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Hier finden Sie Fragen und Antworten für Kommunen. © Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Ein wesentliches Handlungsfeld stellt die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich dar. Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in Deutschland stehen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs im gesamten öffentlichen Sektor und bieten hohe Einsparpotenziale.
Durch die Hebung dieser Einsparpotenziale kann ein wesentlicher Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz geleistet werden und gleichzeitig der öffentliche Sektor seiner Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und einer Senkung des Energieverbrauchs gerecht werden.
Die öffentliche Hand kauft im Jahr für rund 300 Milliarden Euro ein – von Bleistiften bis zu Bussen für den öffentlichen Personennahverkehr.
Diese erhebliche Nachfragemacht lässt sich bewusst nutzen, um Umweltbelastungen zu reduzieren, das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu verbessern oder die Markteinführung innovativer umweltfreundlicher Produkte gezielt zu unterstützen. Mehr erfahren
Arbeitshilfen zur Beschaffung ökologischer Spitzenprodukte:
Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
Leitfaden zur Beschaffung von:
Kompass Nachhaltigkeit: Öffentliche Beschaffung
In Kooperation mit der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung.
Papieratlas Landkreis-Wettbewerb
Der Papieratlas bildet seit 2018 das Engagement deutscher Landkreise für die Verwendung von Recyclingpapier ab und bringt damit die nachhaltige Papierbeschaffung auf kommunaler Ebene weiter voran. Die 294 Landkreise repräsentieren 68 Prozent der deutschen Bevölkerung und bergen somit ein besonderes Potenzial für den Klima- und Ressourcenschutz durch die Umstellung auf Papier mit dem Blauen Engel.
Das Umweltbundesamt hat 2022 eine aktualisierte Ökobilanz veröffentlicht, die die Vorteile von Recyclingpapier und die Empfehlung für den Blauen Engel wissenschaftlich bestätigt. Bei allen Umweltwirkungen schneidet Recyclingpapier besser ab als Frischfaserpapier – und spart durchschnittlich 78 Prozent Wasser, 68 Prozent Energie und 15 Prozent Treibhausgasemissionen.
Nachhaltigkeitsrechner Papier
Starterset Elektromobilität - praktische Tipps für Kommunen
Das Starterset Elektromobilität gibt praktische Tipps und Handlungsempfehlungen, wie Kommunen in die Elektromobilität einsteigen und diese ausbauen können. Mehr erfahren
Derzeit gehen etwa zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Bereich auf das Konto von Gemeinden und Landkreisen sowie von gemeinnützigen Organisationen.
Impulsberatung Solar für Kommunen
In einem etwa zweistündigen Vor-Ort-Termin mit Gebäuderundgang wird die Eignung der von der Kommune ausgewählten Gebäude für den Einsatz von Sonnenenergie (Photovoltaik oder Solarthermie) geprüft. Diese Prüfung umfasst die Bemessung der zu installierenden Leistung sowie die Rahmenbedingungen für den eventuellen Einsatz eines Speichers. Sie erhalten einen abschließenden Bericht über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen, Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Umsetzung.
Für die beratenen Kommunen ist die Beratung (Wert: 750 EUR) kostenfrei.
Bedingungen:
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
Osterstr. 60
30159 Hannover
Telefon: 0511 897039-31 (Yannik Heringhaus)
Impulsberatung Solar für Sportvereine
Im Rahmen eines Kooperationsprojekts vom LandesSportBund Niedersachsen e.V. und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) – gefördert durch das Niedersächsische Umweltministerium – können niedersächsische Sportvereine eine kostenlose Impulsberatung „Solar" beantragen. Insgesamt stehen Mittel für 150 Solarchecks bis Ende 2025 zur Verfügung.
Bei dieser zweistündigen Vor-Ort-Impulsberatung prüft die Beraterin oder der Berater, ob die Gebäude für den Einsatz von Solaranlagen geeignet sind und in welcher Form diese Anlagen realisiert werden können. Diese Prüfung umfasst die Bemessung der zu installierenden Leistung sowie die Rahmenbedingungen für den eventuellen Einsatz eines Speichers.
Ebenso wird gemeinsam überlegt, ob der Solarstrom selbst genutzt, oder ob auch eine Verpachtung von geeigneten Dächern in Frage kommt. Dazu werden verschiedene Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der rechtlichen Rahmenbedingungen von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen in die Überlegungen mit einbezogen.
Abschließend erhalten Sie einen Bericht über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen, Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Umsetzung.
LandesSportBund Niedersachsen e. V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Telefon: 0511 1268-155 (Dr. Holger Fuhrmann)
Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpat:innen" (KlikKS)
In kleinen Kommunen gibt es viel Potenzial im Bereich des Klimaschutzes. Jedoch fehlen häufig die nötige Infrastruktur, das Personal und die finanziellen Mittel, um effektiven Klimaschutz betreiben zu können. Mit der Umsetzung von Klimaschutzprojekten durch Ehrenamtliche können kleine Kommunen einen Beitrag zur eigenen Zukunftsfähigkeit leisten, steigern ihre Attraktivität und entlasten dabei die Haushaltskasse.
Das Projekt wird von der KEAN gemeinsam mit Klimaschutz- und Energieagenturen in Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen realisiert und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.
Möchten auch Sie sich für mehr Klimaschutz in ihrer Kommune einsetzen?
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Lotta Hagelmann
Telefon: 0511 897039-32
Energieberatung DIN V 18599 (BAFA)
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Gegenstand der Förderung
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1880
Um Einsparungen zu erreichen, setzt das Energiemanagement im Wesentlichen mit drei
verschiedenen Instrumenten an:
In der Summe dieser drei Instrumente ergibt sich ein wirtschaftliches Einsparpotential im Gebäudebestand von ca. 50 %.
Die Stabsstelle Klimaschutz und der Betrieb Gebäudewirtschaft betreiben das kommunale Energiemanagement für kreiseigene Liegenschaften.
Eine Übertragung des Systems auf die Gemeinden und Städte ist möglich.
Stabsstelle Klimaschutz
Christian Ters
Energiemanagementberater
Telefon: 04171 693-102
E-Mail: c.ters@lkharburg.de
Nur wer seinen Energieverbrauch kennt und weiß, wofür welche Energiemengen nötig sind, kann Einsparpotentiale entdecken und erschließen. Insbesondere für Kommunen besitzt ein kommunales Energiemanagement viele Vorteile, auch wenn es zu Beginn mit Aufwand verbunden ist.
Der Landkreis Harburg hat es sich zum Ziel gesetzt, die Energieverbräuche aus Nahwärme, Erdgas und Strom sowie den Wasserverbrauch in seinen Liegenschaften zielgerichtet und kontinuierlich zu analysieren, um
Im Jahr 2018 wurde das kommunale Energiemanagement des Landkreises Harburg Schritt für Schritt von dem sogenannten Datenwürfel (Excel) auf die webbasierte Software „INM Management“ (INM, Institut für Nachhaltigkeitsmanagement) umgestellt. Bereits seit 2008 wurden die Medienverbräuche (Wärme, Strom und Wasser) mit Excel systematisch ausgewertet, doch vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung hat sich die Stabsstelle Klimaschutz entschlossen, eine zeitgemäße und zukunftsfähige Softwarelösung einzuführen.
Kommunaler Energiebericht nach § 17 NKlimaG © Landkreis Harburg
Treibhausgasneutralität bis 2040 © Cisco Ripac / pixelio.de
Nachdem die Kreispolitik im Sommer 2020 den Beschluss gefasst hat, dass der Landkreis Harburg bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral sein soll, hat der Betrieb Gebäudewirtschaft bereits im Dezember 2020 dem Ausschuss für Agrar, Umwelt und Klimaschutz ein Konzept für einen Fahrplan vorgelegt, wie der Energiebedarf in den landkreiseigenen Gebäuden reduziert und der Ausbau der Erneuerbaren Energien stärker vorangetrieben werden kann. Demnach soll der Fahrplan durch die Festlegung von baulichen, technischen und prozessualen Standards für Neubauten und Sanierungen sowie Detailuntersuchungen einzelner Gebäude und Bewertung des Energieeinsparpotentials mit überschlägigem Investitionsbedarf bis spätestens Ende 2022 abgeschlossen sein. Das seit 2015 kontinuierlich weiterentwickelte Energiemanagement wird eine zentrale Rolle bei der Erfolgskontrolle der geplanten Sanierungsmaßnahmen und Neubauprojekte spielen. Die durch die Stabsstelle Klimaschutz jährlich veröffentlichten Energie(kurz)berichte bestätigen, dass auch der Landkreis Harburg enorme Anstrengungen unternehmen muss.
Sanierungstempo erhöhen © Michael Staudinger_pixelio.de
Für die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2040 muss das Sanierungstempo im Landkreis Harburg in den kommenden Jahren deutlich gesteigert werden. Auch wenn die spezifischen Wärmeverbräuche von 97,5 kWh/m2 im Jahr 2008 um mehr als 20 % auf 76,6 kWh/m2 im Corona-Jahr 2020 gesenkt werden konnten, reichen die bisherigen Sanierungsanstrengungen mit Einsparungen von durchschnittlich 1,6 % pro Jahr nicht aus.
Konsequenter Einsatz von Erneuerbaren Energien
Neben der Sanierung von Gebäuden können die Energiekosten durch den konsequenten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern wie z.B. Wärmepumpen oder thermische Solaranlagen gesenkt werden. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtwärmeverbrauch in den Liegenschaften des Landkreis Harburg hat sich allerdings seit 2014 nicht gravierend verändert und zwischen 11 % und 12,5 % eingependelt. Bisher wurden einige innovative Projekte, wie z. B. die Installation einer Brennstoffzellenheizung im Anbau der Estetalschule in Hollenstedt realisiert, doch diese Technologien müssen nun auch zügig in Bestandsgebäuden eingesetzt werden.
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
Voraussetzung für ein erfolgreiches Energiemanagement ist eine dauerhafte qualifizierte Bewirtschaftung der Liegenschaften.
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Osterstr. 60
30159 Hannover
Telefon: 0511 897039-27
Der European Energy Award ist ein internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das bereits seit über zehn Jahren mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz unterstützt. © Landkreis Harburg
Durch die Systematik und die strukturierte Vorgehensweise im eea-Prozess werden effektive und effiziente Maßnahmen sowie maßgeschneiderte Lösungen hin zur Klimaneutralität erarbeitet und umgesetzt: Vom Ausbau des Stromsektors hin zu 100% Erneuerbaren Energien, über die Wärmewende, den Umbruch im Mobilitätssektor, bis hin zur Sektorenkopplung.
Mehr als 800 Kommunen wurden mit dem europäischen Gütezertifikat für eine nachhaltige kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik ausgezeichnet.
Deutschlandweit sind 42 Landkreis zertifiziert; in Niedersachsen sind es hingegen nur vier:
Energieteam
Die Bereiche, in denen sich der Landkreis Harburg aktiv für den Klimaschutz engagiert, sind sehr umfangreich und werden durch ein lokales Energieteam aus den folgenden Fachbereichen der Kreisverwaltung vertreten: © Landkreis Harburg
Ein eigens für den eea akkreditierter Berater unterstützt die Kommune intensiv als Prozessbegleiter. Er berät den Landkreis bei der Durchführung der Ist-Analyse und der Planung von Aktivitäten, die individuell auf die lokale Situation abgestimmt sind. Der Berater arbeitet eng mit dem Energieteam zusammen und steht während des Prozesses als Energie- und Klimaschutzexperte zur Verfügung.
Die nächsten Schritte
© Bundesgeschäftsstelle European Energy Award
Gute Beispiele von Kommunen für Kommunen
Informieren Sie sich über Klimaschutzprojekte in anderen Kommunen, lassen Sie sich zu eigenen Projekten anregen. Mehr erfahren
Elektromobilität für Kommunen
Eine Übersicht aktueller Förderprogramme finden Sie in der Rubrik "Mobilität & Infrastruktur".
Starterset Elektromobilität für Kommunen
Das Starterset Elektromobilität ist ein Informationsportal für Kommunen und weitere Akteure rund um Elektromobilität. Hier fließen die Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Förderprogramm Elektromobilität, dem Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur sowie der Exportinitiative Umwelttechnologien, in Form von praktischen Handlungsempfehlungen zusammen. Mehr erfahren
Förderkredite und Zuschüsse
KfW-Förderprodukte gibt es in zwei Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
Die KfW fördert:
Telefonische Beratung: 0800 539-9002
Förderlotse zur Kommunalrichtlinie © Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
Der Förderlotse hilft Ihnen, die für Sie passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden und führt Sie direkt zur Antragstellung. Mehr erfahren
Telefonische Beratung: 030 39001-170
Wichtiger Hinweis: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung. Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert. Der durchführende Berater stellt den Antrag und erhält die Zuwendung. Mehr erfahren
Projektkarte (mit Projekten aus dem Landkreis Harburg)
Seit der Initiierung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums im Jahr 2008 wurden bis Ende 2018 mehr als 28.750 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 905 Millionen Euro durchgeführt. Mehr erfahren
Fördermöglichkeiten für Klimaschutzvorhaben
Telefonische Beratung: 0511 30031-333
Fördersätze für (Nicht-)Wohngebäude
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:
Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Harburg, Stabsstelle Klimaschutz
Oliver Waltenrath
Stabsstellenleiter und Klimaschutzmanager
Telefon: 04171 693-648
E-Mail: o.waltenrath@lkharburg.de
Christian Ters
Energiemanagementberater
Telefon: 04171 693-102
E-Mail: c.ters@lkharburg.de
Kreishaus M
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Klimaschutz-Hotline: 04171 693-6601
Ihre Ansprechpartner:innen in den Kommunen
Nico Wiesmann
Telefon: 04181 214-740
E-Mail: nico.wiesmann@buchholz.de
Rathaus
Rathausplatz 1
21244 Buchholz
Telefon: 04181 214-0
Dr. Henrike Effenberger
Telefon: 04176 9099-24
E-Mail: h.effenberger@sg-elbmarsch.de
Rathaus
Elbuferstraße 98
21436 Marschacht
Telefon: 04176 9099-0
Hanstedt
Miriam Potyka
Telefon: 04184 803-12
E-Mail: m.potyka@hanstedt.de
Rathaus
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 803-0
Daniel Heins
Telefon: 04165 95-30
E-Mail: d.heins@hollenstedt.de
Rathaus
Hauptstrasse 15
21279 Hollenstedt
Telefon: 04165 950
Lara Priebe
Telefon: 04183 9747-42
E-Mail: L.Priebe@LKHarburg.de
Ivonne Dentgen
04183 9747-56
E-Mail: i.dentgen@lkharburg.de
Altes Rathaus
Niedersachsenplatz 5
21266 Jesteburg
Telefon: 04183 9747-0
Gabriele Max
Telefon: 040 70078-302
E-Mail: g.max@neu-wulmstorf.de
Rathaus
Bahnhofstraße 39
21629 Neu Wulmstorf
Telefon: 040 70078-0
Anja Schäffler
Telefon: 04108 4333-27
E-Mail: a.schaeffler@gemeinde-rosengarten.de
Daniel Ewert
Telefon: 04108 4333-63
E-Mail: d.ewert@gemeinde-rosengarten.de
Rathaus Nenndorf
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten
Telefon: 04108 43330
Jörg Kraus
Telefon: 04172 9799-58
E-Mail: j.kraus@rathaus-salzhausen.de
Rathaus
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-0
Seevetal
Michael Mammes
Telefon: 04105 55-2374
E-Mail: m.mammes@seevetal.de
Rathaus
Kirchstraße 11
21218 Seevetal-Hittfeld
Telefon: 04105 55-0
Florian Paulus
Telefon: 04174 61-53
E-Mail: f.paulus@gemeindestelle.de
Rathaus
Unter den Linden 18
21435 Stelle
Telefon: 04174 61-0
Sabine Bolz
Telefon: 04182 298-214
E-Mail: s.bolz@tostedt.de
Rathaus
Schützenstraße 26 a
21255 Tostedt
Telefon: 04182 298-0
Jan Itagaki
Telefon: 04171 657-251
E-Mail: itagaki@stadt-winsen.de
Deike Beecken
Telefon: 04171 657-246
E-Mail: beecken@stadt-winsen.de
Außenstelle Mühlenstraße
Mühlenstraße 2
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 6570
Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen durch einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der globalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele sowie angemessene Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind die zentralen Herausforderungen unserer Zeit. © Landkreis Harburg
Wir alle müssen uns in Zukunft gerade von jungen Menschen mehr denn je daran messen lassen, wie konsequent wir dem Klimawandel entgegenwirken. Wir bekennen uns zu dieser Verantwortung, leisten unseren Beitrag zum Klimaschutz und sind der festen Überzeugung, dass wir diese Herausforderung nur gemeinsam meistern können, wenn die gesellschaftlichen Akteure im Landkreis Harburg ihre Kräfte bündeln.
Darum möchten wir, die Städte und (Samt-)Gemeinden und die Kreisverwaltung des Landkreis Harburg, durch gezielte und gebündelte Klimaschutzmaßnahmen eine Vorbildrolle für unsere Bürgerinnen und Bürger einnehmen, unserem Engagement zu folgen.
Vor dem Hintergrund des Pariser Weltklimaabkommens und der Klimaziele des Landkreises Harburg streben die Unterzeichnenden dieser Charta das Ziel an, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen.
Die teilnehmenden Kommunen stellen jeweils einen eigenen Aktionsplan zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung vor Ort auf, in dem sie darlegen, wie dieses Ziel erreicht werden soll.
Der Aktionsplan oder das Klimaschutzkonzept erhält mindestens:
Wir verpflichten uns dazu, unsere Aktionspläne oder Klimaschutzkonzepte alle fünf Jahre zu aktualisieren und jährlich über unser Engagement für den Klimaschutz und für die Anpassung an den Klimawandel zu berichten. Die Kreisverwaltung stellt den Kommunen dazu strukturierte Kurzberichte oder eine Onlinedatenbank zur Verfügung.
Die Unterzeichnenden bleiben solange Mitglied im Bündnis „Klimaschutz-Kommunen für den Landkreis Harburg“, wie sie dieser Selbstverpflichtung nachkommen.
Winsen (Luhe), Februar 2022
Alle Kommunen des Landkreises Harburg haben die Klimaschutz-Charta unterzeichnet:
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Klimaschutz-Charta (PDF)
Bei den Klimaschutz-Chartas hat sich ein Fehler eingeschlichen. Statt des § 8, ist hier der § 17 NKlimaG korrekt.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!