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Alte Ilmenau bei Tönnhausen© Landkreis Harburg
Östlich der Ilmenau-Luhe-Niederung bei Winsen (Luhe) erstreckt sich das Landschaftsschutzgebiet „Gräben und Altwässer der Elbmarsch“ bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Lüneburg. Es umfasst den Ilmenaukanal, die Alte Ilmenau, den Ilau-Schneegraben, die Neetze sowie zahlreiche Gräben in der Elbmarsch.
Das Grabensystem liegt im europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“ und damit im weltweit größten koordinierten Netz von Schutzgebieten „Natura 2000“. Das FFH-Gebiet hat eine Gesamtgröße von 2.479 ha und erstreckt sich über vier Landkreise.
Der Schutz von seltenen Arten und Lebensräumen ist ein Schwerpunkt bei der Sicherung des Gebietes. Das verzweigte Gewässersystem bietet zahlreichen Fischarten Lebensraum. So wurde es insbesondere für den Schlammpeitzger, den Steinbeißer und den Bitterling in das europaweite Schutzgebietssystem aufgenommen. Diese Fischarten besiedeln vor allem langsam fließende oder Stillgewässer mit einer relativ dicken Schlammschicht am Grund. Da dieser Lebensraum sauerstoffarm ist, wird er nur von wenigen Fischarten besiedelt. Bitterling, Steinbeißer und Schlammpeitzger haben sich jedoch an diese geringen Sauerstoffkonzentrationen angepasst.
Der natürliche Lebensraum dieser Fischarten ist durch Gewässerregulierung und -ausbau stark bedroht. Entwässerungssysteme, wie in der Elbmarsch, stellen daher einen wichtigen Ersatzlebensraum dar. Hieraus ergibt sich eine besondere Verantwortung des Landes Niedersachsens und des Landkreises Harburg für den Erhalt der Fischarten.
Ebenfalls kommen die beiden Neunaugenarten Fluss- und Meerneunauge vor, bei denen es sich um Wirbeltiere mit einem aalähnlichen, langgestreckten Körper und flossenartigem Rücken- und Schwanzsaum handelt, die sich weitgehend unverändert über geologisch lange Zeiträume erhalten haben. Zudem stellen die größeren Gewässer wie Ilau, Ilmenau und Neetze wichtige Wanderkorridore für gewässergebundene Arten dar. So stellt die Ilmenau für den Lachs einen Verbindungskorridor zwischen seinem Lebensraum im Meer und seinen Laichgebieten im FFH-Gebiet 071 "Ilmenau mit Nebenbächen" dar.
Die an die Gewässer angrenzenden Auen und Grünländer unterstreichen die Schutzwürdigkeit für dieses knapp 595 ha große Schutzgebiet, welches auch Tierarten wie Fischotter, Biber, Kammmolch und Große Moosjungfer einen wichtigen Lebensraum bietet.
Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich maßgeblich am Verlauf des FFH-Gebietes. Zur Konkretisierung des groben Verlaufs der FFH-Gebietsgrenze wurde eine Anpassung des Landschaftsschutzgebietes auf Flurstücksgrenzen oder markante Landschaftsbestandteile wie Gräben, Wege oder Nutzungsgrenzen vorgenommen. In den Bereichen, in denen ausschließlich Gewässer in das FFH-Gebiet einbezogen wurde, wurden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Abschnitten zum Schutz des Fließgewässers beidseitig 5 Meter breite Gewässerrandstreifen in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen.
Lage:
Stadt Winsen (Luhe)
Gemeinden Drage, Marschacht und Tespe der Samtgemeinde Elbmarsch
Unterschutzstellung:
01. März 2021
Gesamtgröße:
ca. 595 ha
Besonderheiten:
Weit verzweigtes Gewässersystem in der Elbmarsch, welches Lebensraum für seltene Fischarten wie Bitterling, Steinbeißer oder Schlammpeitzger ist.
Das Landschaftsschutzgebiet "Gräben und Altwässer der Elbmarsch" sichert Teile des FFH-Gebietes Nr. 212 "Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze".
Ein weiterer wesentlicher Baustein für die Entwicklung dieses Gebietes ist die Managementplanung. Damit legt die Untere Naturschutzbehörde für die Arten Lebensraumtypen fest, wie sie für zukünftige Generationen in einem guten Zustand erhalten und entwickelt werden.
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