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Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie eine Vielzahl an Informationen zum Thema Heizung, Förderung und Technologien.
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die wichtigsten Fakten (Stand: 09.01.2024) © Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Energiewechsel
Bundesförderung für den Heizungstausch © Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Die Kombination aller Förderboni ist möglich, maximal werden 70 % der förderfähigen Kosten übernommen: Diese liegen für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Mit jeder Wohneinheit kommen 15.000 Euro dazu, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Das heißt, dass Sie für ein Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro Zuschuss bekommen.
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