Naturschutzgebiet "Elbeniederung von Avendorf bis Rönne"
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Allgemeines
Bei dem Naturschutzgebiet (NSG) „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“ handelt es sich um die Elbe mit ihrer Niederung zwischen der Kreisgrenze zu Lüneburg bei Avendorf und der Staustufe Geesthacht bei Rönne. Das NSG grenzt unmittelbar an das vom Landkreis Lüneburg im Jahr 2019 ausgewiesene NSG "Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg" an.
Die Elbeniederung wurde vorrangig aufgrund ihrer für Niedersachsen einzigartig hohen Anzahl an FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie ausgewiesen. Die FFH-LRT „Flüsse mit Schlammbänken", "Weich-" und "Hartholzauenwälder“, „Magere Flachland-Mähwiesen“, „Brenndoldenauenwiesen“, „natürliche eutrophe Seen“ und „feuchte Hochstaudenfluren“ bilden einen außergewöhnlich großflächigen und vielfältigen Biotopkomplex. Der Elbeverlauf mit seiner Niederung hat zudem eine große Bedeutung für Fische und Rundmäuler und bietet (Teil-) Lebensräume für Fischotter (Lutra lutra) und Biber (Castor fiber), die nach Anhang II der FFH-Richtlinie besonders geschützt sind.
Das NSG liegt vollständig im FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“. Dieses FFH-Gebiet umfasst die Elbe mit ihren Niederungen und liegt in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Harburg mit einer Gesamtgröße von ca. 22.654 ha.
Die Elbe weist auch heute noch, im Gegensatz zu den anderen großen Strömen Deutschlands, eine weitgehend naturnahe Überflutungs- und Strömungsdynamik auf, die u. a. von Niederschlägen abhängig ist. Die Mittelelbe hat eine überwiegend gute ökologische Durchgängigkeit, da zwischen Tschechien und dem Wehr bei Geesthacht keine großen Querbauwerke errichtet wurden. Die Ausweisungen von 33 FFH-Gebieten sowie die Ausweisung des UNESCO-Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ unterstreichen den ökologischen Wert der Mittelelbe. Seit den 1990er Jahren verbessert sich ihre Wasserqualität. Es zeigen sich erste Erfolge bei Wiederansiedelungsprojekten von Wanderfischarten wie dem Lachs. Populationen wie die des Bibers, des Fischotters und des Seeadlers entwickeln sich positiv.
Im NSG sind typische Wechselwasserzonen mit Sand- und Schlammbänken beispielsweise im Bereich des Hachede Sandes bei Niedermarschacht vorhanden. Durch die Errichtung und Inbetriebnahme der Staustufe bei Geesthacht (1960) wurde der tägliche Gezeiteneinfluss stromaufwärts unterbunden.
Trotz dieses negativen Einflusses stellt sich die Elbeniederung als ein vielfältig strukturierter Landschaftsraum, der durch ein Mosaik an unterschiedlichen Lebensräumen (in zum Teil kleinräumigen Wechsel) gekennzeichnet ist, dar.
Besonderheiten
In der Naturschutzgebietsverordnung wird dem seit jeher ausgeübten Erholungsverhalten an der Elbe Rechnung getragen. Das Baden und das Betreten des Gebietes werden nur in besonders sensiblen Bereichen eingeschränkt. Hierzu hat die Naturschutzbehörde ein Zonenkonzept erarbeitet, welches sich in den Verordnungskarten wiederfindet.
Auch die Nutzung und Unterhaltung als Bundeswasserstraße sowie die Erhaltung der Deichsicherheit werden durch die Unterschutzstellung nicht berührt.
Häufige Fragen
Die Elbe und ihre Auen sind in der Bundesrepublik Deutschland vollständig Teil des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000, welches das weltweit größte koordinierte Schutzgebietsnetzwerk darstellt. Teil von Natura 2000 sind Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und die EU-Vogelschutzgebiete. Die beiden FFH-Gebiete an der Elbe im Landkreis Harburg wurden aufgrund ihrer landesweit bedeutsamen Funktion zum Biotopverbund als FFH-Gebiet ausgewiesen. Dies gilt insbesondere für wandernde Fischarten wie Lachs und Rapfen, sowie für Neunaugen. Die Ufer der Elbe stellen zudem Lebensraum für zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten dar. Hierzu zählt beispielsweise der Biber im Rönner Werder, aber auch der endemische Schierlings-Wasserfenchel, der weltweit nur an der Tideelbe vorkommt. Für den Erhalt des Schierlings-Wasserfenchels tragen wir eine besondere Verantwortung. Für die Vogelwelt stellt die Elbe mit ihren Ufern wichtige Rast- und Bruthabitate dar.
Die FFH-Gebiete müssen durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union national gesichert werden. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt dies in der Regel als Naturschutzgebiete.
Zum Schutz der Natur sind im Naturschutzgebiet nicht alle möglichen Nutzungen erlaubt. Die Regelungen dienen dazu, die einzigartige Natur an der Elbe zu schützen. Durch besondere Freistellungen bleibt die seit jeher betriebene Freizeit- und Erholungsnutzung im naturverträglichen Rahmen auch im Naturschutzgebiet weiterhin möglich.
Die Elbe im Landkreis Harburg zwischen Bullenhausen und Avendorf steht vollständig unter Naturschutz.
In den Naturschutzgebieten ist das Angeln nur zulässig, wenn dabei die Regeln der Naturschutzgebietsverordnung beachtet werden.
Die Polizei und die untere Naturschutzbehörde kontrollieren die Einhaltung der Regeln. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Dies bedeutet u.a.:
- Kein Zelten und Lagern; auch das Aufstellen von Zelten als Wetterschutz ist unzulässig.
- Kein Grillen und kein offenes Feuer.
- Es dürfen keine Gehölze und auch kein Schilf (Röhricht) beseitigt werden um besser an die Elbe zu kommen; die Schaffung zusätzlicher fester Angelplätze ist verboten.
- Das Befahren der Naturschutzgebiete ist nur auf den öffentlichen Straßen und Wegen erlaubt, das Parken nur auf den öffentlichen Parkplätzen.
- Müll ist mit nach Hause zu nehmen.
Die vollständigen Regelungen finden Sie hier:
Naturschutzgebiet "Elbeniederung von Avendorf bis Rönne"
Naturschutzgebiet "Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze"
Ja.
Auf den Wegen darf das Naturschutzgebiet weiterhin betreten werden. In den in den Karten gekennzeichneten Erholungszonen dürfen die Wege zur ruhigen Erholung verlassen werden.
Das Naturschutzgebiet erstreckt sich überwiegend von der Elbemittellinie (Landesgrenze) bis zum optisch sichtbaren Deichfuß. Die genaue Abgrenzung kann den Karten auf dieser Seite entnommen werden. In den Karten sind auch die Erholungszonen eingezeichnet.
Zur räumlichen Orientierung wurde das Naturschutzgebiet ausgeschildert. An den Schilderpfosten befindet sich eine Zusatzkarte, in der die Erholungszonen eingezeichnet sind.
Nein.
Die Elbe darf weiterhin zur ruhigen Erholung (somit auch zum Schwimmen) aufgesucht werden.
Der Begriff der zulässigen Erholungsnutzung im Naturschutzgebiet leitet sich aus dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ab. Danach versteht man darunter den optischen Naturgenuss, die Bewegung und den Aufenthalt in gesunder Luft.
Hierunter fallen unter anderem Ballspiele, gleichzeitige gemeinschaftliche Erholungsformen ohne Organisation (einzelne Wandernde und Wasserwandernde, Spielende, Wandergruppen, Treffen oder Ausflüge von Gruppen, Vereinen, Schulen), das Rodeln und das Baden in der Elbe.
Ja.
Die über das ganze Jahr geltende Leinenpflicht für Hunde hat folgende Hintergründe:
Durch frei umherlaufende Hunde oder Hunde, die an langen Laufleinen außerhalb der Wege laufen, werden wildlebende Tiere in ihren Nist-, Wohn-, Schlaf- und Zufluchtsstätten gestört. Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit der hier lebenden störungsempfindlichen Arten, wie z. B. Fischotter oder rastenden Wasservögeln, muss die während der Brut- und Setzzeit generell schon geltende Anleinpflicht auch auf den Rest des Jahres ausgedehnt werden.
Das Wegegebot gilt nur außerhalb der festgelegten Erholungszonen. In den Erholungszonen kann das Gebiet zur ruhigen Erholung abseits der Wege auch mit Hunden betreten werden. Dadurch wird auch das Erreichen der Elbe ermöglicht.
Das Einsetzen von Booten an den vorhandenen Slipanlagen ist im Naturschutzgebiet weiterhin möglich. Innerhalb der sog. Erholungszonen ist das Einsetzen der Boote, z.B. Schlauchboote etc., von Hand weiterhin möglich.
Zahlen, Daten & Fakten
Lage:
Gemeinden Tespe, Marschacht und Drage (Samtgemeinde Elbmarsch)
Unterschutzstellung:
01. März 2021
Gesamtgröße:
ca. 410 ha
Besonderheiten:
Elbeverlauf mit seiner Niederung mit einer großen Bedeutung für Fische, Rundmäuler, und Säugetieren wie Fischotter und Biber
Für Niedersachsen einzigartig hohen Anzahl an FFH-LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie
Verordnung für das Naturschutzgebiet Elbeniederung von Avendorf bis Rönne