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Das "Große Everstorfer Moor" ist ein naturnahes Hochmoor, welches über lange Zeit abgetorft wurde. Um den Torfabbau zu ermöglichen, wurden dazu mehrere von Osten nach Westen verlaufende Parzellengräben angelegt. Diese führten zu einer starken Entwässerung von Teilen des Moores und infolgedessen zu einem Torfschwund durch Mineralisation. In den letzten Jahrzehnten wurden durch den haupt- und nebenamtlichen Naturschutz große Anstrengungen unternommen, um die Gräben zu verschließen und somit die Degenerierung zu stoppen und das Moor wieder zu renaturieren. Seit dem Jahr 1988 ist das "Große Everstorfer Moor" in den Landkreisen Harburg und Rotenburg (Wümme) als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Das Naturschutzgebiet ist Teil des kreisübergreifenden 1.928 ha großen EU-Vogelschutzgebietes „Moore bei Sittensen“. Zu diesem gehören u.a. auch die Naturschutzgebiete "Großes Moor und Aueniederung bei Wistedt" (Landkreis Harburg) und das Naturschutzgebiet "Tister Bauernmoor" (Landkreis Rotenburg (Wümme)). Schutzzweck sind zum einen die in den wiedervernässten Mooren in großer Zahl rastenden Wasser- und Watvogelarten, die vor allem im Kernbereich des "Tister Bauernmoores"/"Ekelmoores" (ca. 1.210 ha) auftreten. Zum anderen sind es die Brutbestände gefährdeter bzw. besonders störempfindlicher Brutvögel, wie dem Kranich, der seit vielen Jahren auch im "Großen Everstorfer Moor" brütet.
Die Meldung als EU-Vogelschutzgebiet erfolgte im Juni 2001. Die bestehende Naturschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1988 entspricht heute nicht mehr den Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie und muss daher durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Das Naturschutzgebiet "Großes Everstorfer Moor" erstreckt sich auf die Landkreise Harburg und Rotenburg (Wümme). Federführend für das Neuausweisungsverfahren ist der Landkreis Harburg. Die Neuverordnung wurde in enger fachlicher Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) erstellt. Grundlage ist der Managementplan für das EU-Vogelschutzgebiet V22 "Moore bei Sittensen" im Landkreis Harburg.
Der Verordnungsentwurf mit der Begründung und der dazugehörigen Karte kann in der Zeit vom 08. Januar 2024 bis einschließlich 19. Februar 2024 auf dieser Seite eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen öffentlich bei der Samtgemeinde Sittensen, bei der Samtgemeinde Tostedt sowie bei den Landkreisen Harburg und Rotenburg (Wümme) aus.
Stellungnahme mit Anregungen und Bedenken zur geplanten Neuausweisung können in diesem Zeitraum bequem und formlos per E-Mail an naturschutzgebiete@lkharburg.de gesendet werden. Stellungnahmen können auch direkt bei den Samtgemeinden Sittensen, Hollenstedt und Tostedt sowie bei den Landkreisen Harburg und Rotenburg (Wümme) abgegeben werden.
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist für das Verfahren maßgeblich.
Lage:
Gemeinde Halvesbostel (Samtgemeinde Hollenstedt), Gemeinde Heidenau (Samtgemeinde Tostedt) im Landkreis Harburg
Gemeinden Kalbe und Tiste (Samtgemeinde Sittensen) im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Unterschutzstellung:
1988 (Neuausweisung 2024 geplant)
Gesamtgröße:
ca. 474 ha
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