Maßnahmen
hergestellt bzw. durchgeführt. Die Festsetzungen hierzu erfolgen im Flurbereinigungsplan.
Zu diesen Maßnahmen gehört auch der Schutz von Bäumen, Hecken, Gehölzgruppen und ähnlichem.
Nach § 58 des Flurbereinigungsgesetzes haben derartige Festsetzungen die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Bebauungsplan
Manche Bebauungspläne (B-Pläne) legen fest, dass (insbesondere auch ältere) Einzelbäume oder Gehölzgruppen zu erhalten sind. Eine Beseitigung ist in der Regel nur bei Gefahren für Leib oder Leben möglich. Für gefällte Bäume sind Ersatzanpflanzungen durchzuführen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde, ob solche Regelungen für Sie zutreffen.
Bäume sind (zugleich) Lebensräume von Tieren, die unter allgemeinem oder besonderem gesetzlichen Schutz stehen. Bei Arbeiten an Bäumen außerhalb des Waldes, insbesondere beim Fällen, sind daher auf alle Fälle die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Der Biber (Castor fiber) war ursprünglich fast überall in Europa und in weiten Teilen Asiens heimisch. In Deutschland kam er im 20. Jahrhundert nur noch an der mittleren Elbe vor.
Im Landkreis Harburg gibt es Biber (Burgen bzw. Fraßspuren)
- bei Rönne, rechts und links der Brücke
- am Teich im NSG Altes Moor bei Maschen
- in Stöckte, kurz unterhalb der Brücke über die Luhe
- an der Einfahrt in den Tesper Hafen.
Durch die Aktivitäten des Bibers, wie beispielsweise das Fällen von Bäumen zur Nahrungsaufnahme sowie zum Bau von Dämmen und sogenannten Biberburgen, kommt es zu Veränderungen in den Gewässerlandschaften. Hierdurch werden wertvolle Lebensräume für weitere Arten geschaffen und Biotope vernetzt. Fließgewässer und die dazugehörigen Auenbereiche werden durch den Biber teilweise renaturiert und somit ein effektiverer Hochwasserschutz erreicht. Konfliktpotenzial ergibt sich hingegen, sollte der Biber beginnen, Deiche zu untergraben oder bei Nahrungsknappheit landwirtschaftlich genutzte Flächen aufzusuchen.
Im Landkreis Harburg sind bisher keine Konflikte dieser oder anderer Art aufgetreten, sollte dies irgendwann der Fall sein, so sind die ehrenamtlichen Biberberater zu kontaktieren.
Die Zusammenarbeit der drei Biberberater mit der Unteren Naturschutzbehörde und mit den Bürgern soll zukünftig ein flächendeckendes Bibermanagement gewährleisten. Zu den Aufgaben der Biberberater zählt die Information der Bürger über den Biber und dessen Lebensweise. Durch frühzeitige Überlegungen und das Erkennen von möglichen Konflikten können ernsthafte Schäden meist umgangen werden. Dies gewährleistet ein Nebeneinander der berechtigten Nutzungsinteressen des Menschen und den Lebensraumansprüchen des gestaltungsfreudigen Bibers. Zurzeit sind sechs Bibervorkommen bekannt.
Unterstützen Sie uns, die wachsende Biberpopulation im Landkreis aufzuspüren. Sollten Sie Biberspuren, wie zum Beispiel angenagte Bäume, entdecken, melden Sie dies einem der Biberberater oder der Naturschutzbehörde. Da der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art ist, dürfen die Tiere weder gefangen noch getötet sowie ihr Lebensraum weder beschädigt noch zerstört werden. Bei durch Biber verursachten Schäden gibt es nur eng begrenzte Ausnahmeregelungen zu diesen Bestimmungen, auch für solche Fälle ist der Biberberater ein guter Ansprechpartner.
Beachten Sie bitte auch unseren "Newsletter" 08/2012: Biber am Rethmoorsee.
Der Bisam (Ondatra zibethicus) ist eine Nagetierart, die ursprünglich aus Nordamerika stammt und sich über fast ganz Europa und Asien ausgebreitet hat.
Durch ihre Wühltätigkeit richten Bisams an Ufern, Dämmen und Deichbauten hohe Schäden an. Durch Abfressen von Feld- und Gartenanlagen, von Korbweidekulturen und von Röhrichtbeständen können ganze Ökosysteme entscheidend verändert werden.
Andererseits werden Schäden an Uferbefestigungen vor allem an ausgebauten und begradigten Fließgewässern beobachtet, wo die Wühltätigkeit die ursprüngliche Vielfalt und Dynamik der Ufer wieder herstellt. Schäden durch Bisams an naturbelassenen Ufern sind vergleichsweise unbedeutend.
Zur Verhinderung oder Behebung erheblicher wasserwirtschaftlicher Schäden an Gewässern, Deichen und Dämmen kann es erforderlich werden, Bisams mit Fallen zu bekämpfen.
Näheres findes Sie auf der Seite Bisambekämpfung der Landwirtschaftskammer.
Brennholz können Sie beziehen
Forstbetriebsgemeinschaft |
Niedersächsische Landesforsten |
Forstbetriebsgemeinschaft Hollenstedt |
Revierförstereien |
Forstbetriebsgemeinschaft Jesteburg |
|
Forstbetriebsgemeinschaft Salzhausen |
Auch bei uns ist derzeit an immer mehr Stellen ein Naturphänomen zu beobachten, das bislang eher in anderen Bundesländern auftrat: Die Massenvermehrung dieser haarigen Falter- bzw. Raupenart.
Die Härchen der Raupen enthalten ein Nesselgift, ähnlich wie wir es von Brennnesseln kennen.
Das Nesselgift der Raupenhaare ist jedoch deutlich stärker und wirkt länger. Es kann bei Hautkontakt oder beim Einatmen verschiedene zum Teil auch heftige pseudoallergische Symptome auslösen. Das Vorkommen ist nicht auf den Wald beschränkt. Auch Einzelbäume in der freien Landschaft oder in Ortslagen können betroffen sein.
Seit dem Jahr 2011 ist der Landkreis Harburg in die Verbreitungskarte des Julius-Kühn-Instituts aufgenommen worden. Diese Bewertung hat sich durch zahlreiche Meldungen über das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners im Frühjahr 2012 bestätigt.
Soweit Sie Informationen über das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners aus Ihrer Heimatgemeinde im Landkreis Harburg haben, bitte ich Sie um Mitteilung.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Im Landkreis gibt es zahlreiche Vorkommen von Fledermäusen. Im Jahr 1991 wurde darüber eine Studie erstellt, die Sie bei uns erhalten können.
Unsitte oder praktizierter Umweltschutz?
Eine Maßnahme im Sinne des Stoffkreislaufs
- sagen die Einen
Eine Beeinträchtigung des natürlichen Lebensraumes Wald
- sagen die Anderen
Die Ablagerung von Gartenabfällen ist kein Beitrag zum Stoffkreislauf!
Warum machen Gartenabfälle den Wald kaputt?
Der Wald stellt in unserem Klimaraum, mit wenigen Ausnahmen, das Endstadium der Entwicklung von Landlebensräumen dar. Seine Stoffkreisläufe sind nahezu geschlossen. Allein durch den Lufteintrag besteht schon ein Überangebot an Nährstoffen, das den Wald krank macht. Durch die Ablagerungen werden dem Standort konzentriert Nährstoffe zugeführt.
Durch Samen und Pflanzenreste kommt es zu einer massiven Verfälschung der Flora in unseren Wäldern. Artfremde Pflanzenreste breiten sich rasend schnell aus, wie beispielsweise der Japanische Knöterich, der schon riesige Flächen des Waldbodens erobert hat. Einheimische Sträucher werden dadurch verdrängt.
Warum schaden Gartenabfälle im Wald der Artenvielfalt?
Wer Gartenabfälle in den Wald kippt, stört damit den Nährstoffhaushalt ganz erheblich. Statt der früheren Artenvielfalt wachsen dort bald nur noch Brennnesseln, die den Stickstoff aus den Gartenabfällen lieben. Viele wichtige Tier- und Pflanzenarten dagegen verschwinden.
Von Natur aus sind die meisten Standorte des Landkreises Harburg nährstoffarm. Entsprechend finden sich Birken-Eichenwälder oder bodensaure Buchenwälder mit einer typischen Bodenvegetation, z. B. Drahtschmiele oder Pfeifengras, an die eine bestimmte Tierlebensgemeinschaft angepasst ist.
Durch den Nährstoffeintrag wird die angestammte Lebensgemeinschaft verdrängt. Brennesseln beherrschen das Bild. Nicht heimische Gartenpflanzen wie z. B. das Schneeglöckchen breiten sich aus. Auch die angestammten Tierarten haben das Nachsehen, weil die Nahrungsgrundlage fehlt, statt dessen stellen sich Allerweltsarten ein. Zum Beispiel finden nun die gehäuselosen roten und braunen Wegschnecken Nahrung und Versteckmöglichkeiten in Hülle und Fülle.
Nährstoffreiche Standorte haben wir mittlerweile in unserer Heimat durch vielfältige Eintragsquellen im Überfluss. Sie gilt es nach Möglichkeit zu reduzieren.
Warum schaden Gartenabfälle im Wald dem Trinkwasser?
Gartenabfälle setzen Nitrat frei - in Mengen, die der Wald nicht binden kann. Es gelangt ins Grundwasser, in Bäche und Flüsse. Das beeinträchtigt die Trinkwassergewinnung und die Trinkwasserqualität.
Respekt vor der Natur
Wälder und Landschaft wirken auf die Menschen natürlich und unberührt. Der Respekt vor der "unberührten Natur" geht verloren, wenn die ersten (Pflanzen-)Abfälle herumliegen. Schnell finden sich Nachahmer, die noch mehr Abfall illegal abgeladen.
Warum verursachen Gartenabfälle im Wald hohe Kosten?
Gartenabfälle in Wald und Flur müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür sind letztlich von allen zu tragen: für das Personal, das die Pflanzenabfälle aufsammeln muss, für die Deponierung, für die Verfolgung und Ahndung der illegalen Entsorgung und für den höheren Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung, um das Nitrat herauszufiltern.
Wer seine Gartenabfälle in Wald und Landschaft entsorgt, verstößt gleichzeitig gegen Abfallrecht, Wasserrecht, Landschaftsrecht und Forstrecht. Demjenigen, der erwischt wird, droht ein saftiges Bußgeld.
Welche Möglichkeiten hat der Bürger im Landkreis Harburg, legal mit seinen Gartenabfällen umzugehen?
Dem Garten, aus dem die Abfälle stammen, werden die Nährstoffe durch die Mahd des Rasens, das Beseitigen von Laub und durch das Schneiden von Ästen entzogen, was der Gartenbesitzer durch die künstliche Zufuhr von Nährstoffen (Düngung) ausgleicht. Viel sinnvoller ist es, die Nährstoffe zu erhalten - durch eine gezielte Kompostierung.
Die meisten Gartenbesitzer haben genügend Platz, um die Gartenabfälle und das organische Material aus dem Haushalt zu kompostieren. Im Handel werden hierzu verschiedene Hilfsmittel (Komposter, Thermokomposter etc.) angeboten.
Wer dies nicht für den richtigen Weg hält, weil kein Platz oder nicht die Zeit für die Betreuung vorhanden ist, dem stehen weitere Möglichkeiten offen.:
Einmal im Monat werden im Landkreis Säcke oder Bündel mit organischen Abfällen abgeholt. Größere Mengen dieser Abfälle können an den Annahmestellen abgegeben werden. Informationen hierzu gibt Ihnen der Betrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg.
Der Kreis unterstützt die Gemeinden finanziell bei der Durchführung von Häcksel-Aktionen. Hierbei wird der Astschnitt mit einem Häcksler zerkleinert und zur weiteren Verwendung abgefahren. Informationen zu dieser Aktion gibt es bei Ihrer Gemeinde.
Weitergehende Informationen finden Sie im Heft "Tipps & Termine" vom Betrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg.
Rechtslage
Bestimmte Lebensräume (Biotope) sind seit dem 11.04.1990 gesetzlich geschützt. Der Schutz dieser Lebensraumtypen tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines weitergehenden Ausweisungsverfahrens bedarf.
Durch diese Regelung sollen selten gewordene Biotoptypen bewahrt werden. Die gesetzlich geschützten Biotope wurden landkreisweit kartiert.
Es sind alle Handlungen verboten, die den gesetzlich geschützten Biotop zerstören oder erheblich beeinträchtigen, z.B. höhere Entwässerung, Verstärkung der Düngung, Viehtritt an Gewässern. Dies gilt auch für Handlungen, die außerhalb des Biotops vorgenommen werden und in dessen Bereich hineinwirken.
Die kartierten Flächen werden allen Grundeigentümern mitgeteilt. Die Verbote gelten auch, wenn die Benachrichtigung noch nicht zugegangen ist. Die gesetzlich geschützten Bereiche können in aller Regel wie bisher extensiv genutzt werden.
Biotope im Landkreis Harburg
...finden Sie im Abschnitt "Schutzgebiete" unter Biotope
Jedes Jahr im Spätsommer häufen sich die Fragen zu Hornissen und Wespen. Die warme Witterung des Sommers hat die Insektenvölker stark anwachsen lassen.
Ein Segen für alle, die davon profitieren, wie beispielsweise für die Tierarten, die sich davon ernähren. Viele Menschen sehen Hornissen und Wespen allerdings als echte Bedrohung.
Bei sachlicher Betrachtung wird aber schnell klar, dass nur in Ausnahmesituationen Handlungsbedarf gegenüber diesen Völkern besteht. Einige Arten, wie die Hornissen, unterliegen den Bestimmungen des besonderen Artenschutzes.
Besuchen Sie die äußerst lesenswerten Seiten von www.hornissenschutz.de!
Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, mit Hornissen und Wespen gelassener umzugehen:
Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich an unsere ehrenamtlichen Hornissenberater!
Zum Jahresende laufen hier immer wieder "Notrufe" auf, mit welchen Maßnahmen man Igeln bei der Überwinterung helfen kann, insbesondere welche Gesichtspunkte man dabei berücksichtigen muss.
Hier finden Sie Näheres zum Winterschlaf.
Der Igel unterliegt als heimisches Säugetier dem Artenschutz. Er gehört zu den besonders geschützten Arten.
Wenn Sie einen Igel über Winter bei sich aufnehmen wollen, beachten Sie bitte: Sie übernehmen mit der Aufnahme der Tiere Verantwortung! Wenn Sie den Tieren helfen wollen, dann geht das nicht ohne entsprechende Kenntnisse. Sofern Sie nicht lieber die Tiere an jemanden abgeben wollen, der über solche Kenntnisse verfügt, sollten Sie sich sachkundig machen. Das können Sie beim Komitee für Igelschutz e.V. , Flaßheide 42, 22525 Hamburg, Telefon: 040 - 5404807.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch bei der "IGEL-HOTLINE": www.pro-igel.de
Im Laufe des Jahres kommen hier immer wieder "Notrufe" an, welche Maßnahmen man gegen Marder im Wohnhaus, in Nebengebäuden (wie der Garage) oder zum Schutz gegen Marderfraß am Auto treffen kann.
Die Marderarten (Steinmarder und Baummarder) unterliegen dem Jagdrecht; ein natur- bzw. artenschutzrechtlicher Schutz besteht für sie somit nicht. Die Maßnahmen zum Schutz gegen den Steinmarder (dieser ist zumeist der "Bösewicht") liegen mithin außerhalb der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde.
Da die Anrufe aber immer wieder hier auflaufen, sollen einige Hinweise dennoch hier gegeben werden:
Wenn Sie einen Marder im Haus (zumeist im Dachboden) haben, wäre es nicht damit getan, diesen Marder zu töten. Der "Lebensraum" würde frei für ein anderes Tier, innerhalb kürzester Zeit hätten sie einen anderen unliebsamen Mitbewohner. Deshalb sollten Ihre Bemühungen dahin gehen, mit den Mardern "zusammen zu leben" - jeder in seinem Lebensraum. Das mag sich auf den ersten Blick paradox anhören, ist aber möglich.
Zuerst muss das bei Ihnen lebende Tier "vergrämt", also verscheucht werden. Das ist gar nicht so einfach. Es gibt höchstwahrscheinlich so viele angebliche Patentrezepte wie dieses Problem alt ist. Musik, Hundegebell, Rasseln usw. vom Tonband (vom Nachttisch im Schlafzimmer aus einschaltbar), Kastenfallen und Abzugseisen gehören dazu. In letzter Zeit scheinen sich Geräte als tauglich zu erweisen, die einen für Menschen nicht hörbaren Ton aussenden, den die Marder nicht mögen. Wichtig hierbei ist die richtige Frequenz und die richtige Lautstärke, zumeist eine Folge von Dauer- und Wechseltönen. Eine Beratung durch einen Fachmann (Schädlingsbekämpfer finden Sie in den "Gelben Seiten") ist unerlässlich.
Ist der Marder vergrämt, muss "seine" Behausung schnellstmöglich für ihn unzugänglich gemacht werden, bevor ein Gewöhnungseffekt eintritt. Aufstiegsmöglichkeiten zum Eingang in das Dach (Bäume, Pergolen, Flechtwände, berankte Wände und Regenrohre) müssen beseitigt werden, das Dach (möglichst von einem Fachmann) abgedichtet werden. Es gibt eine ganze Anzahl von Möglichkeiten. Diese hier alle aufzuführen würde den Rahmen sprengen. Es soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass Sie bei GN - Gruppe Naturschutz GmbH, Sudendorfallee 1, 29386 Hankensbüttel, die Broschüre Nr.2 in der Reihe "Naturschutz praktisch" (32 Seiten) bestellen können. Die Broschüre klärt über die Lebensweise des Steinmarders auf und gibt Tipps, wie Mensch und Steinmarder friedlich zusammenleben können.
Nach einem Bericht in der ADAC-Motorwelt sind die o.g. Vergrämungsgeräte (speziell für Kraftfahrzeuge) auch geeignet, Marder von Kraftfahrzeugen fern zu halten, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Daneben bieten sich fraßsichere Zündkabel, Ummantelung von Schläuchen und Verwitterungsmittel an, die im Fachhandel erhältlich sind.
Regelungen zum Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen finden Sie insbesondere im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
Die Paragrafen 50 ff dieses Gesetzes regeln die Grenzabstände für Bäume und Sträucher
Informationen finden Sie unter
NABU: Natur des Jahres
Naturschutzbehörden
Untere Naturschutzbehörde
Geschäftszimmer, Zimmer B 304, Telefon 04171-693296, Email: UNB@lkharburg.de
Oberste Naturschutzbehörde
Niedersächsisches Umweltministerium
Fachbehörde für Naturschutz (des Landes Niedersachsen)
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz(NLWKN)
Bundesoberbehörde für Naturschutz
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Umweltbundesamt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Wald und übrige freie Landschaft
Waldbehörde
Geschäftszimmer, Zimmer B 304, Telefon 04171-693296, Email: UNB@lkharburg.de
Oberste Waldbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundeslandwirtschaftsministerium (BML)
Neophyten (eingewanderte Pflanzenarten)
Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer
- § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- § 38 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
In vielen Bereichen, z.B. bei der Erteilung von naturschutzrechtlichen Befreiungen in Naturschutzgebieten, Planfeststellungs- oder Raumordnungsverfahren, arbeitet die Naturschutzbehörde eng mit den in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen zusammen. Die unten aufgeführten Vereinigungen nutzen dabei (auch) die örtlichen Kenntnisse ihrer Ortsverbände oder angeschlossenen Vereine.
Verein | Örtlich zuständig |
Naturschutzbund Deutschland Landesverband Niedersachsen e.V. |
Naturschutzbund Deutschland e.V. - Kreisverband Harburg |
BUND - Landesverband Niedersachsen e.V. Goebenstraße 3 a 30161 Hannover Tel: 0511 - 96569-0 Fax: 0511 - 662536 BUND-Niedersachsen |
BUND RV Elbe-Heide - Zweigstelle Buchholz Berliner Straße 69 21244 Buchholz Tel: 04181 - 39393 |
Verein Naturschutzpark e.V. (VNP) Niederhaverbeck 7 29646 Bispingen Tel: 05198 - 987030 Fax: 05198 - 987039 Verein Naturschutzpark e. V. |
Verein Naturschutzpark e.V. (VNP) Niederhaverbeck 7 29646 Bispingen Tel: 05198 - 987030 Fax: 05198 - 987039 Das Mitwirkungsrecht des VNP bezieht sich auf die Bereiche der nieders. Naturparke. |
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Bund zur Förderung der Landespflege - Landesverband Niedersachsen e.V. Johannssenstraße 10 30159 Hannover Tel: 0511 - 363590 Fax: 0511 - 3632532 www.sdw-nds.de |
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Naturkundliches Museum Frau Möller/Herr Dr. Hamann Hauptstraße 42 21256 Handeloh Tel. 04188-7413 |
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. Schopenhauerstraße 21 30625 Hannover Tel: 0511 - 530430 Fax: 0511 - 552048 www.ljn.de |
Jägerschaft Landkreis Harburg e. V. Klaus Harland Hauptstraße 28a 21279 Hollenstedt Tel: 04165/80146 |
Landesverband Niedersachsen - Deutscher Gebirgs- und Wandervereine Bierstraße 28 49074 Osnabrück Postfach 44 60 49034 Osnabrück Tel: 0541 - 2020498 www.landeswanderverband-nds.de |
Wanderfreunde Nordheide z.Hd. Wolf Ackermann Schlehenweg 3 21244 Buchholz Tel. 04187 - 60 96 72 Email: die.ackermaenner@t-online.de www.wanderfreunde-nordheide.de |
Niedersächsischer Heimatbund e.V. Landschaftsstraße 6 a 30159 Hannover Tel: 0511 - 3681251 Fax: 0511 - 3632780 www.niedersaechsischer-heimatbund.de |
Niedersächsischer Heimatbund e.V. Landschaftsstraße 6 a 30159 Hannover Tel: 0511 - 3681251 Fax: 0511 - 3632780 |
Naturschutzverband Niedersachsen e.V. Alleestraße 1 30167 Hannover Tel: 0511 - 70002000 Fax: 0511 - 704533 Gartenweg 5 26203 Wardenburg Tel: 04407 - 8088 Fax: 04407 - 6760 www.naturschutzverband.de |
Naturschutzverband Lüneburger Heide z.Hd. Herrn Ulrich Bernstorff Waldwinkel 18 21272 Egestorf |
Biologische Schutzgemeinschaft (BSH) Hunte-Weser-Ems e.V. Gartenweg 5 26203 Wardenburg Tel: 04407 - 5111 und 8088 Fax: 04407 - 6760 www.bsh-natur.de |
Biologische Schutzgemeinschaft (BSH) Hunte-Weser-Ems e.V. Gartenweg 5 26203 Wardenburg Tel: 04407 - 5111 und 8088 Fax: 04407 - 6760 |
Aktion Fischotterschutz e.V. Otter-Zentrum Sudendorfallee 1 29386 Hankensbüttel Tel: 05832 - 9808-0 Fax: 05832 - 9808-51 www.otterschutz.de |
Aktion Fischotterschutz e.V. Otter-Zentrum Sudendorfallee 1 29386 Hankensbüttel Tel: 05832 - 9808-0 Fax: 05832 - 9808-51 |
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU) Goebenstraße 3 a 30161 Hannover Tel: 0511 - 965 69-78 Fax: 0511 - 965 69-79 www.lbu-niedersachsen.de |
Arbeitskreis Naturschutz Samtgemeinde Tostedt e.V. (AKN) Uwe Quante Fischteichenweg 29 21255 Dohren Tel: 04182-8768 Fax: 04182-293965 quante@aknaturschutz.de Arbeitskreis Naturschutz in der Samtgemeinde Tostedt e.V. |
Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. Bürgermeister-Stümpel-Weg 1 30457 Hannover Tel: 0511 - 17305 Fax: 0511 - 17302 |
Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. Bürgermeister-Stümpel-Weg 1 30457 Hannover Tel: 0511 - 17305 Fax: 0511 - 17302 |
Naturfreunde Niedersachsen e.V. Hermann-Bahlsen-Allee 8 30655 Hannover Tel: 0511 - 1694855 www.naturfreunde-nds.de |
Naturfreunde Niedersachsen e. V. - OG Nordheide z. Hd. Bernd Wenzel Hochkamp 23 21244 Buchholz Tel: 04181 - 33769 |
Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. -Sportfischerverband- Mars-la-Tour-Str. 6 26121 Oldenburg Tel.: 0441-81791 www.lfv-weser-ems.de |
Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. -Sportfischerverband- Mars-la-Tour-Str. 6 26121 Oldenburg Tel.: 0441-81791 |
Heimatbund Niedersachsen e.V. Walsroder Str. 89 30851 Langenhagen Tel.: 0511/323490 www.heimatbund-niedersachsen.de |
Heimatbund Niedersachsen e.V. Walsroder Str. 89 30851 Langenhagen Tel.: 0511/323490 |
Insbesondere in den Talniederungen der Geest gibt es bei uns noch reichhaltige Orchideenvorkommen.
Gefährdet sind sie durch die Düngung von Wiesenflächen, aber auch durch die Förderung von Trinkwasser. Orchideen gehen bereits ein, wenn das Grundwasser nur um fünf Zentimeter fällt 1).
Die folgenden Arten sind nachgewiesen:
Mehr Infos über Pflanzenarten im Landkreis Harburg finden Sie in unserer Flora!
1) Quelle: DER SPIEGEL,01.11.1982
Die Fließgewässer im Landkreis Harburg
unterliegen zu ihrem Schutz einer Regelung, der sogenannten Kanuverordnung
Pilze suchen und finden ist eine Sache - auf dem Weg zur Pilzbestimmung kommt man auch bei uns an qualifizierter fachlicher Unterweisung in Theorie und Praxis nicht vorbei.
Pilzbestimmung und Pilzberater
Die Abteilung Naturschutz des Landkreises Harburg hat leider keine eigenen Pilzberater.
Hier ein paar Adressen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Kennen Sie weitere Ansprechpartner im Landkreis? Wir bitten um Nachricht.
Im Naturschutzgebiet Untere Seeveniederung gibt es größere Vorkommen der Schachblume.
Zur Blütezeit von ca. Mitte April bis Mitte Mai steht Ihnen ein Steg zur Verfügung, von dem aus Sie die Blüten betrachten können, ohne die Pflanzen zu gefährden.
Infos zur Schachbrettblumenblüte finden Sie auf unserer Sonderseite.
Die Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg bietet seit 2013 kostenlose Nisthilfen für Rauchschwalben, Mehlschwalben und Mauersegler an.
Es gibt bei uns zahlreiche Vorkommen von Weißstörchen. Insbesondere in der Elbmarsch sind diese imposanten Vögel anzutreffen, im Landkreis Harburg also in den Gebieten der SG Elbmarsch, Stadt Winsen, Gemeinde Seevetal und im nördlichen Teil von Neu Wulmstorf.
Außerdem gibt es im Südwesten und im Osten des Landkreises jeweils einen Brutplatz des Schwarzstorchs.
Weitere Info finden Sie hier: NABU Weißstorchschutz
Wolfsichtung im Landkreis Harburg - Verhaltenstipps - Beobachtungen melden
2013
Im Jahr 2013 sind im Landkreis Harburg bislang keine Wolfssichtungen bekannt geworden.
2012
Im Jahr 2012 sind im Landkreis Harburg keine Wolfssichtungen bekannt geworden.
Nach Berichten des LJN und des NABU lebt ein Wolfsrudel (Wolfspaar mit drei Welpen) im Bereich des Truppenübungsplatzes Munster. Ein weiteres Wolfspaar hält sich auf dem Truppenübungsplatz Bergen auf. Daneben gab es vereinzelte Beobachtungen in den Landkreisen Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Cuxhaven.
2011
Außergewöhnliches Ereignis im Landkreis Harburg: Ende März 2011 wurde zwischen Maschener Rangierbahnhof und Steller See der erste wilde Wolf seit seiner Ausrottung vor über 100 Jahren gesichtet und fotografiert.
Im Gegensatz zu früheren Sichtungen im Kreis handelt es sich nicht um einen freilaufenden Hund, bestätigen das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das wildbiologische Büro LUPUS. Hundertprozentige Sicherheit könne aber nur eine DNA-Analyse erbringen.
Das etwa einjährige Jungtier - vermutlich aus Sachsen-Anhalt - macht seinen ersten großen Ausflug auf eigene Faust und ist inzwischen Richtung Süden/Südosten abgewandert. Zuletzt wurde das Tier im Bereich Garlstorf/Oelstorf gesichtet. Der Jungwolf ist höchstwahrscheinlich in die ruhigere Lüneburger Heide abgewandert.
Der Kreisjägermeister, die untere Jagdbehörde und das Veterinäramt beim Landkreis Harburg stehen in enger Abstimmung mit den Landkreisen Lüneburg und Solltau-Fallingbostel. Alle Bürger, die den Wolf sichten oder sonstige Beobachtungen machen, sind dazu aufgerufen, ihre Erkenntnisse dem Landkreis mitzuteilen.
Für die Bevölkerung besteht nach Einschätzung der Fachleute absolut keine Gefahr. Grundsätzlich muss man keine Angst vor dem Wolf haben. Das Tier hat im Gegenteil Angst vor uns und ist sehr menschenscheu. Auch Schäden bei Haus- und Nutztieren sind nicht zu erwarten.
Darüber, wie man sich am besten verhält, wenn der Wolf dennoch angetroffen wird und wie Nutztiere am besten geschützt werden, informiert die Internetseite des NLWKN unter Wölfe in Niedersachsen.
Wer Fragen hat oder glaubt, einen Wolf gesehen zu haben, kann sich ans Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unter 05 11/30 34 32 01 wenden, E-Mail: baerbel.pott-doerfer@nlwkn-h.niedersachsen.de, oder an den Wolfsberater des Landkreises Harburg.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Öffnungszeiten:
Anfahrt über Schloßring!
Besuchszeiten nach Terminabsprache:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr
Terminvereinbarungen bitte von
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr