Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Engagiert setzt sich der Inklusionsbeirat (ehemals Behindertenbeirat) des Landkreises Harburg für Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Ziel ist es, ein Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen ohne Einschränkungen und Ausgrenzungen zu verwirklichen.
Am 27.08.2022 wurde der 1. Inklusionsbeirat (früher: Behindertenbeirat) neu gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 11.10.2022 ab 15.30Uhr im Raum B013 des Gebäude B des Landkreis Harburgs, Schlossplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) statt.
Wahlergebnis:
_____________________________________________
Der Inklusionsbeirat des Landkreises Harburg vertritt die Interessen behinderter Menschen gegenüber den kommunalen Körperschaften, in der Öffentlichkeit und gegenüber allen Institutionen, die mit Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung, im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, befasst sind. Er engagiert sich in folgenden Bereichen für die Menschen mit Behinderung im des Landkreises Harburg:
Mit Engagement soll eine stärkere Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft erreicht werden.
„Nicht über uns, ohne uns!“ ist dabei das Leitmotto.
Grundsätzliche Zusammensetzung:
Es gibt jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für die folgenden Bereiche:
Zudem sollen die 12 Mitgliedsgemeinden des Landkreis Harburgs gemeinschaftlich 6 Beisitzende benennen.
Voraussetzungen zur Mitwirkung:
In den Inklusionsbeirates können nur Kreiseinwohner und Kreiseinwohnerinnen gewählt werden, die selbst von einer Behinderung betroffen sind.
Lediglich der Bereich der Menschen mit einer geistigen Behinderung kann durch entsprechende Vertreter abgedeckt werden.
Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften (Ortsrat, Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag, etc.) dürfen laut Satzung nicht in den Behindertenbeirat gewählt werden.
Umfang der Tätigkeit:
Grundsätzlich trifft sich der Inklusionsbeirat mindestens 4 Mal pro Jahr. Weitere Sitzungen können jedoch angesetzt werden. In welcher Form (persönlich oder per Video-Meeting), in welcher zeitlichen Länge und unter welchen Voraussetzungen kann der Inklusionsbeirat selbst bestimmen.
Aufgaben des Inklusionsbeirates:
Neben einigen festgelegten Aufgaben, wie der Abgabe von Stellungnahmen bei gewissen, öffentlichen Bauvorhaben, kann der Beirat sich selbst Fokuspunkte der Arbeit setzen. Wichtig ist dabei, dass der Inklusionsbeirat für das "große Ganze" zuständig ist. Sprich er setzt sich für Belange ein, die einer Vielzahl an Betroffenen dienen.
Die Verwaltung unterstützt den Beirat dabei durch Beratung.
Für Hilfe in Einzelfällen sind die Teams der Eingliederungshilfe:
- Inklusion und Teilhabe (für Belange von Kindern und Jugendlichen)
- Teilhabe für erwachsenen Menschen mit Behinderung
zuständig.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!