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Juleica (Quelle: DBJR) Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis und soll zusätzlich gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Für die Inhaber*innen bringt sie zudem verschiedene Vergünstigungen mit sich.
Wer eine Jugendleiter-Card (Juleica) erwerben möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Grundlagenkurs Jugendgruppenleitung und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Weitere Voraussetzung ist ein aktuelles Engagement in der Jugendverbandsarbeit oder der Jugendarbeit (bspw. in einem Jugendzentrum). In einem einwöchigen Grundlagenkurs werden den ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen pädagogische und rechtliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt.
Verschiedene Träger der Jugendhilfe bieten Grundlagenkurse für Jugendgruppenleitung an. Die Kreisjugendpflege selbst bietet solche Kurse nicht mehr an, berät aber zu den bekannten Möglichkeiten bei anderen Trägern.
Weitere Auskünfte zur Juleica gibt es bei den Ansprechpartnern der Kreisjugendpflege oder unter "Links". Informationen über Möglichkeiten für Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung für Jugendgruppenleiter*innen bekommen Sie ebenfalls bei der Kreisjugendpflege. Für Juleica-Inhaber gibt es einige Vergünstigungen. Welche das derzeit sind, zeigt die Datei rechts im Infobereich.
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