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Landschaftsschutzgebiet "Aue und Ramme" im Landkreis Harburg bei Halvesbostel© Landkreis Harburg
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Aue und Ramme" befindet sich in der Samtgemeinde Sittensen im Landkreis Rotenburg (Wümme), in der Gemeinden Sauensiek im Landkreis Stade und in den Gemeinden Halvesbostel und Heidenau im Landkreis Harburg.
Das Gebiet umfasst einen ca. 12,5 km langen Abschnitt der Ramme sowie einen 5 km langen Abschnitt der Aue mit jeweils ca. 5 m breiten Uferrandstreifen, welche von Hochstaudenfluren gekennzeichnet sind.
Es hat eine Größe von ca. 25 ha. Davon befinden sich ca. 1 ha im Landkreis Stade, ca. 4 ha im Landkreis Harburg und ca. 20 ha im Landkreis Rotenburg (Wümme). Es umfasst ein Teilgebiet des FFH-Gebietes 030 „Oste mit Nebenbächen“.
Das Gebiet ist ein wertvoller Lebensraum für einige gefährdete Tierarten wie Fluss- und Bachneunaugen, Steinbeißer, Fischotter oder Grüne Flussjungfer. Hochstaudenfluren, die auch nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope sind, erstrecken sich entlang der Uferrandstreifen.
Das Landschaftsschutzgebiet liegt in den Landkreisen Harburg, Stade und Rotenburg (Wümme). Da der maßgebliche Gebietsanteil im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt, ist dieser federführend für die Ausweisung dieses Landschaftsschutzgebietes zuständig gewesen.
Lage:
Im Landkreis Harburg in den Gemeinden Halvesbostel und Heidenau
Gesamtgröße:
ca. 25 ha, Anteil im Landkreis Harburg ca. 4 ha
Besonderheiten:
Entlang der Uferbereiche durch Hochstaudenfluren geprägt und somit wichtiger Lebensraum für einige gefährdete Tierarten
Das Landschaftsschutzgebiet "Aue und Ramme" sichert Teile des FFH-Gebietes 030 "Oste mit Nebenbächen".
Ein weiterer wesentlicher Baustein für die Entwicklung der Gebiete ist die Managementplanung. Damit legt die Untere Naturschutzbehörde für die Arten Lebensraumtypen fest, wie sie für zukünftige Generationen in einem guten Zustand erhalten und entwickelt werden.
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